Falsche Wortwahl bei der Kündigung - Achtung!!

  • die Formulierung ist nicht von mir, auch nicht der Hinweis auf die Paragraphen, habe den text irgendwo im i-net gefunden und für ok gehalten....


    allerdings ging die kündigung in ähnlicher form auch an debitel und vodafone, da gabs keine probleme!


    ich finde es gehört zum kundendienst den rechtzeitig zahlenden kunden richtig zu bedienen und nicht wegen falscher Wortwahl zu benachteiligen.


    Ich wollte ja bei meinem tarif bleiben, nur wollte ich einen frischen vertrag machen wegen der besseren konditionen für ein neues handy, jetzt überlege ich mir das natürlich noch einmal ob ich bleibe oder nicht!

  • Zitat

    Original geschrieben von fantomas
    O2 mag vielleicht im Recht sein, da die Kündigung in dieser Form vermutlich unwirksam gewesen sein dürfte. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf eine Kündigungsbestätigung, die Beweispflicht bezüglich des Zugangs der Kündigung liegt bei demjenigen, der kündigt.


    Von einem halbwegs kundenfreundlichen Unternehmen könnte man allerdings erwarten, dass eine Kündigung zum falschen Zeitpunkt als Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt anerkannt wird und dieses auch -Rechtsanspruch hin oder her- schriftlich bestätigt wird.


    Ich habe eine Sokü an o2 geschickt. Ich bekam zwei Tage später eine SMS, daß die Kündigung bearbeitet würde und nach zwei Woche erhielt ich die Absage, daß meiner Sokü nicht entsprochen wurde.


    Da o2 nicht geschrieben hat, sie würden die Sokü als fristgerechte Kündigung auffassen, ist der Vertrag de facto ungekündigt, daher muß ich jetzt noch eine fristgerechte Kündigung nachschieben.


    Ich glaube nicht, daß ich eine Ausnahme im Arbeitsablauf von o2 bin und ich kann daran nichts kundenunfreundliches finden.

    _T_
    HO2
    IW0
    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

  • Zitat

    Original geschrieben von agentsnipes
    Ich wollte ja bei meinem tarif bleiben, nur wollte ich einen frischen vertrag machen wegen der besseren konditionen für ein neues handy, jetzt überlege ich mir das natürlich noch einmal ob ich bleibe oder nicht!


    Der Subventionswahn :rolleyes: :mad:


    OT: Sorry, nichts gegen Dich persönlich, aber das macht mich ganz krank. Was da für ein Aufwand (auf beiden Seiten Kunde und NB) betrieben wird: Kündigen, Neuabschluß etc.) nur wegen den Subventionen. Es wird Zeit, daß damit bald ein Ende ist.

    _T_
    HO2
    IW0
    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

  • o2 bzw damals VIAG Interkom waren schon immer bekannt für Kündigungsprobleme. Ob Dein Text doof war oder nicht, sei mal dahingestellt. Aber wenn ich mich recht erinnere, gab es damals in einem großen und renommierten Wirtschaftsmagazin einen Artikel über das Vorgehen dieses Unternehmens bei Kündigungen.


    Ich habe seinerzeit mal einen Vertrag auf meinen Namen und Bankkonto abgeschlossen, aber der Teilnehmer war ein anderer - nennen wir ihn Person B, ich bin Person A.


    Später haben A & B schriftlich veranlasst, dass der Vertrag komplett auf B umgestellt wird - also inkl. Bankverbindung und Vertrags"inhaber".


    Als B dann kündigte (2-3 Monate vor erreichen der 3 Monate vor Vetragsende), rührte sich o2 bzw VIAG nicht. Und zwar 3 Monate nicht. Dann kam ein Schreiben, dass die Kündigung nicht akzeptiert worden wäre, da A ja seinerzeit im Shop den Vertrag geschlossen hätte und A daher hätte kündigen müssen, was nun aber eh hinfällig sei, da sich der Vertrag ja nun ohnehin um 1 Jahr verlängert hätte.... Person B stellte die Zahlungen für den Vertrag ein mit dem Hinweis an o2/VIAG, dass es sich bei diesem Vorgehen um xyz (juristischer Begriff, denn Person B ist Jurist) handele. o2/VIAG übersprang sämtliche Mahnstufen und ließ gleich die Anwälte sprechen..
    weiter will ich das nciht kommentieren - als Anekdote reicht es glaube auch.
    Daher - o2-Verträge kündige ich nun direkt nach Vertragsabschluss, damit ich genug Zeit habe, sich mit denen auseinanderzusetzen..so ist meine Erfahrung.

