Ebay: Darf gebr. Artikel bei Abholung vorher getestet werden ?

  • Hallo,
    habe gerade einen gebr. Fernseher bei Ebay ersteigert. Er wurde als Top Zustand 100% in Ordnung angepriesen. Er soll beim Verkäufer abgeholt werden. Jetzt würde ich Ihn gerne bevor ich Ihn mitnehme vor Ort testen, ob er wirklich in Ordnung ist. Der Verkäufer will das aber nicht, er sagt er habe 100% nur positive Beurteilung, genau wie ich, und der Fernseher wäre 100% in Ordnung. Er würde nicht zulassen Ihn bei Ihm in der Wohnung zu testen. Es wäre auch nicht Teil der Vereinbarung, ich wäre den Kaufvertrag schon eingegangen. Naja, die Frage ist jetzt, darf ich den Fernseher, wenn ich Ihn abhole, vorher testen, ob seine Angaben stimmen ?
    Gibt es da etwas rechtliches zu ?
    Vielen Dank für Eure Hilfe
    Grüsse aus Köln
    Walter Busseler


    P.S. Auszug aus der Antwortmail: ..... Der Fernseher IST in Ordnung. Wie Sie meinen bisherigen Bewertungen entnehmen können, mache ich bei Auktionen keine falschen Angaben. Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass der Kauf mit Ihrem Gebot bereits zu Stande gekommen ist. Mit einem Testen in meinem Hause bin ich nicht einverstanden, dieses ist auch nicht Bestandteil meiner Auktion gewesen.......

  • Hi,


    ich kann Dich verstehen das Du da nachfragst. Mich wundert sowas, wenn ich nichts zu verbergen habe, dann kann man doch den TV testen.


    Stelle doch mal den Link rein, um was für ein Teil sich es handelt.


    Ich würde schon darauf bestehen, wenn er nichts zu verbergen hat. Er hat ja Abholung angeboten.


    Frage ihn doch warum er es nicht möchte und das sein Verhalten verwunderung aufruft.


    Gruß


    maretzky

  • hmmm kniffelige situation. Ich würde mir den Weg zum Verkäufer sparen. Wo ist das Problem das Gerät mal anzuschließen :confused:

    hey ich dachte ihr habtn einfamilienhaus? muss ich bei müller oder bei licht klingeln?


    #~#~# 59 Einträge in der TT-Vertrauensliste Teil IV !! #~#~#


    #~#~# 4 Eintrag in der TT-Vertrauensliste Teil V !! #~#~#

  • Ich glaube, er will das nicht, weil er denkt, daß du sonst das Haar in der Suppe suchst und den Preis drücken willst und/oder dann einfach wieder abziehst und in gewisser Weise kann ich ihn da auch verstehen. Ich habe das auch schon erlebt, daß Kandidaten bei Abholung die verbindliche Auktion eher als Vereinbarung eines unverbindlichen Besichtigungstermines betrachten und das nervt wirklich gewaltig.


    Womit er nämlich recht hat: der Kaufvertrag ist geschlossen und besteht.

  • Hallo,
    ich habe doch selber 350 nur positive Ebay Transaktionen ..... Daran sieht man doch auch, dass ich korrekt bin und kein Drücker bin. Aber mal anschliessen und schauen ob das Teil grundsätzlich fuktioniert. Sonst komm ich zuhause an, schliesse das Teil an, geht nicht. Dann die Antwort von Ihm "Bei mir ging er noch! " .......
    Und dann ?
    Gibt es kein Recht das Teil wenigstens auf Funktion zu testen, bevor man es mitnimmt ?
    Gruss
    Walter

  • Sorry, aber die meisten Sachen werden versendet - da kannst Du auch nicht testen. Ich will auch nicht unbedingt Fremde durch die Wohnung führen - habe auch schon seltsame (menschlich) Ebayer dagehabt. Und gekauft hast Du eh schon...
    Lieber vorher Rücknahme oder ähnliches vereinbaren...

    Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n])


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,
    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. A. Einstein


    Mit vielen Grüßen aus Berlin! Artur.

  • Ich wäre auch nicht bereit, mein Wohnzimmer umzuräumen, damit jemand einen alten Fernseher testen kann.
    Normalerweise hat man als Verkäufer längst einen neuen Fernseher angeschlossen, und ich würde es auch als Zumutung empfinden, akrobatische Übungen zu machen, um an das (wahrscheinlich sowieso zu kurze) Antennenkabel zu kommen! Ein langes Antennenkabel und ein Verlängerungskabel für die Ströme hat auch nicht jeder griffbereit! Davon abgesehen, stände ein Fernseher, den ich verkaufen will, nicht als Staubfänger auf dem Wohntimmertisch, sondern im Keller!
    Also abholen und zufrieden sein, oder auf die Glotze verzichten, und ne negative Bewertung kassieren! :D

  • Re: Ebay: Darf gebr. Artikel bei Abholung vorher getestet werden ?


    Zitat

    Original geschrieben von WRipley
    . Naja, die Frage ist jetzt, darf ich den Fernseher, wenn ich Ihn abhole, vorher testen, ob seine Angaben stimmen ?
    Gibt es da etwas rechtliches zu ?


    Nein und Nein.


    Kommt zwar in der Tat etwas seltsam rüber das er das nicht will, einen Anspruch auf einen Test hast Du aber auch bei Abholung der Ware nicht.


    Die Gründe weshalb er das nicht will (ohne zu unterstellen das er da Schrott verkaufen will) sind hier ja auch schon genannt worden.


    By the way wir haben einen sehr schönen und nicht so einfach zu übersehenen "Allgemeinen Ebayproblemthread"


    CH

  • Die Frage, die ich mir stelle: Wozu willst Du den Fernseher in seiner Wohnung testen???


    Sind wir ehrlich: weil Du ihn nicht mitnehmen willst wenn er nicht funktioniert. Und da verstehe ich den Verkäufer; Du hast einen gültigen Kaufvertrag geschlossen und da kommst Du eh nicht mehr raus, also was soll die Idee mit dem Test. Wenn Du Bedenken wegen der Funktionsfähigkeit hast hättest Du VOR der Kauf einen Besichtigungstermin absprechen, oder auf den Kauf verzichten müssen.


    Einen Rechtsanspruch auf den Test hast Du definitiv nicht, wohl aber die Verpflichtung das Ding abzunehmen.


    Sei mir nicht böse, aber Du kommst für mich als sehr unsympathischer Ebayer rüber, weil Du ersteigerst erst ein Gerät und fängst dann eine Diskussion darüber an bzw. willst dann *was tun?* wenn er nicht geht.


    Du mußt Dir vorher überlegen wie zuverlässig Du Deinen Geschäftspartner einschätzt, und nicht nachher ihm Streß machen. Das ist kein guter Stil, rechtlich nicht haltbar und ich frage mich da auch ganz ehrlich wie um alles in der Welt Du auf die Idee kommst irgendeinen Anspruch zu haben das Gerät testen zu dürfen? Ich kann das einfach nicht verstehen wie man auf so eine Idee kommt und derartige Fragen formulieren kann.


    Es ist echt nicht böse gemeint, ich will Dir nichts persönlich. Aber ich sehe nicht was Du dir da denkst, wieso Du meinst nach dem Kauf plötzlich Bedingungen stellen zu können?


    Wie gesagt, der Kauf gilt, Du hast einen Vertrag geschlossen. Du mußt Dir vor der Versteigerung überlegen ob Du ein Risiko eingehst oder nicht, aber nicht nach Abschluß eines Vertrages nachverhandeln wollen...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Ich möchte auch nicht jeden Heinz in meine Wohnung lassen, und am Ende noch die Anschlusskabel hinter der Schrankwand herzuholen um das Gerät mal eben zu testen. Da kann man den Verkäufer doch auch verstehen.

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