Wenn man also ein Gerät beruflich braucht, dann sollte man sich beim Kauf schon um einen "Ersatz"-Service kümmern, richtig?
MediaMarkt: Gebrauchtfernseher als "Neu" verkauft
-
-
-
Zitat
Original geschrieben von Boogieman
Wenn man also ein Gerät beruflich braucht, dann sollte man sich beim Kauf schon um einen "Ersatz"-Service kümmern, richtig?
Aus Schaden wird man erst klug.
Mittlerweile will der Händler sich mit Acer in Verbindung setzen und die Abholung bei mir veranlassen.
Allerdings haben wir gerade eine Auseinandersetzung, in der es um meine Ansprüche geht. Mein Argument lautet:
Es besteht ein Sachmangel... Acer selbst sagt, daß es ein Hardwaredefekt ist, daß die Tastatur nicht richtig funktioniert. Und dieser Defekt ist nicht durch meine unsachgemäßge Behandlung aufgetreten, sondern ist seit Zustandekommen des Kaufvertrags vorhanden und wurde auch so von Acer ohne Widerspruch zur Kenntnis genommen.
Wenn ich mir nun diesen §439 des BGB anschaue, lese ich:"(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."
Daraus folgere ich, daß ich persönlich die Wahl habe, ob ich eine Reparatur wünsche oder ein Neugerät möchte. Sehe ich das falsch?
Im gleich Paragraphen heißt es:
"(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt."
D.h. der Verkäufer kann meinem Anspruch widersprechen, aber es wäre doch höchstens gerichtlich zu klären, ob mein Anspruch rechtens ist, oder ob der Verkäufer auf Reparatur bestehen kann. Erschwerend für den Verkäufer ist es meiner Meinung nach, daß die "andere Art der Nacherfüllung" für mich durchaus erhebliche Nachteile mit sich bringt, denn ich werde mindestens 5-7 Arbeitstage, wahrscheinlich sogar mehr das Gerät nicht benutzen können.
Habe ich da irgendwo einen Denkfehler oder will mir der Verkäufer einfach nur durch seine sture Art Sachen weismachen, die so nicht ganz stimmen?
-
Keine Ahnung, aber booner scheint da etwas mehr Plan von der Materie zu haben. Wollte nur kurz erzählen, daß ein Freund von mir sich zwei Mac Books Pro gekauft hat, weil Apple einfach zu lange braucht und er die Dinger eben beruflich braucht. Auf die Frage warum er nicht bei Dell und Windows geblieben ist, weil die ja einen Austausch-Service haben, meinte er nur: "Apple is einfach geil und ich will nicht wieder zurück..." Da eines der bei 15,4" Geräte schon 2.500 € gekostet hat, gab er quasi 5.000 € aus, nur um den fehlenden Service von Apple auszugleichen...
[small]Nur so ne kleine Anektode ;)[/small] -
Zitat
Original geschrieben von Boogieman
Wenn man also ein Gerät beruflich braucht, dann sollte man sich beim Kauf schon um einen "Ersatz"-Service kümmern, richtig?Sollte der Verkäufer die Schlechtlieferung zu vertreten haben, käme auch eine Schadensersatzpflicht des Verkäufers neben der Leistung für den mangelbedingten Betriebs- bzw. Nutzungsausfallschaden in Betracht, bzw. wenn dieser Schaden durch fristgemäße Nacherfüllung vermieden worden wäre eine Schadensersatzpflicht des Verkäufers statt der Leistung, wobei dann auch ein Vertretenmüssen des Verkäufers hinsl. der Nichtvornahme der Nacherfüllung ausreichend wäre.
Dies würde dann den Schaden des Käufers, der die Sache wegen des Mangels nicht oder nicht wie geplant (in seinem Betrieb) einsetzen kann, kompensieren.
Usul: Der Verkäufer beruft sich hier auf eine relative Unverhältnismäßigkeit des Modus Nachlieferung (NL) ggü. de Modus Nachbesserung (NB). Nach h.M. ist hier bereits für das Bestehen der Einrede des Verkäufers nach § 439 III BGB ausreichend, dass die Kosten der NL 10-20% über den Kosten der NB liegen (wenn der Verkäufer den Mangel nicht zu vertreten hat). Da dies wohl gegeben sein dürfte, und der Verkäufer auch die Einrede der Unverhältnismäßigkeit erhoben hat, ist dein Nacherfüllungsanspruch auf den Modus der NB beschränkt.