  • Kündigung unterliegen der Auslegung. Es muss das Wort Kündigung nicht enthalten sein, sondern sich der Wille des Erklärenden ergeben. Insofern sind alle übertriebenen Kündigungsfloskeln blanker Unsinn und eher kontraproduktiv. Es muss nur der Wille erkennbar sein, den bestehenden Vertrag kündigen zu wollen. That´s it! Man könnte also auch nur die SIM-Karte zurückschicken mit oder ohne dem Text, den Vertrag loshaben zu wollen etc.


    Ich bin immer gut gefahren mit: "Hiermit kündige ich zum Ablauf der Mindestvertraglaufzeit / zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung." Auf einen Termin verzichte ich, da man den exakten Tag kaum bestimmen kann. Ist der xx.xx. (Vertragsschluß) enthalten oder gilt der Tag davor etc. Nimmt man den falschen Tag, gilt die Kündigung halt zum richtigen. Mit obiger o2-Argumentation wäre dem allerdings nicht so, was schon zeigt, dass da etwas nicht stimmen kann.


    Der Text klingt wirklich sehr nach außerordentlicher Kündigung. Jedoch beinhaltet eine außerordentliche Kündigung im Regelfall eine alternative Kündigung zum regulären Laufzeitende, falls die außerordentliche Kündigung nicht greift. Insofern ist es grad egal. Sofern man nen Nachweis über den Zugang der Erklärung hat, sollte man damit durchkommen. Wenn nicht, wohl leider die Oarschkoartn.


    Und deshalb würde ich sie darauf festnageln:


    Zitat

    Original geschrieben von agentsnipes
    Antwort: August 2007, mein Vertrag wurde also um ein Jahr verlängert, weil ich geschrieben hätte, dass ich mit sofortiger Wirkung kündige, das würde nicht gehen nach einem Jahr, ich hätte schreiben sollen zum nächst möglichen Zeitpunkt!


    Sie haben das Schreiben also erhalten, und entsprechend einer Auslegung wurde wenigstens zum Laufzeitende gekündigt. Ob o2 das anders sieht, würde mich davon nicht abhalten. Die meinen so einiges und scheitern dann vor dem EuGH.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    Wenn man in einer "normalen" Kündigung schon gleich mit §§ und BGB kommt, da ist schon ziemlich verklausoliert.


    Warum zitierst Du damit mich? Ich hab doch gar nicht mit §§ und BGB geprotzt, sondern der TE. ;)
    Prinzipiell steht o2 wahrscheinlich auf der sicheren Seite (ob das auch für die von mir formulierte Kündigung gilt, weiss ich nicht), dennoch ist es im vorliegenden Fall doch schon sehr erbärmlich von o2, die Kündigung zu verweigern.


    Auch wenn ich mich im vorliegenden Fall frage, warum der TE es nicht seltsam fand, dass o2 die angeforderte Kündigungsbestätigung auch nach fast einem Jahr noch nicht zugestellt hat. Spätestens nach einem Monat hätte ich mal nachgefragt...

  • Zitat

    Original geschrieben von agentsnipes
    die Formulierung ist nicht von mir, auch nicht der Hinweis auf die Paragraphen, habe den text irgendwo im i-net gefunden und für ok gehalten....


    Warum schreibst du was, was du selber nicht verstehst einfach ab, weil es irgendwo im inet steht.


    :confused:


    Selber Schuld.


    Da hat o2 wohl Recht.

    stay hungry, stay foolish


    iPhone XS Max 256 GB Silber 
    iPad Pro 11" 64GB LTE Spacegrey 
    Apple Watch 4 44mm Spaceblack

  • Genau so isses :top: .
    Wenn o2 verstanden hat, es soll sondergekündigt werden, diese aber ablehnt greift zumindest die normale Kündigung.
    Hat o2 mit fristgerecht die normale Kündigung verstanden, wieso sperren Sie sich dann?
    In jedem Fall ist der Vertrag bei rechtzeitigem Eingang der Kündigung nach Ablauf der MVLZ erloschen.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!