O2 Fordert immatrikulationsbescheinigung für beibehalten meiner Studentenkonditionen

  • @ der mit dem Bart: naja, aber dann denk mal an die Studienwechsler und schon wird das mit der Semester-Anzahl deutlich komplizierter :)


    Zitat

    Original geschrieben von Der mit dem Bart
    Wo du schon seine Verteidigung übernommen hast, bist du nicht rein zufällig Jura-Student oder Strafverteidiger bei Barbara Salesch, oder? ;) :D


    Jura-Studi war ich mal ne Zeit (nun zum Glück aber nicht mehr) ... ich versuch jetzt was Vernünftiges zu lernen ;):D


    Gruß

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  • Also, ich würde mich "Dem mit dem Bart" gerne anschließen, und höchstens noch ergänzen: Hast du ne Rechtsschutzversicherung? Dann klappts auch mit der fundierten Rechtsberatung. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von schwuppp
    ich habe mein problem nochmal kurz zusammengefasst, und in ein juristenforum gepostet. die können mir wohl besser helfen.


    Kannst Du den Link mal posten, ich würde das gerne weiterverfolgen. Danke.

    _T_
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  • Zitat

    Original geschrieben von schwuppp
    aber in diesem fall habe nicht ich sondern O2 die vertragsverlängerung vorgenommen - und zwar die verlängerung nach alten konditionen.


    Nicht o2 hat deinen Vertrag verlängert, wie kommst du denn darauf?


    Er verlängert sich in beidseitigem Einvernehmen, denn:
    In den AGB steht, daß sich ein Vertrag verlängert, wenn er nicht durch fristgerechte Kündigung beendet wird (8.2), und zwar zu den jeweils gültigen Bedingungen. Die Bedingung für deinen Vertrag ist der Studentenstatus, den du nicht mehr hast.


    Insofern berechnet dir o2 in Zukunft nicht zu viel, sondern du hast unter falscher Voraussetzung den Vertrag weiterlaufen lassen, und zu wenig gezahlt.


    Und außerdem gilt meist: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...


    Ferner steht in den AGB (12), daß Anpassungen der AGB und Leistungsbeschreibungen widersprechen mußt, damit diese für dich nicht gelten, falls sie sich ändern.
    Und mündliche Regelungen gelten nicht (15.4)
    Deine AGB, die dir vorliegt, hat somit u.U. somit gar keine Relevanz mehr...


    Naja, aber irgendwie steht das alles hier auch schon 100mal drin!

  • Wenn man sich das ganze auf der Homepage mal durchliest steht unter Punkt 1 folgendes:


    Bei Abschluss eines 24-Monats-Vertrages von O2 Germany in den Tarifen O2 Genion/O2 Genion-Card erhalten Sie 24 Monate lang pro SIM-Karte mtl. 5,– Euro als Rechnungsgutschrift auf Ihre Gesprächseinheiten (außer auf Sondernummern - nicht genutztes Gesprächsguthaben verfällt jeweils nach einem Monat). Tarif-Folgekosten: Anschlusspreis 24,99 Euro, mtl. Grundgebühr von 4,99 Euro bis 9,99 Euro, Standard-Inlandsverbindungen von 0,03 Euro /Min. (gilt für Gespräche aus der Homezone ins Festnetz derselben Ortsvorwahl) bzw. 0,07 Euro/Min (gilt für Gespräche aus der Homezone ins dt. Festnetz zu anderen Ortsvorwahlen) bis 0,69 Euro /Min., Taktung aus der Homezone 60/60, unterwegs 60/10. Wo Sie das vielerorts verfügbare GSM-Netz von O2 Germany und die Homezone nutzen können (nicht verfügbar im Partner-Netz von T-Mobile), erfahren Sie im O2Shop oder unter http://www.o2online.de/goto/homezone. Angebot gilt nur für Studenten bis 31.03.2006 unter Zusendung einer Kopie ihres gültigen Studentenausweises bzw. Immatrikulationsbescheinigung, Angebot gilt nicht bei Inanspruchnahme anderer Sonderkonditionen. Preise verstehen sich inkl. 16% MwSt, zzgl. 2,50 Euro Versandkosten.4678808


    In deinem Fall stand da eben 4,95 Rabatt auf die monatlichen Grundgebühren.


