Hallo,
wir wohnen hier in einem Mehrfamilienhaus, welches von einer Wohnungsgesellschaft vermietet wird.
Beim Einzug hat man uns auch den Keller gezeigt und darauf hingewiesen, dass dies ein "Feuchtraum" sei. Soweit so gut. Aber der Zustand in dem Keller wird immer schlechter.
Die Kellertür ist nen Brettergerüst mit Pappe abgedeckt. Das Schloss ist eigentlich nur pro-forma dran. Das Schanier könnte man mit bloßen Händen abreißen. Der Boden besteht aus Steinen mit altem Mörtel. Die Wände sind mit Putz überzogen und an der Decke sind Dämmatten angebracht. Diese sind allerdings feucht und man sieht schon Schimmel. Das selbe ist der Fall an den Wänden die zur Außenseite gehen.
Im Winter ist es daher immer feucht (Stichwort Feuchtkeller). Also die Frage ist, was muss man sich gefallen lassen. Im Mietvertragvertrag steht auch , dass es sich um einen Feuchtkeller handelt.
Nur wie steht es um die Tür ? Da kann ja jeder einbrechen... Ich hab da unten keine Wertsachen liegen, aber meine Felgen im Winter und meine Bohrmaschine würde ich schon gerne behalten. Wer haftet bei Diebstahl ? Ein Schloß ist ja angebracht von uns.
Gibt es irgendwo Regelungen darüber ?
Vielen Dank