ZitatOriginal geschrieben von uwm
Einfach nur " Vertretung" im Arbeitsvertrag - ist das nun eine sachliche Begründung oder nicht?
Nein. Art und Zeitraum der Vertretung müssen exakt eingegrenzt sein, also zum Beispiel: "Vertretung für Frau Huber, bis diese vom Mutterschutz zurückkommt. Dies wird vorauss. am soundsovielten der Fall sein."
cu
NoTeen