3x kaputtes Handy erhalten - was tun??

  • Hallo,


    ich hab da mal ne juristische Frage.
    Ich habe meinen Vertrag verlängert (per Telefon) und dabei ein neues Handy bekommen.
    Das gelieferte Gerät, hab ich gleich wieder per Retoureschein zurückgeschickt, da sogut wie nichts funktioniert hat.
    Das Gerät ging an der Hersteller zurück und ich habe ein neuwertiges (also kein neues sondern nur ein Repariertes) erhalten.
    Das war auch gut so, aber dieses Telefon hatte auch einen gravierenden Fehler. Also hab ich diesmal den 24h-Austauschservice meines Providers in Anspruch genommen.
    Ich erhielt innerhalb von 24h ein neuwertiges Gerät, das den selben fehler wie das Vorhergehende aufwies und immer noch aufweist.:flop:


    Ich habe aber nicht vor, mir immer wieder neuwertige Geräte kommen zu lassen. Ich will endlich richtig telefonieren können!
    Wie sieht es denn mit der Rechtslage aus?
    Soweit ich weis, muss ich 3x die Möglichkeit zur Nachbesserung geben bevor ich aus Wandlung, oder Rückerstattung des kaufpreises hoffen kann.
    Trifft diese Regelung nur zu wenn ich 3x beim Hersteller oder auch wenn ich 3x beim Provider getauscht habe oder sogar in Kombination?:confused:


    Wenn mir hier jemand helfen könnte wäre ich sehr dankbar, denn es stresst mich tierisch, aller Nase lang ein neues Handy kommen zu lassen.


    Danke schon mal im Vorraus.
    Thunder:confused:

  • Kauf rückgängig machen!
    Es ist allerdings wissenswert wie sich die Fehler äussern und ob sie relevant genug dazu sind.
    Kurze Akkulaufzeit ist z. B nicht unbedingt ein Grund zu sagen das Handy ist fehlerhaft.

  • Na es ist so, das mein Gesprächspartner, egal ob ich auf Handy oder Festnetzanrufe, urplötzlich ganz leise wird. Und dann aus heiterem Himmer wieder laut.
    Das passiert zwar nicht bei jedem Gespräch, aber oft genug um einem das telefonieren zu vergällen.
    Und wenn ich auf die Rückseite des Handy drücke, passiert das gleiche.


    Aber wie isses denn nun mit dem Kauf rückgängig machen? Kann ich das jetzt schon?

  • Wenn die 3 Austausche durch den Provider erfolgten, dann ja. Der Hersteller tauscht auf der Grundlage seiner freiwilligen Garantie - der kann tauschen, so oft er will, da kannst Du wenig gegen tun. Der Provider dagegen ist in diesem Falle Dein Händler, gegenüber dem Du die Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung hast. 2 bis 3 Nachbesserungen muß man hinnehmen, dann aber reichts auch. Du kannst dann in der Tat den Kaufvertrag wandeln oder Minderung verlangen.


    Das Problem dürfte allerdings sein, daß der Mobilfunkvertrag davon wahrscheinlich unberührt bleibt, d.h. Du kannst allenfalls den Kaufpreis des Handys (falls es einen gab) zurückfordern. Da Du das sicher nicht willst, solltest Du besser auf Lieferung eines fabrikneuen Ersatzgerätes bestehen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • wandlung


    ahoi liebe leute,


    gerade war ich in dem handyshop wo ich vor einem jahr meinen vertrag mit dem s40 gemacht habe. die siemenshotline hat mich an ihn veriwesen, da ich das tel. jetzt wandeln moechte. nach der auskunft des shopinhabers ist eine wandlung nur innerhalb eines halben jahres nach vertragsabschluss und bei dreimaligen austausch des geraetes seitens siemens moeglich. kann mir jemand sagen ob diese auskunft stimmt?


    greetz
    caoz

  • Seit 1.1.2002 gelten 24 Monate Gewährleistung, d.h. der Verkäufer haftet 24Monate für Sachmängel. Allerdings mit der Einschränkung dass nach 6 Monaten der Käufer nachweisen muss dass es sich um einen Herstellungsfehler bzw. die Folge davon handelt. In den AGBs kann der Verkäufer außerdem eine 3 malige Nachbesserung vorbehalten, wenn diese keinen Erfolg bringen kann der Kunde wandeln, allerdings mit o.g. Einschränkung. Wenn der Verkäufer nicht bestreitet dass es sich um die Folge eines Herstellungsfehlers handelt und 3 Nachbesserungen erfolglos blieben muss er wandeln.
    Bei KFZ muss der Käufer allerdings ein Nutzungsentgeld zahlen, wie das bei Handys aussieht weiß ich nicht.

  • Habe damals beim s25 4mal vom Siemens Austauschservice ein defektes Gerät bekommen .Nach ein paar bitteren Briefen(einen davon an den Vorsitzenden des Aufsichtsrat),bekam ich von Siemens ein Neugerät.:)


    MFG Chris

    Life is too short to be small.

  • Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    Seit 1.1.2002 gelten 24 Monate Gewährleistung, d.h. der Verkäufer haftet 24Monate für Sachmängel. Allerdings mit der Einschränkung dass nach 6 Monaten der Käufer nachweisen muss dass es sich um einen Herstellungsfehler bzw. die Folge davon handelt. In den AGBs kann der Verkäufer außerdem eine 3 malige Nachbesserung vorbehalten, wenn diese keinen Erfolg bringen kann der Kunde wandeln, allerdings mit o.g. Einschränkung.


    also auf der rechnung gibt es keine agb's des laden. nur die agb's des providers hab ich hier vorliegen.



    Zitat

    Wenn der Verkäufer nicht bestreitet dass es sich um die Folge eines Herstellungsfehlers handelt und 3 Nachbesserungen erfolglos blieben muss er wandeln.


    hmm, also der verkaeufer erzaehlte mir von einigen kunden die starke probz mit dem s40 haben, von daher weiss er das es bei dem nodell probleme gibt.


    greetz
    caoz

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