BaföG Empfänger haben kein Anrecht auf ein Auto

  • Schöne Grüße aus Bayern übrigens :D


    Vielleicht sollte man vor dem Lesen erst mal denken.


    Auch wenn die Diskussion hier viele Beiträge lang darum geht, ob man nun einen A8, einen 5er BMW oder eine Rikscha fahren "darf" - im Grunde geht es doch um etwas ganz anderes:


    Jemand hat diesen Thread eröffnet, weil er (so reime ich es mir jetzt mal zusammen) gefrustet ist, daß ein Fahrzeug plötzlich und unerwartet zum "Vermögen" eines Menschen gerechnet werden könnte (was ist es sonst, wenn kein Vermögensgegenstand?), und weil er sich jetzt (anscheinend) die Hosen vollkackt, daß er sein Auto, das er sich "neben" seinem BaföG "redlich" erarbeitet hat, vielleicht abgeben muß, um weiter BaföG beziehen zu können.


    Über die Tatsache, ob irgendwer ein Auto, ein Haus oder ein sparbuch weggeben "muß", brauchen wir im Grunde überhaupt nicht zu diskutieren, das ist lächerlich. Komischerweise setzen einige Personen hier im Thread voraus, daß man - den eigenen Lebensumständen entsprechend - ein selbstverständliches Anrecht auf staatliche Leistungen hat (meine Rechte kenn' ich wohl...), andererseits aber es den Staat einen Feuchten zu interessieren hat, was finanziell "im Hintergrund" läuft (Pflichten? Welche Pflichten?).


    Allen Recht getan, würde bedeuten, jeden Einzelfall akribisch zu überprüfen, inclusive der verwandtschaftlichen Verhältnisse eines Antragstellers und seinen persönlichen Beziehungen zu dieser Verwandtschaft (Der hat eine stinkreiche Tante, die steckt ihm immer was zu. Aber daheim haben sie ihn rausgeschmissen/von den Eltern kriegt er nix).


    Da das leider Gottes nicht möglich ist, muß man klare Gesetze und Verordnungen erlassen, um moralischen Grundsätzen und erwartungen gerecht zu werden.


    Meine Sicht der Dinge ist die, daß es zwar eindeutige Gesetze und Verordnungen gibt, man aber gelegentlich auch mal deren Sinn und Motivation erfragen sollte.


    Ich finde es moralisch vielleicht noch korrekt, wenn jemand (zum Beispiel) BaföG beantragt, weil es ihm nach dem Gesetz "zusteht". Danach aber moralisch auf der Aufrechterhaltung eines (relativ hohen) Lebensstandards zu beharren und lautstark zu lamentieren, wenn der Staat die Pflichten des ordentlichen Bürgers einfordert - wie Du Dich vielleicht erinnern kannst, ging es in dem verlinkten Artikel aus dem Eingangsposting um eine Studentin, die ihr Vermögen verschleiern wollte - dafür habe ich beileibe kein Verständnis mehr.


    Und noch etwas, wo wir schon dabei sind:


    Zitat


    kingpin hat recht, sein job ist sofort kündbar. ohne bafög hätte er überhaupt keine sicherheiten.


    Das würde ihn natürlich ohne BaföG zum absoluten Härtefall degradieren. Schwer vorstellbar, daß über 20 Millionen Menschen in Deutschland "ohne Sicherheiten" jeden Tag zur Arbeit gehen - bereit, jederzeit gekündigt zu werden. Dürfen die ebenfalls BaföG beantragen, damit sie irgendeine "Sicherheit" haben? Witzig :D


    cu


    NoTeen

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Staatliche Leistungen sollten imho nur dann fliessen, wenn jemand anders sein Leben nicht auf die Beine stellen kann. Und die Lage bei kingpin ist so, dass er sagt: der Staat finanziert mir mein Leben, ich geh arbeiten für mein Auto. Er hat aber durchscheinen lassen, dass er sich ohne Bafög das Auto wohl eher nicht leisten könnte. Ergo finanziert der Staat ihm doch sein Auto mit.


