Allgemeiner Paypal Sammelthread: News, Infos, Probleme, Fragen usw.

  • Re: Re: Unversicherter Auslandsversand nicht angekommen - Käuferkonflikt


    Zitat

    Original geschrieben von hurgh
    Nach deutschem Recht liegt das Versandrisiko auch immer beim Versender.


    Schwachsinn.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Ehe HIER Konflikte ausbrechen: §§ auf den Tisch ! :)

    Nehmen Sie beim Melonentest die Gurken aus der Nase, die Tomaten von den Augen und die Melonen aus den Ohren!

  • Ich kann zwar nicht mit § prallen, aber nur bei gewerblichen Händlern trägt der Verkäufer das Versandrisiko (also wenn der Händler der Verkäufer ist). Wenn beides Gewerbetreibendes sind, sieht die Situation schon anders aus, aber das ist ja nicht gefragt.


    Wenn ich etwas unversichert als Privatmann versende, trägt der Käufer das Risiko.


    Wenn ich Paypal bei Ebay nutze, muss ich versichert versenden. Wenn es nicht ankommt, werde ich sonst zur Rechenschaft gezogen (ich glaube nicht, dass Deine Päckchenrechnung was daran ändert, da ja nicht drauf steht, an wenn Du was versendet hast bzw. es beweist ja nicht einmal, dass Du was versendet hast - es kann ja auch von einem anderen Postkunden stammen).


    Wenn Du versichert versendest, muss ja nicht Paypal die Rechnung des Gegenstandes zahlen, sondern das Versandunternehmen, über das versendet wurde. Daher besteht ja Paypal auf den versicherten Versand - sie können sich dadurch vor der Zahlung drücken.


    Der entscheidende Punkte bei Dir ist doch, dass Du ursprünglich kein Paypal angeboten hast, sondern Dich erst nach her darauf geeinigt hast.


    Warum kann Paypal dann plötzlich Geld zurückbuchen, da es ja ursprünglich keine Ebayauktion mit Paypalzahlung war?


    Das Problem ist, dass sich bei diesem Betrag kein Anwalt lohnt, der dieses klären könnte. Ich würde daher Paypal eine Email schreiben, die das hinterfragt. Wahrscheinlich kommt nur die Antwort, dass sie nichts machen können. Es war ja doch einen Ebayauktion, auch wenn Paypal am Anfang nicht geplant war bla bla bla


    Also Email schreiben (nicht zu viel Zeit dafür investieren, da es wahrscheinlich eh nichts bringt).


    Wenn Paypal für Dich nicht wichtig ist, Account kündigen, Kapitel schließen.


    Wenn Du ab und an Paypal nutzt udn es sehr praktisch findest: Es als Lehrgeld ansehen und Kapitel schließen.


    Schreib bitte, wie Du Dich entschieden hast und wenn Du einen Email an Paypla sendest, wie die Antwort war.


    Viel Glück :)

  • § 447 I BGB, Ausnahmetatbestand bei einem Verbrauchsgüterversendungskauf § 474 II 2 BGB.


    PS: Was Payprall in seinen AGB für solche Fälle vorsieht, kann natürlich abweichen. Welcher private Verkäufer lässt sich auch mit diesem undurchsichtigen Verein ein?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    § 447 I BGB, Ausnahmetatbestand bei einem Verbrauchsgüterversendungskauf § 474 II 2 BGB.


    PS: Was Payprall in seinen AGB für solche Fälle vorsieht, kann natürlich abweichen. Welcher private Verkäufer lässt sich auch mit diesem undurchsichtigen Verein ein?



    Das Problem hierbei:


    Paypal NÖTIGT dich als privaten Verkäufer bei bestimmten ebay Auktionen diesen Mist zu benutzen, sonst kannst du die Auktion erst gar nicht einstellen!


    Versuch' z.B. aktuell mal ein iPhone OHNE Paypal zu verkaufen ... unmöglich - ausser sie haben es in den letzten 5 Tagen geändert.

  • Ebay ist die selbe Seuche :D

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Falls es jemanden interessiert, wie der Paypal Käuferschutz tatsächlich aussieht, wenn man was nicht bei Ebay gekauft hat und keine Ware sieht.


    Man wartet, entweder meldet sich der VK oder wie in meinem Fall nicht.


