Moin,
mal ne Frage. Ich habe mal gehört das wenn ein Schaden in der Waschanlage auftritt und man ihn gleich mitbekommt die Waschanlage dafür haftet. So nun folgendes:
Meine Freundin war gestern mit ihren getunten Wagen in der Waschanlage (Da gibts extra ein Programm was für solch Autos gedacht ist). Schön und gut, als die Rolle hinten beim Spoiler ankam, hats ihn abgekracht, rumgewirbelt haufen Beulen hinten am Auto macht. So die Waschanalge gleich die Stoptaste gedrückt.
Die Waschanlage hat gleich eine Werkstatt daneben und ihr angeboten den Spoiler wieder ranzumachen, und hinten alles überzulackieren. Aber mit den Beulen hat sie nun Pech...auf gut deutsch...
Ihre Haftpflicht kümmerts nicht, da dieses Teil nicht original beim Auto dran war.
Also was nun? MIr ist das ein wenig suspekt...
Muss nicht die Waschanlage für den ganzen Schaden aufkommen?
Waschanlage - Schaden enstanden - Wer haftet?
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AGBs der Waschanlage hängen im Regelfall aus, meistens steht da drin, dass bei bei regulärem Waschbetrieb Beschädigungen von Anbauteilen (Antennen, Spiegeln, Spoiler,...) - auch serienmäßigen - vorkommen können und die Benutzung auf eigene Gefahr erfolgt.
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Also nach meinem Rechtsverständnis sollte der Betreiber Anlage, sofern Deine Freundin nicht auf die AGB explizit hingewiesen wurde, für die Schäden haftbar zu machen sein.
Leider ist das ganze wohl nicht schriftlich fixiert worden, dass man dort quasi den Schaden bereits anerkannt hat, oder?
Dann könnte Deine Freundin jetzt schlechte Chancen haben, wenn der Betreiber nun sagt "Kann ja jeder kommen, natürlich ist das nicht bei uns passiert!"Einem Freund von mir ist mal ähnliches passiert - mit 2 Wochen altem Auto in die Waschanlage gefahren, da ist ihm das komplette Trockungsgebläse auf die Motorhaube gefallen. War natürlich total plattgedrückt... Nicht auszudenken, was passiert wäre, denn das Teil 1m später runtergefallen wäre...

Der Betreiber hat zunächst alles abgestritten, musste aber schlußendlich doch haften; dazu brauchte es aber immerhin eine Gerichtsverhandlung. -
Hallo Kamikaze,
wende Dich mal an die Verbraucherzentrale. Entweder persönlich oder über die (kostenpfl.) Telefonberatung, die bei kurzen Fragen (das ist eine kurze Frage!) auch helfen kann.
Wichtig:
- Was hängen für AGB aus
- Gibt es Zeugen für den SchadenHaften tut der Betreiber i.d.R.. Besonders, wenn er sogar ein spezielles Programm anbietet!
Flatty
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Hallo,
ZitatAGBs der Waschanlage hängen im Regelfall aus, meistens steht da drin, dass bei bei regulärem Waschbetrieb Beschädigungen von Anbauteilen (Antennen, Spiegeln, Spoiler,...) - auch serienmäßigen - vorkommen können und die Benutzung auf eigene Gefahr erfolgt.
Und diese AGB´s sind Schwachsinn und nur ein Schutzbehauptung des Betreibers. Der Anlagenbetreiber ist dafür verantwortlich, das seine Anlage einwandfrei arbeitet und somit bei normaler Nutzung kein Schaden entsteht. Passiert dies doch, ist der haftungspflichtig und das gilt erst recht bei Serienmässigen Fahrzeuganbauten.Bei mir hat die Waschstrasse den rechten Aussenspiegel aus der Halterung gebrochen, der war nicht mehr zu retten. Die wollen sich auch auf Ihre AGB´s auruhen. Die Rechtsabteilung meiner Leasingfirma hat denen einen freundlichen Brief geschrieben und schon haben die die kompleten Kosten übernommen und das war nicht billig.
Wenn er getunten Fahrzeug durchfahren lässt, ist er auch verantwortlich, da kann er soviel AGB´s aushängen wie er will. Ansonsten muss er die Durchfahrt verweigern, was z.b. mittlerweile bei meiner Waschstrasse bei Fahrzeugen mit extremen Tuning ( tiefergelegt, Spoiler obendrauf, tiefgezogenen Verkleidungen, Reifen breiter 235mm, und nicht abnehmbaren längeren Dachantennen, usw. ) passiert.
Ich würde es da in jedem Fall Verbraucherberatung und notfalls Anwalt kontaktieren und es ggf. auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. -
Bei längerem Nachdenken bin ich mir nicht sicher ob wirklich der Betreiber in die Haftung genommen werden kann. Bei getunten Autos gibt es so viele verschiedene Zubehörartikel, Tuningartikel und –möglichkeiten dass man dafür ja zig Programme braucht um jeden Fahrzeug gerecht zu werden. Ebenso kommt es auch darauf an ob der Spoiler fachgerecht verbaut wurde, oder lediglich ein Hobbyschrauber die Schrauben nicht fest genug angezogen hat. Das kann nämlich auch Ursache für so ein Schaden sein. Und dafür den Betreiber in die Pflicht zu nehmen ist falsch.
Ich denke dass es darauf rausläuft dass man dem Betreiber einen fahrlässigen Umgang mit seiner Waschanlage und deinem Auto nachweisen muss um den Schaden ersetzt zu bekommen. Und so wie Du das erläuterst, kann ich aus dem geschrieben zumindest mal keine Fahrlässigkeit des Betreibers erkennen.
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Mit so einer Lore würde ich auch nicht in die Waschanlage fahren. Selbst wenns dran steht daß die Waschanlage für solche Wagen geeignet ist. MIt sowas fährt man zum Hochdruckreiniger.
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na wenn ich soviel arbeit, geld und liebe in ein auto stecke würd ichs nur per hand waschen und polieren

so nun aber btt
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Zitat
Original geschrieben von Daniel_23
Mit so einer Lore würde ich auch nicht in die Waschanlage fahren. Selbst wenns dran steht daß die Waschanlage für solche Wagen geeignet ist. MIt sowas fährt man zum Hochdruckreiniger.
Du bekommst also mit dem hochdruckreiniger das auto sauber? *g* ... warum geht das bei mir nicht? :-?Handwäsche ist da angesagt....
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ISt doch Handwäsche. Im Prinzip. Ich mein die Waschboxen, wo es auch den Schaumbesen gibt.
Ich fahr nichtmal mit meinen normalen Auto in die Waschanlage...
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