ZitatOriginal geschrieben von Zahnfeechen
@ Schurke
Bloß net, das ist vom Gesetzt her nicht erlaubt so ein Gespräch aufzuzeichnen. Das würde ich nicht machen.
OT: er braucht ja nur drauf hinweisen das das Gespräch "zur Sicherheit" mitgeschnitten werden kann. So wie es andere auch aus "Schulungszwecken" tun... ![]()
Das es da allerindings nix schriftlich gab wundert mich auch nicht... ![]()