Ein Händler gibt Komplettschaden bei Auto nicht an - rechtens?

  • Hi,


    habe über ein paar Ecken erfahren, dass ein Bekannter sein Auto bei nem Autohändler hier in Zahlung gegeben hat. Dieser Bekannte hat mit dem Auto schon einen wirtschaftlichen Totalschaden, bei dem Auto war danach nicht mehr viel heile und die Reparatur hat ein paar tausend Euro gekostet.


    Dieses Auto wird bei dem Autohändler nun angeboten (auch online), und es wird NICHT als Unfallauto deklariert. Auf Nachfrage meinte er wohl mal, bis auf nen kleinen Frontschaden wäre bisher nix dran gewesen (das war ein anderer leichter Unfall).



    Ist sowas rechtens? Kann man das einfach so machen beim Autoverkauf? Der Laden ist alles andere als ne kleine Klitsche, ist ein Unternehmen, das schon seit Jahrzehnten existiert (seinerzeit hat sogar mal mein Opa da gearbeitet ;) ) und genießt hier bei uns nen guten Ruf. Handelt sich auch um nen Markenhändler.



    Irgendwie stinkt die Sache doch...

  • Natürlich müsste er einen solchen Schaden angeben.


    Tut er dies nicht kann der Kunde den Wagen später zurückgeben, wenn er feststellt, dass es eigentlich ein reparierter Totalschaden war.


    Problem dabei: Der Händler wird behaupten nichts von dem Schaden gewusste zu haben, man müsste ihm erstmal beweisen, dass er Kenntnis davon hatte.
    Und das kann ggf. recht schwierig sein.


    CH

  • Und jemand, der solch ein Auto beim Händler in Zahlung gibt, muss das natürlich auch mit angeben, oder?


    Und welche Konsequenzen können daraus entstehen, wenn man es dem Händler nicht sagt?

  • Re: Ein Händler gibt Komplettschaden bei Auto nicht an - rechtens?


    Zitat

    Original geschrieben von DanX
    habe über ein paar Ecken erfahren, dass ein Bekannter sein Auto bei nem Autohändler hier in Zahlung gegeben hat. Dieser Bekannte hat mit dem Auto schon einen wirtschaftlichen Totalschaden, bei dem Auto war danach nicht mehr viel heile und die Reparatur hat ein paar tausend Euro gekostet.


    Grundsätzlich hat jeder Vorschaden angegeben zu werden, soweit er dem Verkäufer bekannt ist, alles andere ist Täuschung um die Kasse etwas voller zu bekommen ist.


    Was ich nicht verstehe ist, warum ein wirtschaftlicher Totalschaden repariert worden ist, über die 130% Regelung oder schwarz? Wenn die Reparatur "nur" ein paar t-Euro gekostet hat, ist das Auto dann sicherlich auch schon älter? In dem Fall wundert mich das ein renommierter Händler/Vertragspartner das Fahrzeug überhaupt noch anbietet, normalerweise verkaufen diese Fahrzeuge nur noch bis zu einem Mindestalter von 5-6 Jahren und 100t km, wegen der Gewährleistung. Ansonsten nur noch an andere Händler oder ins Ausland.

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Korrekt, es gibt Urteile darüber ab wann bzw. welcher Schadenssumme ein Fahrzeug als Unfallwagen deklariert werden muss. Bei mehreren tausend € Schaden und einem Totalschaden auf jeden Fall.


    Wenn man es nicht angibt gilt das als "arglisitig verschwiegener Mangel" so z.B. hier:


    http://www.ra-kotz.de/unfallfahrzeug1.htm

  • Re: Re: Ein Händler gibt Komplettschaden bei Auto nicht an - rechtens?


    Zitat

    Original geschrieben von visioneer
    Grundsätzlich hat jeder Vorschaden angegeben zu werden, soweit er dem Verkäufer bekannt ist, alles andere ist Täuschung um die Kasse etwas voller zu bekommen ist.


    Was ich nicht verstehe ist, warum ein wirtschaftlicher Totalschaden repariert worden ist, über die 130% Regelung oder schwarz? Wenn die Reparatur "nur" ein paar t-Euro gekostet hat, ist das Auto dann sicherlich auch schon älter? In dem Fall wundert mich das ein renommierter Händler/Vertragspartner das Fahrzeug überhaupt noch anbietet, normalerweise verkaufen diese Fahrzeuge nur noch bis zu einem Mindestalter von 5-6 Jahren und 100t km, wegen der Gewährleistung. Ansonsten nur noch an andere Händler oder ins Ausland.



    Ich denke, der Wagen wurde schwarz repariert. Darüber hinaus hatte er wohl gute Kontakte zur Versicherung...


    Das Auto ist nicht alt, 4 Jahre oder so, hat noch keine 60.000 km gelaufen. Handelt sich auch um nen "heissen Ofen", d.h. ordentlich PS.


    Wie gesagt, der Wagen steht bei autoscout, da steht NICHTS von einem Unfall, auf telefonische Anfrage wurde auch kein großer Unfall erwähnt. In der Anzeige steht sogar "sehr gepflegt, 1A Zustand" o.ä.

  • Re: Re: Re: Ein Händler gibt Komplettschaden bei Auto nicht an - rechtens?


