Hallo,
ich hab da mal ne juristische Frage.
Ich habe meinen Vertrag verlängert (per Telefon) und dabei ein neues Handy bekommen.
Das gelieferte Gerät, hab ich gleich wieder per Retoureschein zurückgeschickt, da sogut wie nichts funktioniert hat.
Das Gerät ging an der Hersteller zurück und ich habe ein neuwertiges (also kein neues sondern nur ein Repariertes) erhalten.
Das war auch gut so, aber dieses Telefon hatte auch einen gravierenden Fehler. Also hab ich diesmal den 24h-Austauschservice meines Providers in Anspruch genommen.
Ich erhielt innerhalb von 24h ein neuwertiges Gerät, das den selben fehler wie das Vorhergehende aufwies und immer noch aufweist.:flop:
Ich habe aber nicht vor, mir immer wieder neuwertige Geräte kommen zu lassen. Ich will endlich richtig telefonieren können!
Wie sieht es denn mit der Rechtslage aus?
Soweit ich weis, muss ich 3x die Möglichkeit zur Nachbesserung geben bevor ich aus Wandlung, oder Rückerstattung des kaufpreises hoffen kann.
Trifft diese Regelung nur zu wenn ich 3x beim Hersteller oder auch wenn ich 3x beim Provider getauscht habe oder sogar in Kombination?:confused:
Wenn mir hier jemand helfen könnte wäre ich sehr dankbar, denn es stresst mich tierisch, aller Nase lang ein neues Handy kommen zu lassen.
Danke schon mal im Vorraus.
Thunder:confused: