O2 Fordert immatrikulationsbescheinigung für beibehalten meiner Studentenkonditionen

  • Nein kein Anrecht auf Rabatt


    Als du den Vertrag geschlossen hast, hast du automatisch den AGB´s zugestimmt in den steht, dass du den Rabatt nur solange bekommst solange du ordentlich immatrikuliert bist. o2 kann also eine Imma mit Fristsetzung von dir verlangen!


    Gruß Chris


    P.S. Das mag dir jetzt "uncool" vorkommen, aber so ist das Leben!

  • Er sagte doch daß in seinen Unterlagen (ich geh davon aus, daß er die AGB´s auch miteinbezogen hat) kein diesbezüglicher Hinweis vorhanden ist.


    Wenn da so ist, bleiben die alten Konditionen.


    Wenn in den AGB´s so ein passus drin ist sind Sie natürlich weg. (auch Rückwirkend).

  • Evtl. hilft dies ja etwas weiter:


    FRAGE:

    Zitat

    Wenn ich jetzt einen Mobilfunkvertrag von O2 Germany mit diesem Angebot abschließe, kann ich dann nach zwei Jahren eine Vertragsverlängerung vornehmen?


    ANTWORT:

    Zitat

    Ja, dies ist möglich. Die Vertragsverlängerung muss jedoch im O2 Shop gegen Vorlage der entsprechenden Legitimation durchgeführt werden. Wenn Sie weiterhin bzw. neu die Berechtigung für dieses Angebot nachweisen können, gelten die jeweils aktuellen Sonderkonditionen.


    Dies habe ich in den FAQs auf der HP von O2 gefunden.
    http://shop2.o2online.de/o2/in…startseite/faq/index.html


    "Schwupp" hat zwar den Vertrag nicht selbst verlängert (er hat aber der Verlängerung stillschweigend zugestimmt, da er nicht gekündigt hat), dennoch muss er seine entsprechende Legitimation (=z. B. Studentenausweis) nachweisen.
    Daher fragt O2 nun nach dem Ausweis.

  • @ jensbs
    schau dir die frage mal genau an:


    Wenn ich jetzt einen Mobilfunkvertrag von O2 Germany mit diesem Angebot abschließe, kann ich dann nach zwei Jahren eine Vertragsverlängerung vornehmen?

    die antwort war mir bekannt. bei einer aktiven verlängerung schliesst man ja auch einen neuen vertrag mit neuen konditionen ab. um in einen rahmenverag rein zu kommen, muss man natürlich nachweisen, dass man studiert, damit O2 ein rein lässt.


    aber in diesem fall habe nicht ich sondern O2 die vertragsverlängerung vorgenommen - und zwar die verlängerung nach alten konditionen.


    In den AGBs (welche dem vertrag beigefügt sind) steht wie im eingangspost angemerkt, nichts davon dass o2 das recht habe, rahmenverträge einfach zu kündigen, noch steht da etwas von nachweispflicht.


    auf den rahmenvertrag für studenten wird zusätzlich im mobilfunkvertrag verwiesen, er wurde mir aber nie vorgelegt. demnach kann O2 sich auch nicht darauf beziehen in seiner forderung. siehe verbraucherschutzgesetz.


    es ist wirklich fraglich, ob die kündigung des rahmenvertrages durch O2 auf grund des fakts dass ich nicht mehr studiere nicht den gesamten vertrag für nichtig erklärt.


    daher bleibt die frage bestehen: auf welche rechtsgrundlage berufen die sich, wenn sie fordern, dass ich


    1) mehr als vereinbart bezahle und
    2) kein sonderkündigungsrecht bei kündigung des rahmenvertrages geniesse.

  • Zitat

    auf den rahmenvertrag für studenten wird zusätzlich im mobilfunkvertrag verwiesen, er wurde mir aber nie vorgelegt. demnach kann O2 sich auch nicht darauf beziehen in seiner forderung. siehe verbraucherschutzgesetz.


    normalerweise sollte dann im Mobilfunkvertrag aber auch stehen, dass du genau diese gelesen hast und dies gegengezeichnet hast. solltest du diesen Passus gezeichnet haben und trotzdem die konditionen nicht bekommen haben wäre dies rechtlich schwierig....

  • Warum machst Du es Dir nicht ganz einfach und fragst O2 direkt nach der Rechtsgrundlage?
    Dann sollen Sie Dir zeigen, wo die Nachweispflicht in den Dir vorliegenden AGB beschrieben ist.


    Du kannst nicht unbedingt erwarten, dass hier Anwälte mitlesen und Dir entsprechende Tipps geben.
    Deinen Frust musst Du dann nicht an denjenigen hier auslassen, die Dir Tipps geben.


    Zitat

    es ist wirklich fraglich, ob die kündigung des rahmenvertrages durch O2 auf grund des fakts dass ich nicht mehr studiere nicht den gesamten vertrag für nichtig erklärt.


