ZitatOriginal geschrieben von kinslayer
Aus aktuellen Anlass hole ich den Thread mal hoch...
Chris,
geht es um denselben Wagen wie bei der ATU Geschichte?
Gruß Gunn
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ZitatOriginal geschrieben von kinslayer
Aus aktuellen Anlass hole ich den Thread mal hoch...
Chris,
geht es um denselben Wagen wie bei der ATU Geschichte?
Gruß Gunn
Ja Gunn der selbe Wagen leider.
Die Instandsetzung finde ich im nachhinein betrachtet nicht professionell.Der Krümmer z.B. wurde nicht erneuert sondern geschweisst.
Der Wagen hatte frontal einen Unfall und was da im Motorraum alles beschädigt wurde weiß ich eben nicht.
Ich bekam aber gar nicht die Gelegenheit zu entscheiden,kaufe ich einen wirtschaftlichen Totalschaden und gehe ich das Risiko fürr nachfolgende Reperaturen ein oder nicht.
Das ist unerheblich: Wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet erstmal nur, daß eine Reparatur den Wiederbeschaffungswert übersteigt. Aber nicht, daß eine Reparatur unmöglich ist.
Wenn der Händler dann den Wagen dennoch repariert, ist es die Frage wie er das finanziert, weil er die Reparaturkosten durch den Verkauf kaum wieder reinbekommt, aber es sagt nichts darüber aus, daß der Wagen dadurch Folgeschäden haben muss.
Wenn Du also hier eine Täuschung geltend machen willst, musst Du erstmal beweisen, daß die Schäden vor dem Verkauf schon vorgelegen haben (zB durch den Unfall), und sie Dir verschwiegen wurden. Ein vorheriger Wirtschaftlicher Totalschaden, reicht dafür nicht aus.
Bei einer uralten Rostlaube können vier Platte Reifen einen Wirtschaftlichen Totalschaden darstellen. Weil viel neue Reifen teurer sind, als der Wagen Wert ist. Dennoch kann der Wagen ansonsten technisch in Ordnung sein.
können denn die angefallenen reparaturen in einem zusammenhang stehen mit dem unfall? das ist die entscheidende frage. das musst du beweisen, nur dann hast du schadensersatzansprüche. auf einen fiktiven bonus für irgendwelche eventualitäten hast du mit sicherheit keinen anspruch.
ein jurist kann dir vielleicht sagen, ob der kauf an sich umkehrbar ist, weil dir der unfall verschwiegen worden ist. ob du damit dann gut fährst, weiss ich nicht.
Also ich dachte bisher immer ,das ich gerade solch heftigen Schäden,da es keine Uraltrostlaube ist,angeben muß.
Beweisen ob noch andere Bauteile in Mitleidenschft durch den Crah betroffen sin kann ich nicht und den Gegenbeweis kann der Händler nicht antreten.
Im Zweifel halt so ein Fahrzeug nicht kaufen,aber wenn man davon keine Kenntniss bekommt,hat man diese Wahl Möglichkeit gar nicht erst.
Es kommt IMHO darauf an, was der Haendler Dir gegenueber gesagt hat, wie gross der Schaden war. Wenn er z.B. behauptet, nur die Stossstange waere ausgetauscht worden, tatsaechlich wurden aber auch noch Kotfluegel, Motoranbauteile, etc ausgetauscht, dann koennte das wohl tatsaechlich auf eine arglistige Taeuschung herauslaufen.
Der Betrag, fuer den der Haendler das Fahrzeug angekauft hat, ist unerheblich. War der Schaden aber deutlich groesser als angegeben und der Haendler hat das gewusst bzw. haette es erkennen muessen, dann hast du meiner Meinung nach eine Chance.
Leider kann ich das aber aus deinen bisherigen Beitraegen nicht herauslesen.
Angegeben wurde die Stoßstange,aber dadurch wird wohl kaum einen wirtschaftlichen Totalschaden herleiten können,daher gehe ich aus das mehr defekt war.Wie kommt sonst ein Restwert von 500€ zustande?
Wenn Du den Vorbesitzer nun kennst, dann frag ihn doch mal, ob er noch das damals angefertigte Gutachten hat, falls es eines gab, was den Totalschanden definiert hat. Da steht genau drin, was da alles kaputt war … Und wenn das nun mehr ist als nur der kleine Stoßstangenschaden, dann würde ich den Händler dafür ziemlich auf den Pott setzen und evtl. sogar auf Rückabwicklung drängen …
Ja so ein Gutachten gibt es ,da der Schaden über die Vollkasko von denen abgewickelt wurde.
Nur ob der das noch hat? Ansonsten iüber die damalige KFZ Versichering zu beziehen,aber dazu bräuchte ich wohl nen Anwalt. ![]()
Oder mal direkt den Gutachter anfragen, ob der noch eine Kopie davon liegen hat, könnte ich mir schon vorstellen, dass der die auch archiviert …
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!