Klage wg. vermeintlicher Beleidigung wg. eines Ebay-Artikels?

  • Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    Jau! Im angegebenen Foto-Verzeichnis liegen noch die Orignial-Bilder aus der angegebenen eBay-Auktion. Außerdem bist Du "Angemeldet als privater Verkäufer". Kaufen, aufpeppen und wieder verkaufen ist aber geweblich. :flop:


    wo issen da ein Aufpreis er hat 35,10+4,90 Euro bezahlt und möchte jetzt 40 Euro dafür ist doch plus minus null? ;)
    tYp.

  • Seinen Namen habe ich doch garnicht veröffentlicht - nur den Nickname - und der steht ja auch in der Auktion.


    Zu dem Defekt: Er schreibt ja, dass die Taste vor dem Update angeblich einwandfrei funktioniert hat und nicht schwergängig war - also kann doch der Fehler (nach seiner Argumentation) nur durch das Update erfolgt sein.


    Zu meinem Angebot im Biete:
    Ja, das ist das Gerät. "Das Handy hat schon ein paar Gebrauchsspuren" bedeutet für mich, dass es keine leichten Gebrauchsspuren hat - wenn das missverständlich ist, ändere ich das. Eigentlich hatte ich deshalb Fotos gemacht, aber die sind nix geworden.
    Zum Preis: Naja was heisst, ich verkaufe es teurer, ich habe es zum Defektpreis gekauft (ein funktionierendes kostet nämlich locker 50 EUR) und verkaufe es ja nun funktionsfähig immer noch deutlich günstiger als der Marktwert. Und Gewinn mache ich da ja überhaupt nicht, ich habe doch auch 40 € bezahlt.
    Würde ich jetzt ein schwarzes SL55 kaufe wollen, würde ich das als Schnäppchen ansehen.


    Zum der Aussage ich sollte Verständnis mit dem Verkäufer haben: Ich habe auch schon desöfteren Käufern bei Ebay auf Wunsch den Kauf rückgängig gemacht, nachdem diese kurz nach der Auktion das Gerät nicht haben wollten weil sie die Beschreibung nicht richtig gelesen hatten oder das Gerät nicht mehr haben wollten, weil sie nicht damit klarkamen. Dabei habe ich jedes Mal Verlust gemacht, aber es bringt mir auch nichts, wenn der Käufer mit der Ware nichts anfangen kann.
    Außerdem geht es hier ja um eine unwahrheitsmäßige Beschreibung.
    Ich habe einem Kaufvertrag zugestimmt, jedoch sollte das Gerät laut diesem Vertrag einen Softwarefehler haben, insofern ist der Vertrag doch nichtig, oder nicht?


    Eine RV habe ich leider nicht...

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    Zum der Aussage ich sollte Verständnis mit dem Verkäufer haben: Ich habe auch schon desöfteren Käufern bei Ebay auf Wunsch den Kauf rückgängig gemacht, nachdem diese kurz nach der Auktion das Gerät nicht haben wollten weil sie die Beschreibung nicht richtig gelesen hatten oder das Gerät nicht mehr haben wollten, weil sie nicht damit klarkamen. Dabei habe ich jedes Mal Verlust gemacht, aber es bringt mir auch nichts, wenn der Käufer mit der Ware nichts anfangen kann.


    Da entgegne ich: na und?


    Es kann doch den Verkäufer nun nicht kümmern, was Du für ein netter Typ bist. Sicher, der eine oder andere würde ich erweichen. Aber das ist persönliche Kulanz und kein einforderbarer Anspruch. ;)

    iPhone X 256GB

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
    Merkwürdig finde ich allerdings die Qualität der Bilder im Vergleich zu denen Deines 6230i, das ebenfalls verkauft wird. Passt alles zu gut ins Bild.... ;)


    Wie du im Angebot lesen kannst, handelt es sich nicht um mein 6230i, sondern das eines Freundes. Dementsprechend sind das nicht meine Fotos (ich habe garkeine Cam, die Fotos des SL55 habe ich mit der Cam meiner Freundin gemacht - der Makromodus ist aber für die Katz).



    Warum sind meine Auktionen denn gewerblich? :confused:
    Darf ich etwa ein Gerät nicht reparieren, bzw. danach wieder verkaufen? Das kann doch nicht sein, dass ich das Gerät dann für immer behalten muss oder nicht reparieren darf.
    Gewinn mache ich ja eh nicht oder höchstens kaum, das liegt doch garnicht in meiner Hand, wieviel die Leute bspw. bei Ebay bieten.
    Wäre dankbar, wenn mir das jemand erläutern könnte - ich ging bisher schon davon aus, dass ich privater Verkäufer bin, da ich ja nur unregelmäßig verkaufe, nämlich wenn ich etwas zuhause rumliegen habe, was ich nicht mehr benötige und um Gewinn geht's mir ja nicht.



    Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Da entgegne ich: na und?


    Es kann doch den Verkäufer nun nicht kümmern, was Du für ein netter Typ bist. Sicher, der eine oder andere würde ich erweichen. Aber das ist persönliche Kulanz und kein einforderbarer Anspruch. ;)


    Warum gibt es dann die entsprechenden Möglichkeiten bei Ebay, durch die man als Verkäufer sogar seine Provision zurückbekommt? :confused:

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original geschrieben von Typologe
    wo issen da ein Aufpreis er hat 35,10+4,90 Euro bezahlt und möchte jetzt 40 Euro dafür ist doch plus minus null? ;)
    tYp.