    Zitat

    Original geschrieben von DanX
    ... In der Anzeige steht sogar "sehr gepflegt, 1A Zustand" o.ä.


    Das ist er ja sicher auch, wenn er nach so einem Unfall noch ahalbwegs gut dastehen will/ soll... :D
    Interessant wäre zu wissen, ob dein Bekannter dem Händler gg eben den Unfall erwähnt hat!? Andererseits, wenn ein Händler den Totalschaden nicht bemerkt, sondern "nur" den kleineren Frontschaden, dann kannst du mit dem guten Ruf des Autohauses ja auch nicht viel anfangen... :rolleyes: Vielleicht zu der Zeit noch als dein Opa da gearbeitet hat... ;):D
    Frag den Bekannten mal!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Re: Re: Re: Re: Ein Händler gibt Komplettschaden bei Auto nicht an - rechtens?


    Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Das ist er ja sicher auch, wenn er nach so einem Unfall noch ahalbwegs gut dastehen will/ soll... :D
    Interessant wäre zu wissen, ob dein Bekannter dem Händler gg eben den Unfall erwähnt hat!? Andererseits, wenn ein Händler den Totalschaden nicht bemerkt, sondern "nur" den kleineren Frontschaden, dann kannst du mit dem guten Ruf des Autohauses ja auch nicht viel anfangen... :rolleyes: Vielleicht zu der Zeit noch als dein Opa da gearbeitet hat... ;):D
    Frag den Bekannten mal!



    Und wenn der Bekannte sagt, dass er den Schaden nicht angegeben hat? Irgendwie habe ich ein schlechtes Gewissen, sowohl gegenüber dem Bekannten als auch dem Verkäufer und dem zukünftigen Käufer. Ich will nicht sagen, dass ich das nicht mit mir vereinbaren kann, aber irgendwie muss die Sache aus der Welt.


    Versteht mich nicht falsch, ich will nicht den Gerechtigkeitsfanatiker spielen, aber bei Sichtung der Anzeige ist ein Kumpel von mir aus dem Lachen fast nicht mehr herausgekommen, da er den Wagen damals auch gesehen hatte, als er nur noch Schrott war. Ich stell mir das lustig vor, wenn jemand noch fast 9000 Euro für so ne Kiste hinlegt und dann solch ein Auto kriegt.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Ein Händler gibt Komplettschaden bei Auto nicht an - rechtens?


    Zitat

    Original geschrieben von DanX
    Und wenn der Bekannte sagt, dass er den Schaden nicht angegeben hat? Irgendwie habe ich ein schlechtes Gewissen, sowohl gegenüber dem Bekannten als auch dem Verkäufer und dem zukünftigen Käufer. Ich will nicht sagen, dass ich das nicht mit mir vereinbaren kann, aber irgendwie muss die Sache aus der Welt.


    Dan red mit deinem Bekannten und sag ihm er solle der VK auf en Schaden nochmal hinweisen sofern nicht geschehen!?

    Zitat

    Original geschrieben von DanX
    Versteht mich nicht falsch, ich will nicht den Gerechtigkeitsfanatiker spielen, aber bei Sichtung der Anzeige ist ein Kumpel von mir aus dem Lachen fast nicht mehr herausgekommen...


    Wenn ich darauf reinfallen würd, dann würde einigen aber das Lachen ganz schnell vergehen...! :mad:
    Kann doch nicht sein!?
    Dein Kumpel hat den Schaden dem Händler anzugeben.
    Der Händler sollte das eigentlich auch so sehen/ gesehen haben, in jedem Fall muss er den Schaden aber angeben.
    Der zukünftige Käufer ist in jedem Fall zu informieren!


    Nehme an der Händler hat den Wagen von deinem Kumpel gekauft? Und dein Kumpel hat natürlich brav den Schaden angegeben, was ja auch in seinem (Ver-)kaufvertrag steht. Also müsste der Händlerd en schwarzen Peter haben, oder?Dann würd ich versuchen einen zukünftigen Käufer zu warnen, bzw ihm den Kaufvertrag zw deinem Kumpel und dem Händler mal unter die Nase halten, ggfs zur Verfügung stellen, dann dürfte dem Händler sehr schnell bewiesen sin daß er von dem Schaden wusste... :rolleyes:


    Echt zum ko***, wenn de nicht slles selber kontrollierst verar**** sie dich alle... :mad: Sorry, aber ist doch so.


    Edit: Und wenn dein Kumpel sich einen ablacht, weil er es dem Händler gg auch verschwiegen hat, dann gnade ihm Gott...
    Denn...

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wenn man es nicht angibt gilt das als "arglisitig verschwiegener Mangel" so z.B. hier:
    http://www.ra-kotz.de/unfallfahrzeug1.htm


    Poste mal nen Link, DEN Händler rufe ich persönlich an... :mad: ³

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Ein Händler gibt Komplettschaden bei Auto nicht an - rechtens?




    Und wenn der Bekannte das extra nicht angegeben hat, um nen guten Preis zu bekommen bzw. den Wagen überhaupt noch an den Mann (bzw. Händler) zu bringen?


    Ich kann mir gut vorstellen, dass der das extra gemacht hat. Nur da hört für mich der Spaß auf, weil man ja auch evtl. andere in Gefahr bringen kann.

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