ZitatOriginal geschrieben von Der mit dem Bart
Über das Guthaben kann dann ganz normal verfügt werden (z.B. als Bargeldabhebung, bei der dann allerdings recht ordentliche Gebühren anfallen, oder als Rücküberweisung auf das Referenzkonto).
Referenzkonto? Und von wo kann ich überweisen. Das mit dem überweisen ist mir jetzt klar.