Eine erheblichen Nachteil der NB ggü. der NL für dich sehe ich nicht, denn bei NL müsstest du
1. auch den Zeitaufwand für eine Neueinrichtung des neuen Rechners einkalkulieren, und
2. dem Verkäufer gem. §§ 349 IV, 346ff. BGB Wertersatz für die bisher aus dem Rechner gezogenen Nutzungen leisten, was du bei der NB nicht musst.
-
Danke für die Erläuterung.
Ich habe mittlerweile den UPS-Sticker bekommen und werde das Ding wohl abholen lassen... daß ich nun mehrere Wochen ohne Notebook da stehe, wird sich verschmerzen lassen.
Das mit dem Austausch ist sowieso erst entstanden, als der Händler in seinen Antwortmails unverhältnismäßíg sarkastisch geworden ist. Es handelt sich dabei übrigens um Notebookparadie.de, das sollte ich auch erwähnen.
Wie dem auch sei, mein Notebook wird repariert und ich beende mein Off-Topic-Gerede hiermit.

-
-
Aus aktuellem Anlass und akuter Frustbewätigung hänge ich mir hier mal dran.
Am Sa. 01.08. eine PS3 beim MM gekauft, sollte ein Geschenk sein.
Eigentlich schon der erste Fehler wie sich rausstellen sollte, aber der MM Angebotspreis lag mit 339,- € incl. 2 Spielen im Rahmen des I-Net Preises incl. Versandkosten.Um die Verpackung waren 2 MM Bänder und ein Aufkleber "Dieses Siegel dient ihrer Sicherheit. Der Karton wurde von einem Mitarbeiter geöffnet und auf Vollständigkeit und Neuwertigkeit überprüft."
Spätestens hier hätte man den Laden wohl endgültig verlassen sollen. Da aber alle der Bundles diesen Aufkleber trugen habe ich bei einem Mitarbeiter nachgefragt was das denn nun konkret zu bedeuten hätte, die Aussage war:
"Aufgrund der Bundles (die Spiele waren auf der Umverpackung erwähnt) gäbe es eine extra Verpackung weswegen man da die Sticker draufkleben würde."Auf Nachfrage ob es sich um Retouren handelt ein klares Nein, absolute Neuware.
Na ja wenigstens was die Verpackung anging hatte er scheinbar nicht gelogen, denn in der Bundle-Verpackung waren die beiden Spiele und eine "normale" PS3 nochmal in einer "nackten" Umverpackung auf der die Spiele nicht aufgefürt waren.
Geschenk übergeben, musste dann natürlich gleich ausprobiert werden. Auffällig: Die Kabel waren nicht verschweißt in Tüten oder aufgerollt sonder lagen mehr oder minder lose in der Verpackung. Nach einer Erstinstallation oder dem einstellen von Datum und Uhrzeit wurde gar nicht erst gefragt, es war gleich in dt. Sprache und mit dem richtigen Datum. Mehr als verdächtig...
Wer jetzt noch zweifelte bekam den endgültigen Beweis dann beim Start: Es war bereits ein Nutzerkonto angelegt auf dem Spielstände vom 08.07.09 und 11.07.09 (u.a.) vorhanden waren. Wohlgemerkt Kaufdatum war der 01.08.09.
Also hat MM eindeutig eine Retoure in einen Bundlekarton gesteckt und als Neuware verkauft. Danke schön.
Damit nicht genug, die beigelegten Originalspiele ließen sich nicht starten, angeblich sei die Festplatte (80 GB) voll und es sei kein Platz für die Erstinstalation von 4 MB. Keine Ahnung was der Vorgänger damit gemacht hat, aber so ein Gerät hätte ich wahrscheinlich auch zurückgebracht.
Sich Seitens MM aber nicht mal die Mühe zu machen Retouren wenigsten wieder auf Werkseinstellungen zurückzusetzen und bestehende Profile zu löschen, entweder total dumm (Wer war doch gleich noch blöd??) oder total dreist.