    Ich schrieb nichts von Gewinn. Ich schrieb "aufpeppen". Das bedeutet: reinigen, kleine Reparaturen durchführen, aufräumen etc. Mit Autos und Häusern wird das genauso gemacht.

    _T_
    HO2
    IW0
    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

  • Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    Ich schrieb nichts von Gewinn. Ich schrieb "aufpeppen". Das bedeutet: reinigen, kleine Reparaturen durchführen, aufräumen etc. Mit Autos und Häusern wird das genauso gemacht.


    Ich habe es doch letztendlich garnicht repariert.
    Ich hatte das Handy eigentlich für die Schwester meiner Freundin ersteigern wollen, da es aber offensichtlich einen Hardwaredefekt (solche defekten Softkeys kommen beim SL55 übrigens recht oft vor, jedoch nie aufgrund eines Updates), also habe ich für sie ein anderes SL55 in schwarz ersteigert (wie man auch in meinem Ebayprofil sehen kann).
    Nicht, dass jemand denkt, ich hätte das Gerät nur gekauft, um es zu reparieren und teurer zu verkaufen. Bei den maximal 10 EUR Gewinn (die ich ja garnicht mache, da ich es für genau 40 EUR verkaufe, oder ggfs. sogar günstiger) wäre das ja absolut lächerlich.



    Ach, zur Beleidigung durch Veröffentlichung: Ich habe seinen bürgerlichen Namen hier doch garnicht genannt, dann kann ich ihn persönlich doch auch garnicht diffamieren, oder sehe ich das falsch?

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    Wie du im Angebot lesen kannst, handelt es sich nicht um mein 6230i, sondern das eines Freundes. Dementsprechend sind das nicht meine Fotos (ich habe garkeine Cam, die Fotos des SL55 habe ich mit der Cam meiner Freundin gemacht - der Makromodus ist aber für die Katz).


    Habe ich schon gelesen - passt aber trotzdem ins Bild.
    Ist mir auch egal, was Du verkaufst, geschwiege denn wo Du es her hast und damit gemacht hast. Ich mache es auch ab und zu genauso. Kaufen, bischen dran rumschrauben und wieder verhökern....


    EDIT: Der Rest war wieder einmal typisch :apaul:

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    Warum sind meine Auktionen denn gewerblich? :confused:
    Darf ich etwa ein Gerät nicht reparieren, bzw. danach wieder verkaufen? Das kann doch nicht sein, dass ich das Gerät dann für immer behalten muss oder nicht reparieren darf.
    Gewinn mache ich ja eh nicht oder höchstens kaum, das liegt doch garnicht in meiner Hand, wieviel die Leute bspw. bei Ebay bieten.
    Wäre dankbar, wenn mir das jemand erläutern könnte - ich ging bisher schon davon aus, dass ich privater Verkäufer bin, da ich ja nur unregelmäßig verkaufe, nämlich wenn ich etwas zuhause rumliegen habe, was ich nicht mehr benötige und um Gewinn geht's mir ja nicht.


    Im Artikel geht es zwar um Power-Seller, aber ich finde ihn trotzdem passend, da Du in zwei Monaten 4 Mobiltelefone (und nix anderes) verkauft hast.

    Zitat


    Quelle: heise
    Nutzer mit kaufmännischem Geschick besorgen sich systematisch Waren, um sie bei eBay weiterzuverkaufen. "Das ist der Moment, in dem man gewerblich tätig wird und sich beim Gewerbeaufsichtsamt anmelden muss"

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    HO2
    IW0
    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    Warum sind meine Auktionen denn gewerblich? :confused:
    Darf ich etwa ein Gerät nicht reparieren, bzw. danach wieder verkaufen? Das kann doch nicht sein, dass ich das Gerät dann für immer behalten muss oder nicht reparieren darf.
    Gewinn mache ich ja eh nicht oder höchstens kaum, das liegt doch garnicht in meiner Hand, wieviel die Leute bspw. bei Ebay bieten.



    Mein Uhrmacher um die Ecke hat sein Gewerbe auch abgemeldet. Er repariert ja nur Uhren und verkauft sie danach wieder. Das kann ja nicht gewerblich sein. Schließlich will er ja auch nur seinen Lebensunterhalt damit verdienen und Kunden helfen. :D


    PS: Sorry, konnte ich mir grad nicht verkneifen. Die Argumentation überzeugte mich nicht wirklich. Aber ich weiß, was Du meinst.


    PPS: Wegen der Funktion, dass Verkäufer die Provision erstattet bekommen: Weil es eben Fälle gibt, gerade ja auch bei Handys, wo oft Spaßbieter etc mit bei sind. Das ist aber Kulanz von eBay, damit die Verkäufer die Plattform auch weiter fleißig nutzen.

    iPhone X 256GB

  • Das mögliche Steuerverfahren würde sowieso eingestellt. Aber deine Daten wären dann in einer Akte vermerkt und käme es mal wieder zu einem Verfahren gegen Dich, könnte das im Zweifel gegen Dich verwendet werden. Darum; immer schön vorsichtig! Die kleinen Gewinne bei Ebay lohnen sich def. nicht, um so etwas zu riskieren. ;)

    "Jeder, der wie ich ein fanatischer Liebhaber der Kleinelektronik ist, weiß, dass man Geräte alle paar Wochen wechseln muss, will man den Zustand tiefer Befriedigung erhalten, den diese Objekte in frischem Zustand erzeugen." Dieter Nuhr - wie recht er doch hat!!

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