Frage zu Kündigung (kein Arbeitsvertrag) während der Probezeit

  • Fakten:
    Arbeitnehmer, ca. 50 Jahre alt. Beginnt am 01.10.2005 eine Tätigkeit als LKW-Fahrer. Bekommt Kohle, es existiert jedoch kein schriftlicher Arbeitsvertrag. Nun traf gestern die Kündigung ein, mit der Frist zum Monatsende, da Probezeit lt. Arbeitgeber.


    Ist dies OK? Ich ging bei nichts schriftlich fixiertem immer davon aus, dass eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder 15. gilt und KEINE Probezeit.


    Irre ich da? Im Internet wird immer das ganze geschrieben, jedoch konnte ich nichts finden, indem auf die Probezeit ohne Arbeitsvertrag eingegangen wurde.

  • Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Ich meine mal gehört zu haben, wenn nur ein mündlicher Vertrag besteht, gilt dieser als unbefristet; alle weiteren hiermit zusammenhängenden Angelegenheiten regeln die Arbeitsgesetze.
    Würde Dir/Euch dringend zu einer qualifizierten Rechtsberatung raten.


    Weder "Dir/Euch" ;o) In dem Fall der Vater einer Freundin...


    Ob er zum Anwalt geht oder nicht, seine Sache. Aber ich wollte vorher überhaupt klären, ob das möglich ist. D.h. wenn das so ist, warum dann zum Anwalt. Anderseits, wenn dem unrechtmäßig, dann gehts zum Arbeitsgericht. Wie bereits erwähnt wäre es halt zweckmäßiger vorher bescheidzuwissen, ob das legitim ist, oder eben nicht ;)

  • Sofern er tatsächlich eine wirksame Probezeit hat dann wäre die Kündigung noch ok.


    "Während der Dauer der Probezeit, längstens allerdings für 6 Monate, gilt für beide Parteien die kürzere gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonates. Die Kündigung kann dabei auch noch am letzten Tag der vereinbarten Probezeit erklärt werden"


    Ich meine mich aber erinnern zu können, dass eine Probezeit ausdrücklich schriftlich vereinbart werden muss. Da müsste ich aber auch noch mal nachlesen.


    CH


    EDIT:
    Auf die schnelle nichts gefunden, sollte es nicht Pflicht sein eine Probezeit schriftlich zu fixieren ist es sehr problematisch zu beweisen was denn mündlich vereinbart wurde.

  • Hatte heute in der Schule eben eine Probe über das Arbeitsrecht, allerdings das von der Schweiz.
    Hier ist es so geregelt:
    Arbeitsvertrag hat grundsätzlich einen Monat Probezeit, sofern nichts anderes vereinbart. Etwas anderes muss aber schriftlich vereinbart sein. (Auch Verlängerung der Probezeit auf maximal 3 Monate muss schriftlich festgehalten werden)
    Der Arbeitsvertrag an sich ist aber auch mündlich gültig, allerdings gelten dann halt nur die Bestimmungen des Gesetzes.
    Nach diesem Monat Probezeit ist dann ein Monat Kündigungsfrist auf Ende des Monats.

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  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk Sofern er tatsächlich eine wirksame Probezeit hat dann wäre die Kündigung noch ok.


    Genau um das gehts... Gibt es ohne schriftlichen Arbeitsvertrag eine Probezeit, oder eben nicht...


    Wäre noch nett, wenn hier jemand dies für D wüsste, bzw. halt postet, wenn ers weiß!

  • laut Arbeitsgesetz gibt es in D erst Kündigungsschutz nach 6 Monaten. Alles vorher gilt im Sprachgebrauch als Probezeit, von daher ist eine Kündigung sicherlich rechtens. Ob jetzt 2 Wochen zum Monatsende oder 4 Wochen kann ich mich nicht mehr richtig dran erinnern..


    Eine weitere Frage ist, wieviele Arbeitnehmer es bei der Spedition/Firma überhaupt gegeben hat, unter 10 AN ist der Kündigungsschutz auch extrem eingeschränkt, bzw. nicht vorhanden.




    Grüße

  • Ob unter 10 weiß ich jetzt nicht, gehe jedoch jetzt mal davon aus.

  • Bei Arbeitsverhältnissen kann die Probezeit 0-6 Monate betragen, bei Ausbildungsverhältnissen 1-3 Monate.


    Mündliche Arbeitsverhältnisse ohne Arbeitsvertrag sind zwar zulässig, aber eher unüblich. Was dann als Probezeit gilt, wenn nichts vereinbart wurde, weis ich aber leider auch nicht.

  • Re: Frage zu Kündigung (kein Arbeitsvertrag) während der Probezeit


    Hi,


    Zitat

    Original geschrieben von maestro
    Fakten:
    Arbeitnehmer, ca. 50 Jahre alt. Beginnt am 01.10.2005 eine Tätigkeit als LKW-Fahrer. Bekommt Kohle, es existiert jedoch kein schriftlicher Arbeitsvertrag. Nun traf gestern die Kündigung ein, mit der Frist zum Monatsende, da Probezeit lt. Arbeitgeber.


    Ist dies OK? Ich ging bei nichts schriftlich fixiertem immer davon aus, dass eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder 15. gilt und KEINE Probezeit.


    Irre ich da? Im Internet wird immer das ganze geschrieben, jedoch konnte ich nichts finden, indem auf die Probezeit ohne Arbeitsvertrag eingegangen wurde.


    Alles Relevante steht in § 622 BGB.


    Da es keinen schriftlichen Vertrag gibt, kann der AG auch nicht nachweisen, daß eine Probezeit vereinbart wurde (Es sei denn, er wurde unter Zeugen abgeschlossen). Damit fällt also § 622 Abs. 3 BGB weg, so daß nur § 622 Abs. 1 gilt. Der AG kann also erst zum 15.4.06 kündigen.



    Alles natürlich IMHO und IANAL.


    Viele Grüße
    seby

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