Hallo,
folgende Situation:
Ich fahre mit drei Leuten aus meinem Sportverein Ende diesen Monats zu einem mehrtägigen Turnier nach Nordrhein-Westfalen. Dazu habe ich eine Unterkunft gebucht und bat beim Vermieter der Pension um eine Reservierungsbestätigung per Mail.
In dieser wird mir nun außer den verabredeten Unterkunftkosten auch eine Kurtaxe in Rechnung gestellt (am Telefon blieb dies unerwähnt). Dass hier bei mir an der Ostseeküste eine Kurtaxe zu entrichten ist, leuchtet mir ein, von Nordrhein-Westfalen hätte ich dies jedoch nicht gedacht. Auf der Homepage der Stadt kommt beim Suchbegriff "Kurtaxe" auch kein Hinweis.
Auch in Anbetracht der Tatsache, dass wir Sportler im vergangenen Jahr in Niedersachsen (Grenze zu NRW) keine Kurtaxe zahlen mussten, wollte ich hier wenigstens mal nachgefragt haben.
Ist es eine freiwillige Sache des Vermieters, eine Kurtaxe in Rechnung zu stellen oder ist dieser dazu verpflichtet?
Unter baynet.de habe ich folgendes gefunden:
Der Kurbeitrag wird von den staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten von denjenigen Personen erhoben, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen in der Regel über den Unterkunftsvermieter eingehoben. Tagesgäste zahlen den Kurbeitrag zusammen mit Eintrittsgeldern und dergleichen. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.
Sicher handelt es sich hier "nur" um ein paar Euro pro Person, aber als Sportler hänge ich zwei Tage von morgens bis abends in einer Sporthalle ab und bekomme nicht wirklich was von der Stadt mit - von Erholung kann hier keine Rede sein.
Gibt es als Student nicht auch immer eine Ermäßigung für die Kurtaxe? Zumindest kenne ich es so von einem früheren Urlaub in Schleswig-Holstein.