Was stehen auf dem Poststempel "ZURÜCK" an Gründen drauf -> unleserlich

  • und dadurch hast du vor allem auch keinen Nachweis dass du die Sendung überhaupt abgegeben hast...


    Ja: der Empfänger, so er die Sendung überhaupt entgegen nimmt, bezahlt dafür erheblich mehr als wenn er dir einen Paketschein geschickt hätte.
    Ich gehe davon aus dass die meisten kommerziellen Händler solche Pakete nicht entgegen nehmen.


    Wenn du dementsprechend das Paket zurück bekommst musst du die Kosten für diese rumschickerei tragen da die Post das Paket sonst nicht aushändigt.



    Wenn du die Kosten nicht übernimmst kannst du dementsprechend dem Händler auch seine Ware nicht zurückgeben und bist dementsprechend verpflichtet deine Pflichten aus dem Kaufvertrag (Kaufpreiszahlung) zu erfüllen.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • a) Kaufpreis wurde bereits entrichtet.
    b) Ware war im Wert unter 40 Euro, daher übernimmt der Händler nicht die Rücksendekosten
    c) eine Warensendung wird nicht wie ein Paket zugestellt, von daher kann man bei Einwurf in den Briefkasten schlecht die Annahme der Ware verweigern
    d) habe erst nach der Zahlung gemerkt, dass ich mich in der Eigenschaft der Ware geirrt hatte.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Kostet die Rücksendung dem Empfänger noch einmal Geld?

    Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    b) Ware war im Wert unter 40 Euro, daher übernimmt der Händler nicht die Rücksendekosten

    :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    a) Kaufpreis wurde bereits entrichtet.
    b) Ware war im Wert unter 40 Euro, daher übernimmt der Händler nicht die Rücksendekosten
    c) eine Warensendung wird nicht wie ein Paket zugestellt, von daher kann man bei Einwurf in den Briefkasten schlecht die Annahme der Ware verweigern
    d) habe erst nach der Zahlung gemerkt, dass ich mich in der Eigenschaft der Ware geirrt hatte.


    na dann hält sich das Problem ja in Grenzen => wenn der Händler die erhöhten Kosten nicht deckt kannst du dir überlegen ob du diese übernimmst um eine "ordentliche" Retoure zu veranlassen und deinen Kaufpreis zurück zu erhalten.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Nokiahandyfan:


    eben, und deshalb trägst du in diesem Falle die Rücksendekosten. Der Händler wird sich freuen.....

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


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  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
      Nokiahandyfan:


    eben, und deshalb trägst du in diesem Falle die Rücksendekosten. Der Händler wird sich freuen.....


    Bei einer Warensendung kommt "Annahme verweigert" z.B. dem Status "Empfänger nicht ermittelbar" gleich, d.h. der Rücktransport ist - für beide - Parteien, kostenfrei. Es wird vom ursprünglichen Absender kein Nachentgelt erhoben.

  • mws55: Keine Ahnung, warum Du das nicht verstehst.


    siehe Beitrag von JanJ. So habe ich gedacht.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
      mws55: Keine Ahnung, warum Du das nicht verstehst.


    siehe Beitrag von JanJ. So habe ich gedacht.

    +
    So ist es auch richtig. Auch bei Paketen fällt bei Annahme verweigert kein weiteres Porto für den VK an. :top:
    Ein Händler muss auch unfreie Pakete annehmen.
    Er darf allerdings die Mehrkosten von der Erstattung abziehen. (sofern er keine entsprechenden Vertrag mit der DHL hat)

  • Zitat

    Original geschrieben von JanJ
    Bei einer Warensendung kommt "Annahme verweigert" z.B. dem Status "Empfänger nicht ermittelbar" gleich, d.h. der Rücktransport ist - für beide - Parteien, kostenfrei. Es wird vom ursprünglichen Absender kein Nachentgelt erhoben.


    Das ist klar, aber wie kann man die Annahme einer angenommenen Lieferung verweigern? :confused:

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  • Eben. Aber ich frage nicht weiter nach, ist mir zu blöd.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


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