    Nach 10 Tagen wird dann zu gunsten vom Käufer entschieden.
    Aber nach 10Tagen hat der VK das Geld schon lang vom Paypalkonto geräumt.
    Fall geschlossen, bei Paypal sieht man nichts mehr davon und in der Email wird nur drauf hingewiesen, dass es ja in den AGB's steht, man aber alles dran setzen möchte das Geld zu beschaffen. Also beim nächsten Geldeingang via Paypal wird das direkt an mich geschickt ( oder auch nicht, scheint als wäre das Thema gegessen für Paypal )
    Kann natürlich bis zur Sperrung des VK bei Paypal kommen ( hilft mir natürlich auch ungemein )


    Na ja jetzt sitz ich hier mit 60Euro Minus. Der VK sitzt in der Türkei im Urlaub und kommt am Mittwoch wieder und möchte sich dann drum kümmern, warum sein Kollege das Ding nicht ihm versprochen verschickt hat. ( kA ob ichs glauben soll, geht ja immerhin schon seit 31.07, da wurde es angeblich schon verschickt )
    Na ja 10Euro Entschädigung hat er wohl angeblich auch schon überwiesen aus der Türkei.
    Mal sehen, am Mittwoch hoffe ich, dass ich ihn wieder anständig auf seinem deutschen Handy erreiche ( das auf türkische Handynummer anrufen ist mir zu teuer und ich hab keine Lust noch mehr Geld zu verplempern als eh schon mit Anrufen und Sms passiert )


    Dann werde ich ihm den Vorschlag machen, mir den rest ( also die 50Euro inkl. Paypalgebühren ) zurück zu schicken oder er bekommt ne Anzeige. Noch länger lauf ich ihm nicht hinterher. Das Teil soll angeblich schon 3x verschickt worden sein, nur kommts nich an. kA ob er wirklich in der Türkei ist oder nicht, erzählen kann er mir viel, aber jetzt hab ich solang gewartet, da kann ich auch bis Mittwoch warten. Er kann sichs aussuchen! Aber mit Polizei usw scheint er nicht begeistert zu sein. Hab ihm ne Sms geschrieben, was nu los is und das ich nicht mehr mag und eben das ganze der Polizei übergebe )
    Hab davor auch schon dort angerufen, dennen den Fall geschildert usw. Die meinten, mal Paypal abwarten ( weil da ja anscheinend das Konto gesperrt wird wärend des Konfliktes und es ja sein könnte usw.... )
    Der VK meinte nur, ich soll bitte bitte nicht zur Polizei gehen, er kümmert sich drum usw! Hat wohl schiss oder Dreck am stecken.

  • EDIT


    ich werde es mit Paypal zänächst mal gütlich probieren

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  • Zitat

    Original geschrieben von argi_2000


    Da ich von privat verkauft habe ging das Verlustrisiko gemäß §447 BGB (Gefahrübergang bei Versendungskauf) mit Übergabe an den Versanddienstleister Deutsche Post auf den Käufer über.
    Hierbei handelt es sich NICHT um dispositives Recht, d.h. eine entsprechende AGB-Klausel ist im konkreten Fall unwirksam.


    Indem du nachträglich die Begleichung der Forderung aus dem Kaufvertrag über Paypal hast durchführen lassen, gelten die Bedingungen, die Paypal den Beteiligten oktroyiert.


    Aus dieser Sicht ist es doch völlig egal, ob du von Anfang an Paypal angeboten hast oder erst nachträglich. Selbst für Zahlungen für Verträge außerhalb ebays gibt es mittlerweile den Paypal-Käuferschutz.


    Zur "AGB-Klausel":




    1. § 447 I BGB ist nicht positiv, sondern abdingbar. Warum sollte der Verkäufer nicht auf seinen Wunsch hin die Gefahr des zufälligen Untergangs auf dem Versandwege tragen dürfen?


    2. Angenommen, die Regelung des § 447 I BGB wäre zwingendes Recht, warum sollte der Zwang dieser Gefahrtragungsregel des Kaufvertrags eine AGB-Klausel eines Drittvertrags des Verkäufers mit Paypal betreffen?


    Wenn Paypals AGB vorsehen, dass Zahlungen des Käufers nur garantiert werden, sofern versichert versandt wird ist das nicht wegen eines unterstellt zwingenden § 447 I BGB unwirksam. Die Klausel könnte aber evtl. überraschend sein.


    3. Du kannst selbst die Ablieferung bei der DPAG nicht nachweisen, du hast nur eine Quittung über Leistungen der DPAG in Höhe von xx€, nicht aber einen Einlieferungsnachweis.


    4. Ich hoffe, du studierst nicht die Rechtswissenschaften ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter


    4. Ich hoffe, du studierst nicht die Rechtswissenschaften


    Für sonstige "kluge Sprüche" verwende doch bitte einen separaten Thread; hier geht es nur um Paypal.

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