Frage zu einem Bussgeldbescheid

  • Servus zusammen,


    richte mich mal an diejenigen unter Euch die sich mit Strafzetteln auskennen. Wurde vor einiger Zeit bei einer Kontrolle als Beifahrer angehalten, angeblich haette ich keinen Gurt angelegt gehabt. Ich sass bei dieser Kontrolle hinten in der Mitte, die Polizistin meinte aber das erkannt zu haben. Dazu muss ich sagen dass diese Polizistin diejenige war ,welche die Autos auf den Kontrollpunkt leitete und zudem alleine war. Als ich Ihren Kollegen fragte wie das mit einem Einspruch aussieht weil die Kollegin alleine war und keine Zeugen hatte (Anmerkung: Auto war voll mit Freunden die gesehen hatten dass ich angeschnallt war) , meinte dieser ich koenne es versuchen und wuerde wohl durchkommen (junger Bursche) Naja ich muss gestehen das ganze ist schon eine Weile her, die erste Mahnung kam auch schon und ich hab noch kein Schreiben verfasst. Jetzt wollte ich von euch wissen wie ich am besten vorgehen soll, das ganze jetzt mit Mahngebuehren bezahlen oder einfach einen kurzen Beschwerdebrief an die zustaendige Behoerde schicken ? Waere nett wenn mir jemand helfen koennte...

  • Hallo


    Wieviel Bussgeld + Mahngebühr musst du denn zahlen? Denke mal nicht, dass das so teuer ist, oder? Ich würde es einfach zahlen und mir den ganzen Papierkrieg-Ärger ersparen. :)


    Wie gesagt, kommt auf die Höhe des fälligen Betrags an!

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  • Ich kenn mich da jetzt nicht hundertpro aus aber wenn du schon eine Mahnung bekommen hast heißt das doch das du auf den eigentlichen Bußgeldbescheid nicht reagiert und da sofort Einspruch eingelegt hast, oder ? Ginge das denn jetzt überhaupt noch ?

  • Normalerweise kannst du innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des Bescheides schriftlich Widerspruch einlegen.

    Nokia 6700 classic (Vodafone D2)

  • Mhh muesst mal nachsehen bei wieviel ich steh. Bei der ersten Mahnung warens schon etwas ueber 50 Euro (30 Euro Strafe + 20 Gebuehren). Hab noch keinen Einspruch eingelegt, war dann zwischenzeitlich 3 Wochen im Urlaub und und ich schau heut Abend mal nach wieviel es ist...

  • Zitat

    Original geschrieben von Dread
    Normalerweise kannst du innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des Bescheides schriftlich Widerspruch einlegen.


    Nach Zustellung des Bescheids, o.k.


    Aber wenn eine Mahnung kommt sind wir doch über den Zeitpunkt schon hinweg, oder wie schnell wird die verschickt ?

  • Wenn ich nach Xonics Aussagen gehe dürfte die Zeit wohl wirklich schon überschritten sein.

    Nokia 6700 classic (Vodafone D2)

  • Die Zeit ist mit Sicherheit schon ueberschritten - mich wuerde es auch nicht wundern wenn schon die zweite Mahnung im Briefkasten liegt. Werde heute wieder zu Hause sein und mal reingucken, mir gehts nur um die Frage ob ich ueberhaupt noch ne Chance haette wenn ich jetzt erst mit dem Einspruch daherkomme und evtl die Verzoegerung mit irgendwelchen beruflichen Dingen erklaere.. ? !

  • Zitat

    Original geschrieben von Xonic
    Frage ob ich ueberhaupt noch ne Chance haette wenn ich jetzt erst mit dem Einspruch daherkomme und evtl die Verzoegerung mit irgendwelchen beruflichen Dingen erklaere.. ? !


    nö, das musst du wohl zahlen!

    Nokia 6700 classic (Vodafone D2)

  • Wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist kannst Du nichts mehr machen.


    Und dabei ist es egal ob Du im Urlaub auf Geschäftsreise oder sonstwas warst.
    Du hast dafür zu Sorgen, dass die Post an Deine ladungsfähige Adresse kontrolliert wird, ob da ggf. was wichtiges bei war oder nicht.


    Derartige Schreiben gelten mit dem 3ten Tag nach Aufgabe als zugestellt, egal ob Du den Brief nun aufgemacht hast oder nicht.


    CH

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