    Eagl, wie man es dreht - die Sonderkonditionen wurden dir seitens o2 für 24 Monate gewährt. Nicht mehr, nicht weniger. Alles weiter liegt im Ermessen von o2. Sie hätten ja auch sofort nach Ablauf der 2 Jahre die Konditionen ohne weitere Information an dich streichen können.
    Haben sie nicht gemacht, sondern die geben dir auch noch die Möglichkeit die Konditionen weiter zu bekommen. Worüber regst du dich also auf?

    ~done~

  • Zitat

    Original geschrieben von sammelbares
    Du kannst Dich gerne in unserer Kanzlei beraten lassen, melde Dich per PN.


    @ schwuppdiddupp


    mach das doch, dann hast du es schwarz auf weiss, dass du um die Sutdentenkonditionen zu bekommen auch einen entsprechenden Nachweis brauchst.


    Alles andere ist hier doch nur zu deinem Nachteil, weil die meisten das nicht so sehen wie du, aber leider richtig liegen, du das aber nicht akzeptieren willst.


    Ein Vorschlag war doch schon gemacht. Einfach aktiv Verlängern und dann den Erlös aus beiden Handys dem Konto gutschreiben.


    Oder halt bis zum Vertragsende kündigen und einen bei einem anderen NB abschließen.


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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  • Zitat

    Original geschrieben von bibsurfer
    Er verlängert sich in beidseitigem Einvernehmen, denn:
    In den AGB steht, daß sich ein Vertrag verlängert, wenn er nicht durch fristgerechte Kündigung beendet wird (8.2), und zwar zu den jeweils gültigen Bedingungen. Die Bedingung für deinen Vertrag ist der Studentenstatus, den du nicht mehr hast. Also hättest Du wohl kündigen müssen, um Anrecht auf die Kondition zu haben...


    In 8.2 steht nichts von "jeweils gültigen Bedingungen", sondern nur "Wird der Vertrag nicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt, verlängert sich der 12-Monatsvertrag jeweils um weitere 6 Monate und der 24-Monatsvertrag jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird."
    Das kann nichts anderes heißen, als daß er sich so verlängert wie er ursprünglich geschlossen wurde, ggf. eben auch mit einem Gesprächsguthaben oder ermäßigter Grundgebühr.


    Zitat


    Ferner steht in den AGB (12), daß Anpassungen der AGB und Leistungsbeschreibungen widersprechen mußt, damit diese für dich nicht gelten, falls sie sich ändern.
    Deine AGB, die dir vorliegt, hat somit u.U. somit gar keine Relevanz mehr...


    Es steht auch in (12), daß man auf Änderungen schriftlich von o2 hingewiesen werden mußt! Und selbst dann ist noch fraglich, ob die Regelung mit dem unterlassenen Widerspruch wirklich für Privatkunden angemessen ist.
    Dabei fällt mir auch noch ein: Nächstes Jahr wird o2 bestimmt freundlich die Umsatzsteuer-Erhöhung an uns weiter geben :(


    Edit: Noch eine Anmerkung zum strittigen Betrag. Wenn die allgemeine Meinung hier richtig wäre, dann hätte o2 natürlich auch rückwirkend anspruch die GG-Ermäßigung nachzufordern. Also geht es mindestens um 120 €, wenn o2 noch auf die Idee der Umstellung auf neuen Genion kommt, zusätzlich 36€ Duo-rabatt. Und dann ggf. noch weiter zurück pro Monat 10€.

  • Kern der Sache ist doch eigentlich, daß O2 bisher eigentlich immer bei passiver Verlängerung die Studentenkonditionen weitergeführt hat.
    Ob das jetzt gut/und oder besonders gerecht oder sinnvoll ´war sei jetzt einfach mal dahingestellt.


    Die meisten unter uns haben sich ja vermutlich auch daran gewöhnt und hätten die Auskunft zur passiven Verlängerung auch hier im Forum gegeben. Es gab halt so eine "Art" Gewohnheitsrecht.


