Artikel billig ersteigert, Verkäufer meldet sich nicht?

  • Ich würds einfach abhaken. Den Verkäufer zum Verkauf zu bewegen kann auch gefährlich sein, im schlimmsten Fall hast du dann nämlich die 50€ zzgl. Versandkosten überwiesen, aber der Verkäufer überlegt es sich im Extremfall vielleicht doch wieder anders, und du bist das Geld los und bekommst trotzdem keine Ware. Wenn ein Verkäufer nicht verkaufen will, besser gleich vergessen.

  • Der Verkäufer ist ca. 300km von mir entfernt.
    Prinzipiell würde ich die Sache ja auch abhaken, aber die 400 EUR sind für mich als Student ne Menge Geld.


    Vielleicht kann ja mal jemand posten was ich machen muss um gegen den VK zu klagen und den Verkauf durchzusetzen.

  • Wenn du es auf die nette Tour versuchst oder einen Anwalt beauftragst die Sache aussergerichtlich zu lösen ist imho die Wahrscheinlichkeit grösser, das danach auch noch die 50€ weg sind, und du trotzdem nichts bekommt, oder du bekommst die 50€ wieder zurück, hattest nur den Aufwand aber keinen Artikel.


    Wenn du den Artikel allerdings haben willst, wirst du wohl die Vertragserfüllung einklagen müssen. Und gerade wenn es ein technisches Produkt ist, das dem Wertverlust ausgesetzt ist, ist es die Sache eher nicht wert.

  • Vergiss es. Hak's ab und lasses gut sein. Einen Nuller melden hilft ja nicht mal was, macht der Kerl halt nen frischen Account auf und gut ist. Gerichtlich bringt in aller Regel auch nix - er wird sich nur darauf berufen, dass der Gegenstand schon vor Auktionsende ohne sein Verschulden untergegangen ist, und ohnehin beschaedigt / abgenutzt oder sonstwas war.

    Die Mehrheit? Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen'gen nur gewesen. Bekümmert sich ums Ganze, wer nichts hat? Hat der Bettler eine Freiheit, eine Wahl? Er muss dem Mächtigen, der ihn bezahlt, um Brot und Stiefel seine Stimm verkaufen. Man soll die Stimmen wägen und ncht zählen; Der Staat muss untergehn, früh oder spät, wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.
    (Friedrich Schiller, Demetrius)

  • So seh ich das auch. Schwiegervater hatte auch desöfteren schon das Problem. Er hat es damals an Ebay gemeldet, mehr konnte er nicht tun. Und vor allem, dann klagst du wie blöd und in letzter Sekunde fällt ihm das Ding runter und es war alles umsonst.


    Von daher, lass es und ersteigere etwas neues.

  • Naja, ich sehe das nicht so ganz wie meine Vorposter. Zunächst einmal hat der Verkäufer ja was eingestellt um etwas zu verkaufen. Wenn der Preis unter dem von ihm gewünschten Betrag liegt -Pech-


    Nach so kurzer Zeit im vorhinein dir abzuraten den Recht geltend zu machen, halte ich für zu einfach. Nur weil einige nicht so gute Erfahrungen gemacht haben heißt das noch lange nicht, dass du es schaffen könntest. Such dir jemand der in deinem Bekanntenkreis Jura studiert hat und frag ihn was du als erstes machen solltest. Nämlich den Verkäufer schriftlich zur Leistung auffordern ihm eine Frist von ca 2 Wochen setzen und ihm gleichzeit das Geld anzbieten. Wohlgemerkt! Anzubieten und nicht gleich zu zahlen. Dieses Schreiben verschickt man dann am Besten per Einschreiben und Gutschein. Dann hätte man schonmal fürs Gericht einen tauglichen Beweis.


    Dies funktioniert allerdings nur, und da muss ich meinen Vorpostern recht geben, wenn der Verkäufer existiert, d.h. er hat seine richtige Adresse angegeben. Sollte er das eh nicht gemacht haben, dann würde ich eventuell darüber nachdenken, den Fall der Polizei zu melden, da er dann höchstwahrscheinlich vorgehbat hatte den Käufer zu hintergehen und in diesem Fall wärst du dann wieder der Gelackmeierte gewesen.


    Sollte es jedoch seine richtige Adresse gewesen sein und der Verkäufer reagiert nicht auf das Schreiben. Wieder sein Pech, denn dann wäre er mit Fristablauf in Verzug und man könnte zum Amtsgericht des eigenen Wohnortes dackeln und auch ohne Anwalt den Fall der Gerichtsstelle berichten und das Beste ist, die Helfen einem sogar dabei eine Klage zu formulieren. Gerichtskosten müssen jedoch vom Kläger vorgeschossen werden, so das hier so ca. 100 € fällig wären, die jedoch auch der Andere zahlt wenn man gewinnt.


    Denn man sollte nicht unterschätzen, dass ein Urteil 30 Jahre gegen den Schuldner vollstreckbar ist.


    Also nicht verzagen. Ein kleiner Hinweis sei mir noch erlaubt. Dies soll keine Rechtsberatung sein. Ich schreib nur was ich machen würde. Mir behagt nämlich diese "Vergissesmentalität" nicht so ganz. Ich finde an Abmachungen muss man sich halten oder sie erst gar nicht eingehen.


    Viel Erfolg

  • Du sagtest vor einigen Tagen. Wieviele Tage denn?


    Bei mir war einmal das gleiche problem der Fall, habe von einem Verkäufer bei ebay nach Kauf 3 bis 4 Wochen keine Antwort bekommen. Und Plötzlich kam eine Antwort und Artikel wurde geschickt.

  • Aber was bringt es wenn er in 3 Jahren die Ware erhält, die dann längst weniger Wert ist, als zum Zeitpunkt des Kaufes?


    Dieses "es geht ums Prinzip" find ich manchmal schlimmer als die "vergissesmentalität". Es muss halt auch im Rahmen bleiben und vernünftig sein. Auf Teufel komm raus den günstigeren Artikel zu fordern, wird nichts bringen. Damit kannst du einen Händler "belehren", es gibt aber noch zig Tausend andere die genauso sind.


    Von daher sag ich zu recht: Es bringt nichts.

  • Zitat

    Von daher sag ich zu recht: Es bringt nichts.


    Dem stimme ich auch zu.
    Das sind solche Fälle,bei denen Rechtsanwälte gut Geld verdienen.Falls du die Klage irgenwann einmal gewinnen solltest,besteht immer die Gefahr,dass die gekaufte Sache irgendwie gestohlen oder zerstört wird.Folglich wäre es dem Verkäufer unmöglich die Sache zu liefern und du hättest kein Anspruch mehr darauf,die Sache zu verlangen.Das ist in den meisten fällen so,jedoch spielen andere Faktoren auch eine Rolle.
    Das würde dann bedeuten,dass du eventuell jahrelang umsonst wegen der Sache geklagt hast und am Ende leer ausgehst und vielleicht auch auf den Gerichtskosten sitzenbleibst.Dann zahlst du am Ende mehr,nur weil du jetzt unbedingt ein Schnäppchen machen willst.Überlege es dir gut.

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