Hallo,
würde gerne mal Eure unverbindlichen Meinungen hören:
ich habe ein KFZ, am 25.8.2006 wird der Wagen 2 Jahre alt und fällt aus der Werksgarantie.
Seit einem halben Jahr wird wegen einem Fehler an den Parksensoren rumgedoktort. Die Sensoren piepen, obwohl kein Hindernis da ist.
Nun sollen noch diesen Monat neue Stoßstangen angerbacht werden, der Fehler sollte dann behoben sein.
Meine Frage: ich habe Punkt am 25.8.2006 den Termin in der Werkstatt.
Sind da nicht eigentlich schon die 2 Jahre Garantie um ( EZ 25.8.2004 )? Gut, machen werden sie die Reperatur, nur wenn der Fehler dann immer noch nicht behoben ist, könnte ich das Fahrzeug "wandeln" ( den Kaufvertrag wandeln ).
Geht dieses noch an diesem Tag, oder bin ich rechnersich 1 Tag drüber?
Will das nicht unbedingt meinen Händler fragen. ![]()
Was meint Ihr?
Ich weiß nur ( meine zu wissen ), das man einen Antrag auf Wandlung des Vertrages nur innerhalb der Werksgarantie stellen kann. Weiß nicht, ob es wichtig ist, aber das Fahrzeug war ein KFZ mit 200 km auf der Uhr, ich habe den Wagen erst in 02/06 gekauft, somit ein Fahrzeug mit Tageszulassung ( wurde nur zu "Präsentationszwecken" während der 1 1/2 Jahre genutzt.
Danke Euch,
und mir ist bewusst das Eure Aussagen keine Rechtsberatung darstellen
thorty