    Da o2 diese Praxis jetzt ändert ist es klar, daß die "Alt-Studenten" jetzt etwas säuerlich reagieren.
    Anders als vodafone hatte o2 das nachfordern von aktuellen Studentenbescheinigungen nämlich nicht nicht so explizit geregelt.


    Ich hoffe, daß o2 das jetzt auch ähnlich wie vodafone in die AGB's einbaut und damit die Grauzone beseitigt.


    Allerdings würde ich von o2 eigentlich schon erwarten mit sochen Nachweisforderungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu warten und den Vertrag dann zu den alten Konditionen zu kündigen und für die "neue" Laufzeit dann eine neue Unterschrift fordern.
    Aber man will ja keine Kunden verlieren...


    Meine Bahncard kann ich ja auch am letzten Studententag zum ermäßigten Preis kaufen und dann das ganze Jahr nutzen, erst die Verlängerung kostet dann mehr. Dann allerdings von Anfang an und nicht mitten in der Laufzeit.


    Mobilelch

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    In 8.2 steht nichts von "jeweils gültigen Bedingungen", sondern


    Richtig, da hat sich in meinem Rede- und Schreibzentrum wohl etwas verselbständigt, denn, wie dem Zusammenhang zu entnehmen ist, meinte ich ja die Bedingungen zum Zeitpunkt des Abschlusses.


    Was die Widerspruchsklausel angeht, so ist eben zu klären, ob eine Veröffentlichung nicht ausreichend ist, um den Kunden in Kenntnis zu setzen.
    Solche finden ja auch im Netz statt.


    Am einleuchtesten finde ich jedoch das Argument von NoNick. Daß nämlich die Sonderkondition auf 24 Monate begrenzt war, und bei Verlängerung somit logischerweise ein neuer Nachweis zu erbringen ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von bibsurfer
    Was die Widerspruchsklausel angeht, so ist eben zu klären, ob eine Veröffentlichung nicht ausreichend ist, um den Kunden in Kenntnis zu setzen.
    Solche finden ja auch im Netz statt.


    Das reicht ja nicht mal gemäß AGB, Zitat: "Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und der Entgelte werden dem Kunden schriftlich rechtzeitig vor der Änderung mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt und werden wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprochen hat, sofern O2 den Kunden in der Mitteilung der Änderungen ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat."


    Zitat

    Am einleuchtesten finde ich jedoch das Argument von NoNick. Daß nämlich die Sonderkondition auf 24 Monate begrenzt war, und bei Verlängerung somit logischerweise ein neuer Nachweis zu erbringen ist.


    Aber der Vertrag ist sowieso auf 24 Monate begrenzt, von daher sind die Vertragskonditionen nur für die Laufzeit gültig. Aber wenn keine Seite kündigt läuft ja der ursprünglich geschlossene Vertrag neu mit 12 Monaten Laufzeit an/weiter.
    Außer es wird eine neue Vereinbarung über einen geänderten Vertrag getroffen (aktive Verlängerung).
    Außerdem hat o2 nicht mal einen Nachweis gefordert oder angemahnt, und sogar die Hotline auf Nachfrage hat gesagt es wäre keiner nötig (auch wenn das vielleicht nur schwer gerichtsverwertbar bewiesen werden kann).


    Und o2 hat es bisher so gehandhabt, daß eben keine Änderungen bei passiver Verlängerung erfolgen. Daran kann man schon sehen, daß es ursprünglich von o2 auch so vorgesehen war. Das mag ja heute anders sein, aber das kann höchstens für neu abgeschlossene bzw. aktiv verlängerte Verträge relevant sein.
    Nur nebenbei bemerkt gibt es ja einige RV, die genau die gleichen Konditionen wie der Studenten-RV bieten, z.B. BSW-RV mit Zielgruppe Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes. Insofern muß ja wohl auch klar sein, daß die Vergünstigungen keine Almosen oder Förderung sozial schwacher Gruppen sind, sondern ein Marketinginstrument mit verschiedenen Zielgruppen.

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