Frage / Meinungen zu "KFZ wandeln"

  • Hallo,


    würde gerne mal Eure unverbindlichen Meinungen hören:


    ich habe ein KFZ, am 25.8.2006 wird der Wagen 2 Jahre alt und fällt aus der Werksgarantie.


    Seit einem halben Jahr wird wegen einem Fehler an den Parksensoren rumgedoktort. Die Sensoren piepen, obwohl kein Hindernis da ist.


    Nun sollen noch diesen Monat neue Stoßstangen angerbacht werden, der Fehler sollte dann behoben sein.


    Meine Frage: ich habe Punkt am 25.8.2006 den Termin in der Werkstatt.


    Sind da nicht eigentlich schon die 2 Jahre Garantie um ( EZ 25.8.2004 )? Gut, machen werden sie die Reperatur, nur wenn der Fehler dann immer noch nicht behoben ist, könnte ich das Fahrzeug "wandeln" ( den Kaufvertrag wandeln ).


    Geht dieses noch an diesem Tag, oder bin ich rechnersich 1 Tag drüber?


    Will das nicht unbedingt meinen Händler fragen. :)


    Was meint Ihr?


    Ich weiß nur ( meine zu wissen ), das man einen Antrag auf Wandlung des Vertrages nur innerhalb der Werksgarantie stellen kann. Weiß nicht, ob es wichtig ist, aber das Fahrzeug war ein KFZ mit 200 km auf der Uhr, ich habe den Wagen erst in 02/06 gekauft, somit ein Fahrzeug mit Tageszulassung ( wurde nur zu "Präsentationszwecken" während der 1 1/2 Jahre genutzt.


    Danke Euch,
    und mir ist bewusst das Eure Aussagen keine Rechtsberatung darstellen


    thorty

  • Ich kenne die Details der Werksgarantie nicht, insofern lassen wir sie hier raus.


    Fakt:
    Auto als "Gebrauchtwagen" in 02/06 gekauft, somit Gewährleistung bis 02/07 bzw. bis 02/08 falls Gewährleistung nicht auf 12 Monate gemindert wurde.
    Du hast innerhalb der Gewährl. auf den Mangel hingewiesen, somit kann/muss der Händler nach allg. Rechtsprechung zweimal nachbessern. Danach ist Wandlung/Minderung möglich.


    Wenn Du belegen kannst, daß Du innerhalb der Gewährleistung bereits auf den Mangel hingewiesen hast, so hat das Ende der Gewährslistungsfrist hierauf keinen Einfluss, heißt, auch nachher muß er es instandsetzen.



    Viel Erfolg und laß schonmal Deine Rechtschutz-Vers. warmlaufen :-)


    Gruß
    JJo

  • Hi,


    also Wagen hat 2 Jahre Werksgarantie / Neuwagengarantie.


    Nicht mehr und nicht weniger.


    Wagen war mehr wie 2 mal in der Werkstatt. :) . Das kann ich belegen. Der Hit war ein Aufenthalt von 2 Wochen, hatte aber recht guten Ersatz PKW von der Werkstatt bekommen, somit konnte ich mit den Wochen leben.


    Mir geht es nur darum, ob nicht die Werkstatt am 25.8.2006 sagen kann: tja, den Fehler konnten wir nicht beheben, und eine Wandlung kommt nicht in Betracht weil die Werksgarantie um 1 Tag überschritten ist...


    thorty

  • Garantie und Gewährleistung haben null, aber auch gar nichts miteinander zu tun.


    Aber dazu spucken Google und die Forensuche Tonnen von Material aus. ;)


    EDIT: Auch die "Wandlung" als solche ist länsgt überholt, siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Wandelung


    Wenn, dann geht es hier um einen Rücktritt vom Kaufvertrag auf Basis der Gewährleistung. :) Garantie hat damit wie gesagt null zu tun.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von thorty
    Hi,


    also Wagen hat 2 Jahre Werksgarantie / Neuwagengarantie.


    Nicht mehr und nicht weniger.


    richtig, nur hast du eben auch mindestens 12 Monate Gewährleistung nach Kaufdatum. Und diese ist hier wichtig.
    Aufgrund der Garantie kannst du den Kaufvertrag nicht rückgängig machen / wandeln, auch wenn diese noch 10 Jahre gehen würde.

  • Hi,


    jetzt habe ich es verstanden.


    Ich sagte ja bereits, das ich gehört habe das sowas nur während der Garantiezeit geht.


    Tja, man lernt nie aus.


    Dann nehmen wir mal die Sache in Angriff.


    Danke,,


    thorty

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