Gefühlt kann das doch so nicht zulässig sein.
Was ist dann mit einer ganz normalen Kündigung zum Ablauf der 24 Monate?
Wenn ich jetzt 3 Monate vor Ende kündige, dann können mir doch für die 3 Monate nicht meine Rabatte flöten gehen.
Das klingt irgendwie nicht richtig - schließlich habe ich ja für 24 Monate gebucht - eben genau mit den Rabatten.
Der allgemeine O2 VVL Thread: Fragen zu Tarifen, Zeitpunkt etc. | Händler Fragen/Antworten zur pers. VVL im Werbethread
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Zitat
Original geschrieben von StevenWort
Haha, das ist ja mal ein geiler Schachzug von o2.
Rabatte fallen weg, sobald man kündigt, obwohl die Rabatte eigentlich für 24 Monate vereinbart waren.
In München tut man wirklich alles dafür sich beliebt zu machen.
Ich finde das sogar gut von TEF. Wer will schon "treue Neukunden" haben, die alle 2 Jahre kündigen, nur um wieder Rabatt herauszuhandeln. Auf diese Leute möchte jetzt sogar TEF verzichten ;). -
Zitat
Original geschrieben von marcometer
Gefühlt kann das doch so nicht zulässig sein. Was ist dann mit einer ganz normalen Kündigung zum Ablauf der 24 Monate? Wenn ich jetzt 3 Monate vor Ende kündige, dann können mir doch für die 3 Monate nicht meine Rabatte flöten gehen. Das klingt irgendwie nicht richtig - schließlich habe ich ja für 24 Monate gebucht - eben genau mit den Rabatten.Wenn dein letztes Quartal _jetzt_ oder in den nächsten anderthalb Jahren bevorsteht, dann gilt der Rabatt natürlich wie vereinbart während der vollen 24 Monate. Es geht ausschließlich um neu eingerichtete Rabatte, also aktuelle Neuverträge und Verlängerungen. Und falls sich diese Regelung nicht als illegel erweisen sollte, ist sie nun eben Vertragsbestandteil und dementsprechend einkalkulierbar.
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Was für eine scheinheilige Diskussion hier! Fast jeder hier kündigt möglichst frühzeitig seinen o2-Vertrag, um die Kündigung anschließend gegen das Einräumen einen 6-monatigen Rabatts zurückzunehmen, und das wenn möglich mehrmals innerhalb der Laufzeit. Ferner ist hier nahezu jedem bekannt, dass dieser Rabatt unmittelbar wegfällt, wenn man innerhalb dieser Frist(en) die erneute Kündigung ausspricht. Ist schon bezeichnend, dass es da nie jemanden je gestört hat, dass das Aussprechen der Kündigung innerhalb der rabattierten Zeitspanne mit "Strafkosten" belegt wird, und es ist auch niemand auf Idee gekommen das rechtlich in Frage zu stellen! Jetzt dreht o2 den Spieß eben um, weil sie die Faxen dicke haben, und knüpfen für NEUE Verträge (und um nichts anderes handelt es sich, auch wenn es sich VVL nennt) bestimmte Rabatte an schärfere Bedingungen. Wäre ja wohl noch schöner, wenn so etwas durch die Vertragsfreiheit in unserem Lande nicht mehr abgedeckt wäre.
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Original geschrieben von Goyale
Ich finde das sogar gut von TEF. Wer will schon "treue Neukunden" haben, die alle 2 Jahre kündigen, nur um wieder Rabatt herauszuhandeln. Auf diese Leute möchte jetzt sogar TEF verzichten ;).Du bezahlst natürlich freiwillig den vollen Preis und lehnst jegliche Rabatte von Anfang an ab.

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Zitat
Original geschrieben von Maxri Du bezahlst natürlich freiwillig den vollen Preis und lehnst jegliche Rabatte von Anfang an ab.

Aus Sicht von TEF ist die neue Regelung gut. Vor allem sind die treuen Bestandskunden nicht mehr ganz so sehr die Volltrottel ;).Als Kunde (egal wo) nehme ich natürlich mögliche Rabatte mit.
ZitatOriginal geschrieben von Eldschi
Was für eine scheinheilige Diskussion hier!
Wahrscheinlich sind wir hier das erste mal auf TT einer Meinung :D. -
Zitat
Original geschrieben von Eldschi
Was für eine scheinheilige Diskussion hier! [...] Wäre ja wohl noch schöner, wenn so etwas durch die Vertragsfreiheit in unserem Lande nicht mehr abgedeckt wäre.Das eine hat mit dem anderen reichlich wenig zu tun. Das eine ist ein nicht vertraglich abgesprochener, während der Laufzeit entstehender Sonderrabatt. Das andere ist ein quasi unvermeidbarer und vom Vertragspartner regelmäßig eingesetzter Rabatt zum Vertragsabschluss, um die Nominalpreise oben halten zu können, den Interessenten zu beeindrucken und konkurrenzfähige Preise anzubieten. Gut möglich, daß die aktuelle Änderung nicht standhalten wird. Bei einer variablen und zudem vom Zugangstag einer Kündigung abhängigen Rabattierung könnte Sittenwidrigkeit, Verbrauchereinschränkung oder Nötigung die Vertragsfreiheit ausstechen.
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Zitat
Original geschrieben von StevenWort
In München tut man wirklich alles dafür sich beliebt zu machen.
Man könnte meinen das trotz all dem Wechsel am Georg Brauchle Ring in den letzten Jahren bestimmte Mitarbeiter an Ihren Sitzen kleben und immer wieder ihre sadistische Ader ausleben. -
Es zieht seine Kreise... https://www.stern.de/digital/s…-draufzahlen-7813522.html
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Original geschrieben von drueckerdruecker
[...]Bei einer variablen und zudem vom Zugangstag einer Kündigung abhängigen Rabattierung könnte Sittenwidrigkeit, Verbrauchereinschränkung oder Nötigung die Vertragsfreiheit ausstechen.Da gebe ich dir recht; und zwar genauso wie wenn du schriebst, dass morgen die Welt untergehen könnte oder der Osterhase in diesem Jahr erst zu Nikolaus kommen könnte

Das IMHO einzige Rechen-Szenario, welches im vorliegenden Fall nicht akzeptabel ist, wäre, zu behaupten, die (Mindest)Vertragskosten ergeben sich aus 24 * rabattierter Grundgebühr (zzgl. etwaiger AG). Dies betrifft m.E. jedoch weniger TEF selbst als vielmehr die diversen Reseller. Und natürlich den ermittelten Dealpreis bei den Krokos

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