Die Geburtstagsüberraschung war damit erstmal natürlich voll ein Schlag ins Wasser.
Damit aber immer noch nicht genug:
Am Mo. morgen MM angemailt (direkt die betroffene Filiale), die Situation geschildert und um Stellungnahme bzw. Lösung gebeten. Bis Mittwoch Abend keine Reaktion, nicht mal eine Eingangsbestätigung der Mail. Daraufhin dort angerufen. Der Mitarbeiter der Abteilung erklärte mir ein solches Vorgehen sei dort normal er verstünde meinen Unmut nicht, durch den Aufkleber sei doch klar das es ein Vorführmodell sei etc. pp..Hallo zwischen einem Vorfüher und einem bereits verkauften Gerät welches beim Kunden zu Hause in Betrieb genommen wurden besteht dann wohl doch noch ein großer Unterschied. Gut das hat er dann wenigstens eingesehen, ansonsten sei doch aber alles toll... Ansonsten könnte ich die PS3 ja auch zurückbringen und mein Geld wiederbekommen.
Ne Jungs so ja nun nicht, erst Schei** bauen und dann den eh schon gefrusteten Kunden auch nochmal antanzen lassen damit ihr ihm die nächste Gurke aufdrücken könnt? Nein danke. Aber trotz dem freundlichen aber bestimmten Hinweis das der Gesetzgeber für den Fall der Mängelbeseitigung vorsieht, dass der VK den Aufwand zu tragen hat wollte er sich nicht auf einen Vor-Ort oder postalischen Tausch einlassen, O-Ton: "Sowas sei nicht üblich" egal was das Gesetz sagt. An der Stelle habe ich dann erstmal abgebrochen, hatte alles keinen Sinn.
Heute gab es dann noch mal ein "freundliches" Fax an den GF des Marktes, er möge doch bitte bis nächste Woche mal zusehen eine für den Kunden annehmbare Lösung anzubieten. Bin ja mal sehr gespannt ob da überhaupt was passiert.
Egal wie die Geschichte nun aber ausgeht:
MM hat damit endgültig versch******. Erst defekte Gebrauchtgeräte als Neuware verticken und dann anstatt dem verärgerten Kunden zu helfen nur noch dumme Sprüche oben drauf, das kann es dann wirklich nicht sein. Dort wird nicht mal mehr ne Batterie gekauft. -
Wie weit ist denn der MM von Dir weg?
-
Ich habe auch die Erfahrung gemacht in einem Medim....Markt.
Dort wurde mir ein Notebook verkauft, als ich zu Hause war merkte ich dass es schon gebraucht war. Ich habe dort angerufen: Es hat wohl jemand zurückgegeben lt. Verkäufer, weil er sich beim Verkaufsgespräch betrogen fühlte....
Es war schon ein Benutzerkonto eingerichtet + PW, ich konnte den Pc nicht richtig nutzen. Ich rief dort in der Filiale an, sie sagten sie würden zurückrufen.Sie meldeten sich dann später bei mir mit der Antwort. Oh, den haben wir vergessen zurückzusetzen, den hat ein Kunde umgetauscht, hat mir das Passwort gegeben (hat den Kunden wohl angerufen in der Zwischenzeit), aber es war nochwas aktiviert und ich kam nicht rein.
ich bin mit Wut in die Filiale gefahren und habe das Ding umgetauscht und Geld zurückbekommen.
Ich glaube diese Vorgehensweise ist allgemein leider üblich. man muss halt wirklich darauf achten, ob die Sachen versiegelt sind von der HErstellerfirma..und nicht von Sat...oder Mediam..
Obwohl ich bei Sa..und Mediam...nicht gerne was kaufe...Ich habe bereits sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Die meisten Geräte hatten einen defekt und ich konnte diese dann umtauschen..
-
Weit genug als das man da mal eben so vorbeischauen könnte.
Sicherlich könnte ich da vorbei fahren, aber warum sollte ich? Sonst halte ich ja nicht viel von Prinzipienreiterei aber in diesem Fall gehts echt ums Prinzip.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!