    Erschreckend, wie man die Tatsachen verdrehen kann.
    Er lebt vom BAföG, was völlig legitim ist, und leistet sich sein Auto durch seinen zusätzlichen Job, nicht durch's BAföG - das sollte man mal klarstellen.

    Zitat

    Original geschrieben von NoTeen
    Das würde ihn natürlich ohne BaföG zum absoluten Härtefall degradieren. Schwer vorstellbar, daß über 20 Millionen Menschen in Deutschland "ohne Sicherheiten" jeden Tag zur Arbeit gehen - bereit, jederzeit gekündigt zu werden. Dürfen die ebenfalls BaföG beantragen, damit sie irgendeine "Sicherheit" haben? Witzig :D


    Die sind
    1. nicht in einer Ausbildung
    2. nicht so jung wie der Durchschnittsstudent
    3. bekommen die bei Arbeitsplatzverlust doch ALG, also ist das sogar teilweise vergleichbar.

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Ich finde es auch problematisch, das z.B jemand der sich während seiner Ausbildung und Angestelltenzeit 5.200€ angepart hat, Bafög beantragt hat und einen 400€ Job hat gezwungen wird die 400€ gleich auszugeben und nicht etwa nur 200€ auszugeben und 200€ auf die hohe Kante zu legen weil er dann sofort mit Bafögentzug bestraft wird. Da geht der Anreiz schon verloren.

  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    Erschreckend, wie man die Tatsachen verdrehen kann.
    Er lebt vom BAföG, was völlig legitim ist, und leistet sich sein Auto durch seinen zusätzlichen Job, nicht durch's BAföG - das sollte man mal klarstellen.


    War das mit dem Tatsachen verdrehen auf Deinen nächsten Satz bezogen? Also so viel wirtschaftliches Denken sollte man schon mitbringen, dass es klar ist, dass er sich das Auto nur wegen dem BaföG leisten kann. Ist das echt so schwer zu verstehen?

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.

  • Ich halte von dieser Denkweise nicht viel, denn es ist doch austauschbar, ob ich nun sage, er zahlt das Auto von seinem BAföG und seinen Unterhalt vom Job, oder den Unterhalt vom Job und das Auto vom BAföG.
    Und da er vom BAföG lebt und den Job nur zusätzlich macht, leistet er sich das Auto doch eben nur vom Job, weil das BAföG schon für den Lebensunterhalt verbraucht wird.
    Daher Verdrehen der Tatsachen, wenn man das dann einfach vertauscht und so tut, als würde er sich das Auto vom BAföG leisten - denn ohne den Job kann er sich das Auto auch nicht leisten!

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Die Regelungen zum BaföG sind doch nun wirklich nicht so furchtbar schwierig zu verstehen.


    Es gibt nunmal mehr oder weniger vernünftige Vermögens- und Zuverdiensthöchstgrenzen (die der eine oder andere sicher für zu hoch oder zu niedrig halten wird) um einen BaföG-Anspruch zu haben.
    Was man dann mit diesen BaföG-Leistungen macht - also studieren, koksen, rumhuren, Lebensmittel, Bücher oder Aktien kaufen ist total egal und muss jeder selber wissen.


    Der Staat gibt dem Einzelnen somit schlichtweg die finanzielle Möglichkeit ein Studium zu absolvieren, nicht mehr und nicht weniger, was man nun daraus macht ist ne andere Sache.


    Was es aber nicht gibt, ist sowas wie ein moralischer Anspruch des Leistungsempfängers gegenüber dem Staat sich mit diesen Leistungen ein Auto, eine Altersvorsorge, ein Haus am Strand, nen PacMan-Automaten, ne Versicherung gegen die Ungerechtigkeiten dieser Welt oder eine Deckung des allgemeinen Lebensrisikos leisten zu können.

  • Zitat

    Original geschrieben von donjupp
    (...)
    zudem ist esc quatsch, dass wenn der vater nen sl fährt , dass du bafög brkommst. ist im übrigens auch nicht kingpins fall.


    das es nicht ok ist, dass man ein teures Auto besitzt, ces aber zum beispiel auf den onkel laufen hat, um so kein besitz zu haben, ist uns allen klar, und wird nicht bestritten


    Im Besitz ist er sowieso, denn die Person die die Gewalt über ein Objekt hat, ist der Besitzer. In dem von dir erklärten Beispiel wäre der Onkel jedoch Eigentümer des Fahrzeuges.


