Keller in Mietshaus, Schimmel, feucht etc.

  • Hallo,


    wir wohnen hier in einem Mehrfamilienhaus, welches von einer Wohnungsgesellschaft vermietet wird.
    Beim Einzug hat man uns auch den Keller gezeigt und darauf hingewiesen, dass dies ein "Feuchtraum" sei. Soweit so gut. Aber der Zustand in dem Keller wird immer schlechter.
    Die Kellertür ist nen Brettergerüst mit Pappe abgedeckt. Das Schloss ist eigentlich nur pro-forma dran. Das Schanier könnte man mit bloßen Händen abreißen. Der Boden besteht aus Steinen mit altem Mörtel. Die Wände sind mit Putz überzogen und an der Decke sind Dämmatten angebracht. Diese sind allerdings feucht und man sieht schon Schimmel. Das selbe ist der Fall an den Wänden die zur Außenseite gehen.
    Im Winter ist es daher immer feucht (Stichwort Feuchtkeller). Also die Frage ist, was muss man sich gefallen lassen. Im Mietvertragvertrag steht auch , dass es sich um einen Feuchtkeller handelt.
    Nur wie steht es um die Tür ? Da kann ja jeder einbrechen... Ich hab da unten keine Wertsachen liegen, aber meine Felgen im Winter und meine Bohrmaschine würde ich schon gerne behalten. Wer haftet bei Diebstahl ? Ein Schloß ist ja angebracht von uns.


    Gibt es irgendwo Regelungen darüber ?


    Vielen Dank

  • Ich hatte mal so einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis. Sinngemäß wurde am Schluß folgendes festgelegt:


    Sofern von einem Feuchtraum keine gesundheitlichen Bedenken ausgehen, sind Renovierarbeiten nicht notwendig.


    Das mit der Türe allerdings könnte ich mir schon so vorstellen dass die Vermietergesellschaft dafür Sorge zu tragen hat dass diese nicht ohne Hilfsmittel geöffnet werden kann.

  • Feuchte im Keller ist meist ein Problem mit einer zuhohen Feuchte im angrenzenden Erdreich. Entweder ist das Grundwasser zu hoch und die Wände damit ständig durch Wasser beansprucht oder die ins Mauerwerk gezogene Nässe, hervorgerufen bspw. durch Regen/Schnee usw., kann nicht gescheit verdampfen/herausziehen. Die einziehende Menge an Wasser ist größer, als die.die verdampfen kann.


    Falls die Aussenwände dann nicht vernüftig und fachgerecht gegen Wasser gesperrt sind, kann es problematisch werden, da sich schnell Schimmel durch gespeichertes Wasser bilden kann. Dieser kann nicht nicht als Gesund anzusehen sein...


    Unabhängig von der genauen Rechtssprechung bzgl. 'Feuchtraum' würde ich jedoch sagen, dass ein Mieter sich einen durchgeschimmelten Keller, von dem versträte Gesundheitsgefahren ausgehen, nicht gefallen muss - vorausgesetzt die Mieter sind darin nihct mitschuldig. Wenn denen nachweisbar ist, dass nicht der ausreichenden Lüftung sorge getragen haben, können ihnen sicherlich auch Kosten an der Instandsetzung aufgezählt werden...


    Mal sehen, ich versuche mich mal morgen schlauer zu machen und dann sehen wir mal weiter. :)

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Vielen Dank schon mal für die Antworten.


    Ich habe hier einen Bekannten mit seiner Freundin, die ein paar Häuser weg in einem ähnlichen Haus bei der selben Wohnungsgesellschaft gewohnt haben. Die haben sogar Fotos gemacht und sind bei der Geschäftsstelle gewesen. Diese haben die dann aber nur abgeschmettert mit der Begründung, dass dies eben ein Feuchtraum sei. Es ist schon schwierig an die ranzukommen, weil diese Wohnungsgesellschaft eigentlich der Stadt gehört.


    Ich will das so aber nicht auf sich beruhen lassen, also zumindestens muss es ne halbwegs ordentliche Tür geben oder der Boden im Keller müsste mal mit Estrich vollgeschmiert werden. Nur sehe ich es nicht ein dafür Geld zu bezahlen, weil das für mich zu einer Instandsetzung bzw. Reparatur gehört. Oder sehe ich das falsch ?

  • 1.) du schreibst ja selbst, dass dir bei Anmietung bekannt war, dass es sich um einen "Feuchtraum" handelt


    2.) dementsprechend wird die Miete auch "angepaßt" sein.