    Andererseits hast Du O2 aber auch nicht mitgeteilt, dass Du KEIN Student mehr bist, oder?

  • nein, habe ich ihnen nicht mitgeteilt. bei abschluss des vertrages im original O2 laden meinte der verkäufer auch, das das wurscht ist, wie lange ich noch studiere (ich war damals schon fast fertig).


    kurz vor der vertragsverlängerung meinte die freundliche dame von der O2 hotline auch, dass ich keinen weiteren nachweis vorlegen muss bei passiver verlängerung.


    beide aussagen sind rechtlich irrelevant, weil ich nicht nachweisen kann, was mir mündlich zugesagt wurde.



    Zitat

    Andererseits hast Du O2 aber auch nicht mitgeteilt, dass Du KEIN Student mehr bist, oder?


    wieso hätte ich das tun sollen? die teilen einem ja auch nicht mit, wenn die kündigungsfrist eines vertrages abläuft (was der grund ist, warum ich den vertrag überhaupt noch an den hacken hab).


    alles was ich oder die tun, wird bestimmt durch den geschlossenen vertrag. und an den habe ICH mich gehalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von schwuppp
    alles was ich oder die tun, wird bestimmt durch den geschlossenen vertrag. und an den habe ICH mich gehalten.


    Dann kannst Du das so ja O2 mitteilen und abwarten, wie O2 darauf reagiert.

  • Also ich sehe hier ein ganz einfaches Problem ... du hast einen Studenten-Vertrag, bist aber kein Student mehr ... ergo dürfte ja wohl klar sein dass du kein Anrecht auf diese Ermäßigung hast ... ABER o2 muss irgendwie beweisen dass dies schriftlich beim Abschluss deines Vertrages festgehalten war und du zumindest die Möglichkeit hattest von diesem Passus in den AGB Kenntnis zu nehmen ... also eigentlich reicht es wenn sie nachweisen können dass dies vor 2,5 Jahren irgendwo stand - ob du dies dann gelesen hast oder nicht ist dann rechtlich gesehen dein Problem, da du durch deine Unterschrift die AGBs anerkannt hast.


    Problematisch wird es aber IMHO auch hier:


    Zitat

    Original geschrieben von schwuppp
    nein, habe ich ihnen nicht mitgeteilt. bei abschluss des vertrages im original O2 laden meinte der verkäufer auch, das das wurscht ist, wie lange ich noch studiere (ich war damals schon fast fertig).


    kurz vor der vertragsverlängerung meinte die freundliche dame von der O2 hotline auch, dass ich keinen weiteren nachweis vorlegen muss bei passiver verlängerung.


    beide aussagen sind rechtlich irrelevant, weil ich nicht nachweisen kann, was mir mündlich zugesagt wurde.


    Du wusstest also schon zu Beginn dass es etwas kritisch war mit dem Studenten-Rabatt, doch warum hast du dann noch wg. der Verlängerung bei der Hotline nachgefragt? Deinen Aussagen nach gehe ich nämlich mal davon aus dass du bereits zu diesem Zeitpunkt kein Student mehr warst. Folglich hättest du einfach kündigen können (evtl. sogar müssen) oder o2 schriftlich darüber in Kenntnis setzen dass du kein Student mehr bist und dass sie, wenn sie deinen Vertrag automatisch verlängern, dies nur zu den alten Konditionen machen dürfen, du ansonsten kündigen würdest (ob außerordentlich in diesem Fall möglich wage ich zu bezweifeln).
    Zumindest wärst du dadurch auf der sicheren Seite gewesen.

    HTC Sensation FW: 1.50.162.2 | Nokia E7 FW: 022.014 | Nokia N97 white FW: 22.0.110 | Samsung S8000 Jet FW: S8000AOIF4

  • Zitat

    ABER o2 muss irgendwie beweisen dass dies schriftlich beim Abschluss deines Vertrages festgehalten war und du zumindest die Möglichkeit hattest von diesem Passus in den AGB Kenntnis zu nehmen


    das sehe ich genau so.


    Zitat

    ob du dies dann gelesen hast oder nicht ist dann rechtlich gesehen dein Problem, da du durch deine Unterschrift die AGBs anerkannt hast.


    und dies sehe ich ganz anders.
    sämmtliche vertragsbedingungen müssen beiden vertragspartnern vorliegen. sonst sind sie rechtlich nicht gültig. aber das steht im verbraucherschutzgesetz - und meine wirtschaftsprivatsrechtvorlesungen sind lange her und ich bin auch kein jurist.
    scheinbar gibbet hier auch keine (abgesehen von sammelbares. der hat seine juristischen fähigkeiten hier voll bewiesen :D )


    ich habe mein problem nochmal kurz zusammengefasst, und in ein juristenforum gepostet. die können mir wohl besser helfen.


    thx @ alle, die versucht haben, mir zu helfen und an die, die sich mühe gegeben haben, hier ordnung reinzubringen. falls doch noch ein jurist vorbeikommt: du hast das wort.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!