    Allerdings scheint es völlig legal zu sein, dass ein Student der Eigentümer eines beliebigen Autos (also auch ein Mercedes-Benz SL) ist, denn laut dem von mir geposteten Link, zählt das Auto bei der BaföG-Berechnung nicht zu den vermögenswirksamen Werten:

    Zitat

    Zitat von: https://bafoeg-rechner.bmbf.de…p/einstieg.htm#Verm%F6gen
    Nicht als Vermögen zählen Haushaltsgegenstände (z.B. Computer, Stereoanlage, Auto).


    Ob es moralisch richtig ist BaföG zu beziehen wenn man ein teures Fahrzeug fährt, soll jeder für sich selber entscheiden.


    Für mich scheint diese Situation also klar - auch wenn das Spiegel-Urteil anders ist. Es steht noch auf der BaföG-Website, dass das Auto nicht zu den Vermögenswerten zählt - also wird das auch so sein. Weiter ist das Urteil welches auf Spiegel dargestellt ist noch nicht rechtskräftig.

    Zitat

    Zitat vom Spiegel-Artikel
    Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster ist noch nicht rechtskräftig. Ob es Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Denn nach gängiger Verwaltungspraxis bei der Prüfung von Bafög-Anträgen zählte bislang ein eigener Pkw ausdrücklich nicht zum Vermögen von Studenten.


    Es stellt sich nur folgende Frage:
    Falls der BaföG-Empfänger einen Gegenstand für - nehmen wir mal an - 10'000€ verkauft, steigt sein Vermögen ja über die Grenze von 5'200 €. Verliert er dann den Anspruch auf die staatliche Hilfe?

    Some experiences only impress you once.
    The special ones do it again and again.

  • Zitat

    Für mich scheint diese Situation also klar - auch wenn das Spiegel-Urteil anders ist. Es steht noch auf der BaföG-Website, dass das Auto nicht zu den Vermögenswerten zählt - also wird das auch so sein


    Lest den Text doch mal richtig.


    Die Dame hat kurz vorher einfach den Kaufpreis des Wagens zu ihrem Vater überwiesen.


    Wenn sie den Wagen lange vorher selbst bezahlt hätte (also direkt ans Autohaus), wäre das alles doch gar nicht aufgefallen.


    Aber, daß die das Geld einfach kurz vor dem Bafög-Antrag zu ihrem Vater geschoben hat, ist der Verdacht des Betruges doch gerechtfertigt.

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."


  • Ich denke, der Fall aus dem Spiegel-Artikel ist doch auch klar, da wurde vorsätzlich betrogen, das ist keine Frage.
    Hier im Thread geht es - nach meinem Eindruck - doch nur noch um die grundsätzliche Diskussion, ob man das Auto usw. hinzurechnen sollte oder nicht - ab einem gewissen Wert (um mal beim Beispiel des Mercedes oder BMW zu bleiben) wäre ich auf jeden Fall der Meinung, dass es angerechnet werden sollte.

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original geschrieben von Ray
    Nun ja, mir scheint, als wenn es für einige eine Art Grundrecht ist, ein Auto zu besitzen, egal wie die Vermögensverhältnisse sind. BaföG ist nun mal eine Sozialleistung des Staates und dient nicht dazu, sich nebenbei ein Auto zu halten, sondern den Lebensunterhalt zu sichern.


    Hartz4 ist auch eine Sozialleistung. Ein Hartz4 Empfänger darf aber ein angemessenes Auto fahren....


    Grundsätzlich stimme ich dir schon zu das der Staat nicht jedem ein Auto bezahlen muss. Viele Studenten sind jedoch mehr oder weniger auf ein Auto angewiesen um zur Uni zu kommen oder das Geld zu verdienen was sie zum Leben brauchen aber vom Bafög nicht gedeckt wird.

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