    3.) der Estrich u.s. würden nach kürze durchweichen/prösseln


    nimm lieber eine Folie und leg die aus.
    und im Haus werden sie ja nicht gleich den Verschlag aufbrechen oder ??


    es hat vielmehr den Eindruck, dass du was suchst, um billiger zu wohnen bzw. aus dem Mietvertrag rauszukommen.

  • Ich finds interessant wie immer gleiche gemutmaßt wird dass man doch nur was sucht um Kohle zu schinden oder auszuziehen ?! :rolleyes:


    Es kann sehr wohl sein dass zum Zeitpunkt des Einzuges der Feuchtraum in einem ordentlichen Zustand war, und eben dieser sich nun verschlechtert. Sowas halte ich für durchaus normal. Und bevor es zu einem Streitfall kommt darf man sich ja wohl noch kundig machen.


    Noch mal: Sofern keine Gefährdung der Gesundheit durch diesen Raum ausgeht, ist es nicht möglich „Druck“ zu machen. Das mit der Türe allerdings muß vom Vermieter gerichtet werden !

  • Ähm... Ein Feuchtraum istn Bad oder ne Waschküche. Und nicht n Raum wo das Wasser von draußen eindringt...


    Das Wasser in den Wänden ist ist keinesfalls normal. Das macht auf dauer das Mauerwerk kaputt und der Vermieter sollte im Eigenen Interesse was dagengen machen... Außerdem ist der Schimmelpilz nachweislich gesundheitsschädlich. Ich würde da schon was gegen machen.

    grrr...Wenn das doch einmal klappen würde...

  • Hi,
    je nach dem, wie lange der Zustand des Kellers schon besteht und ob Du den Mieter darauf hingewiesen hast, kannst Du ggf. die Miete kürzen. Allerdings scheint mir, dass Du eher eine Sanierung des Kellers möchtest?
    Ich würde Dir den jeweiligen Ortsverein des Deutschen Mieterbundes empfehlen. Kostet nicht die Welt, dafür liefern die juristische Beratung, übernehmen den Schriftverkehr mit dem Vermieter usw.
    Die können Dich auch zur Rechtslage beraten, wenn in Deinem Keller eingebrochen wird.


    http://www.mieterbund.de


    Grüße
    H.S.

    Components picture, testing capacitors recycle deal send beer. Transfer argument errors messages denied root chmod alarm.


    From: etiquette yourself

  • Meiner Erfahrung nach ist praktisch jeder Keller eines älteren Hauses (60er Jahre etc) feucht. Das ist quasi "Stand der Technik", wenn man eben preisgünstig in einem älteren Haus wohnt. Wenn man das vorher gezeigt bekommen hat, konnte man entscheiden, ob man es will oder nicht. Wer es eben picobello haben will, muss 30% mehr Miete bezahlen und im Erstbezug wohnen.


    Das Schimmelproblem gilt für Wohnräume, aber nicht für Kellerräume. Oder schläft da jemand drin? Wenn ich dreimal die Woche mein Rad unten abstellen würde und etwas Schimmel "sehe", falle ich davon nicht gleich tot um.


    Der Vermieter/Die Wohngemeinschaft werden garantiert nicht den Keller sanieren, nur weils ein bisschen uselig aussieht und riecht, dafür wohnt man eben auch "budget".


    [Disclaimer für die Fossas hier:] Wohne selber zur Miete.

  • Vielen Dank für die Ratschläge. Wie es scheint muss ich wohl weiterhin mit nem feuchten und leicht schimmeligen Keller auf dem Stand der 50er Jahre leben.


    Was mich momentan aber mehr nervt ist die Sache mit der Tür. Hier in der Gegend werden schon mal gerne Fahrräder aus den Kellern geklaut worden. Und das sind keine Einzelfälle. Bei den Türen hier ist das auch kein Wunder.


    Was das billiger wohnen angeht, seid ihr aufm Holzweg. Bei uns in der Stadt sind die Mieten echt verdorben. Für nichtmal 40 qm zahle ich hier 260 kalt. Das finde ich schon recht viel. Wenn es danach gehen würde in welchen Zustand das Haus ist ,morsche Wände aus den 50ern gefüllt mit allerhand nur keinem Beton, oder Böden die von einer Wand zu anderen ne Steigung von fast 2 cm haben, schiefe Wände etc... dann müsste ich hier noch weniger zahlen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!