Frage zur Abbiegesituation incl. toller Skizze

  • Ich glaube es liegt sehr daran welche Zeitleiste man parallel zu der Skizze im Kopf hat. Zu dem Zeitpunkt, wo A und B sich treffen würden, wäre B natürlich seinerseits schon auf die Vorfahrtsstraße eingebogen. Nur: Bisher ist er das ja nicht, er steht in der Seitenstraße und muß deswegen dem Verkehr auf der Vorfahrtsstraße, also hier z. B. dem A, die Vorfahrt gewähren.


    Sonst könnte man ja immer wenn man aus einer Nebenstraße kommt "doch noch schnell abbiegen" und Verkehrsteilnehmern auf der Hauptstraße, die damit nicht rechnen und einem dann 'reinfahren, vorwerfen daß die nicht beachtet haben daß man im Moment des Crashs selber schon auf der Hauptstraße war...


    Deswegen denke ich schon daß B hier warten muß bis sich die Verkehrssituation auf der Hauptstraße geklärt hat. Ansonsten würde ja das Prinzip verdreht daß hier die Leute auf der Hauptstraße Vorfahrt haben und die auf der Nebenstraße eben nicht.


    Es könnte nur ein Mißverständnis geben wenn B meint daß er fahren kann weil A in die Nebenstraße hinein abbiegen will und es deswegen keinen Konflikt geben könne.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von der_blub Ich fahre regelmäßig die gleichen Strecken. An einer Kreuzung, wo ich rechts abbiege, ist nahezu immer die Ampel rot. Auf der Ecke der Kreuzung ist eine Tankstelle, die auf beiden Straßen Ausfahrten hat. Ich fahre dann meist über die Tankstelle diagonal an der Ampel vorbei. Außer mir macht das aber sonst nie jemand. Alle warten brav. Bin ich dreist, oder mache ich gar was "illegales"?


    Früher war dieser Fall nicht eindeutig geregelt. Vor einiger Zeit gab´s jedoch eine entsprechende Änderung, so dass du nun bei dieser Tankstellenabkürzung einen Rotlichtverstoß begehst. Egal ob du direkt über die rote Ampel fährst oder über dieses Eckgrundstück, wenn die Rennleitung dich sieht oder dich jemand toll leiden kann, kann es mit Fahrverbot und Punkten enden....


    Edit:

    Zitat

    BayOLG, 2 OB OWI 399/93
    ... wenn ein Verkehrsteilnehmer die Rotlicht zeigende Lichtzeichenanlage gezielt umfährt, um bei andauerndem Rotlicht wieder in den durch die Ampelanlage geschützten Bereich einzufahren. Wer sich so verhält, verstösst gegen § 37 Abs.2 Nr.1 S.7 StVO

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Das Zitat passt aber ja IMHO nicht ganz: Dort wird ja vom "durch die Ampelanlage geschützten Bereich" gesprochen. Ich biege ja aber aber auf die Straße ab, die dann gerade grün hat. ;) :confused: ;)


    Oder dreh ich mir das gerade eher zurecht? :D


    (Eigentlich wollte ich mich ja eh immer nur kurz über den Preis an der Zapfsäule erkundigen... :cool: )

  • Zitat

    Original geschrieben von der_blub
    Oder dreh ich mir das gerade eher zurecht? :D


    Tust du!
    Lass es!
    Kam auch schon mehrfach in der Glotze, kostet dich mind. 100€, meistens den Lappen für 4 Wochen...!!
    :flop:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Nur: Bisher ist er das ja nicht, er steht in der Seitenstraße und muß deswegen dem Verkehr auf der Vorfahrtsstraße, also hier z. B. dem A, die Vorfahrt gewähren.


    Genau deswegen hat A Vorfahrt. Die Ansicht 'B hat Vorfahrt, weil wenn sie sich kreuzen und so ...' ist deswegen unsinnig, weil es bei ordnungsgemäßem Verhalten nicht erst zu dieser Kreuzung kommt.

  • Zitat

    Original geschrieben von h00ligan
    Genau deswegen hat A Vorfahrt. Die Ansicht 'B hat Vorfahrt, weil wenn sie sich kreuzen und so ...' ist deswegen unsinnig, weil es bei ordnungsgemäßem Verhalten nicht erst zu dieser Kreuzung kommt.


    Einspruch! :D
    So wie ich die Zeichnung verstehe halte ich es durchaus für möglich, daß beide gleichzeitig losfahren! Eben weil B denken könnte A will auch in die Seitenstrasse aus der er kommt! Dann fahren beide zu, und schon haben wir einen Beinahe-crash! Oder anders: Wer ist schuld wenns klöpft!? Ich sag A! :D
    Wer erkundigt sich nach der "richtigen" Lösung...? ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Wer ist schuld wenns klöpft!? Ich sag A!


    Sicher nicht. Wenn es kracht, dürfte es nachweisbar sein, das B Vorfahrt hätte gewähren müssen. Wenn B nicht genau weiß, wohin A fährt, darf er eben nicht einfach entgegen der Vorfahrtsregelung auf die Hauptstraße einfahren.
    Vor Gericht hätte B mit der Aussage 'Aber ich dachte, der wollte in die Seitenstraße' jedenfalls einen schweren Stand.

  • A Will doch in ein Grundstück einbiegen. Somit hat B doch Vorfahrt. Ist doch dasselbe wie wenn die Seitenstraße 20 Meter weiter höher wäre.

    grrr...Wenn das doch einmal klappen würde...

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Wer erkundigt sich nach der "richtigen" Lösung...? ;)

    Das ist eine gute Frage. ;)


    Die Meinungen gehen ja doch ein wenig auseinander und es lässt sich kein klarer Sieger erkennen.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

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