Arbeitsrecht: immer wieder befristete Arbeitsverträge - ist das ok?

  • Zitat

    Original geschrieben von uwm
    Einfach nur " Vertretung" im Arbeitsvertrag - ist das nun eine sachliche Begründung oder nicht?


    Nein. Art und Zeitraum der Vertretung müssen exakt eingegrenzt sein, also zum Beispiel: "Vertretung für Frau Huber, bis diese vom Mutterschutz zurückkommt. Dies wird vorauss. am soundsovielten der Fall sein."


    cu


    NoTeen

  • Vielen Dank für Eure Antworten. Person X sagt, dass es schon Listen gibt, aus denen ersichtlich ist, wen sie gerade vertritt. Auch wenn es nicht 100% sauber ist, da die vertretende Person nicht jedes Mal namentlich im Vertrag genannt ist, scheint das ganze doch "im Großen und Ganzen" in formal Ordnung zu sein. Jedenfalls gibt es zu wenig Ansatzpunkte, um da die große Welle zu riskieren...


    Gruß
    Frank

  • sollen die doch den vertrag immer wieder befristet verlängern. wenn irgend wann der tag kommt wo "sie" gehen soll sucht sie einfach einen anwalt auf. dieser wird dann klären ob die befristungen recht oder unrechtmässig waren.


    wird ein vertrag z.b 4 mal befristet verlängert ist diese befristung unrechtmässig. das heisst, egal was in dem vertrag steht, man befindet sich lt. geltender gesetzgebung in einem unbefristeten arbeitsverhältnis.


    auf keinen fall würde ich meinem arbeitgeber damit konfrontieren, was hätte man davon? man befindet sich doch immerhin schon in einem unbefristeten arbeitsverhältnis.


    sollte man keine "verlängerung" mehr bekommen erhält man wenigstens eine schöne abfindung..... nicht anders als wenn ein normales unbefristetet arbeitsverhältnis gekündigt wird.


    in meinem fall hatte ich ein befristeten arbeitsvertrag, leider vergass mein arbeitgeber mir sorfort einen neuen befristeten vertrag nach auslaufen des ersten zu geben. dieses ensprach einer stillschweigender verlängerung des vertrages und somit befand ich mich ab diesem tage in einem unbefristeten arbeitsverhältnis. egal was im vertrag steht .... dafür gibt es ja zum glück gesetze ....

  • ...mit denen Du Dich nochmal eingehend befassen solltest, ehe Du hier juristische Ratschläge von dieser Dimension


    Zitat


    wird ein vertrag z.b 4 mal befristet verlängert ist diese befristung unrechtmässig. das heisst, egal was in dem vertrag steht, man befindet sich lt. geltender gesetzgebung in einem unbefristeten arbeitsverhältnis.


    in die Runde gibst.


    Deine Aussage ist so nicht korrekt, weil es (wie Du dem Thread leicht entnehmen kannst) verschiedene Arten der Befristung gibt.


    Was die Konfrontation mit dem Arbeitgeber angeht, möchte ich Dir in einem gewissen Umfang durchaus Recht geben: Man beißt nicht in die Hand, die einen füttert, so heißt eine bekannte Binsenweisheit, und die hat durchaus ihre Berechtigung.


    Sich dann zu streiten, wenn die Kündigung auf dem Tisch liegt bzw. der Vertrag nicht weiter befristet wird, ist u.U. immer noch früh genug.


    cu


    NoTeen


  • sicher gibt es das, allerdings ist es nicht rechtens verträge immer wieder aufs neue zu verlängern. arbeitgeber lassen sich immer wieder neue schlupflöcher einfallen, gut nur das arbeitsgerichte dieses nicht dulden.



    und was meine juristische beratung angeht, ich habe den leuten lediglich geraten mit fragen dieser art (nachem das arbeitsverhältnis zu ende ist) zum anwalt zu gehen, nicht mehr und nicht weniger ....

  • Zitat

    Original geschrieben von himmelblau
    sollen die doch den vertrag immer wieder befristet verlängern. wenn irgend wann der tag kommt wo "sie" gehen soll sucht sie einfach einen anwalt auf. dieser wird dann klären ob die befristungen recht oder unrechtmässig waren.

    So hatte ich die Sache noch gar nicht gesehen, ist aber natürlich richtig. Dann wird Person X erstmal die Füße still halten.
    Vielen Dank für die schnelle Hilfe :top:

  • Herr Müller vertritt Frau Schmitt
    Frau Schmitt vertritt Frau Maier
    Frau Maier vertritt Herrn Schmitz
    Herr Schmitz vertritt Herrn Müller


    ... sowas kann man ja unbegrnez fortführen. Von daher würde ich mir als erstes mal diese Liste angucken, ob das tatsächlich stattfindene Vertreteungen sind (aufgrund von längerer Krankheit, Schwangerschaft usw) oder ob hier nur solange hin und herverschoben wird, bis irgendjemand irgendwen vertreten kann.


    Wenn Z.B. Herr Schmitt auf Wunsch der Firma von Arbeitsplatz A nach B wechselt wird man wohl kaum eine "Vertretung" für diesen brauchen.

  • Hallo,


    und ich dachte ich sein ungestüm.
    Dann viel Spaß an diejenigen unter uns, die sofort zum Anwalt rennen bzw. vor Gericht ziehen. Ich, für meinen Teil, möchte keine Möglichkeit ungenutzt lassen und vielleicht doch mit dem Arbeitgeber(/der Gegenpartei) einen gemeinsamen Konsens finden,... denn der Gang vor Gericht ist ein kurzer! Aber manche finden es auch effektiv, mit Kanonenkugeln auf Spatzen zu schießen, nicht wahr? :cool:


    Grüße
    99alche

  • Das Problem ist die Beweisbarkeit. Und solange ist das ganze, so traurig es klingt, rechtens.


    Das Land NRW geht im übrigen auch so vor. Und es ist rechtens.

  • Hallo,


    was genau ist denn das Problem mit der Beweisbarkeit? Der Arbeitnehmer, z. B. hier die Kindergärtnerin, bekam dreimal in Folge einen befristeten Arbeitsvertrag für eine bestimmte Stelle. Reicht das im allgemeinen nicht aus? Muss es dreimal dieselbe Stelle sein, oder reicht es aus, wenn sie z. B. von der Stadt/vom Land drei aufeinander folgende Male die Stelle einer Vertretung in verschiedenen Kindergärten bekommt?
    (Ich vermute, dass die Fragen nicht ganz trennscharf zu beantworten sind, aber Tendenzen würden mich mal interessieren.)


    Grüße
    99alche

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