Du?
Schalte deine Eltern ein, die werden der ganzen Sache nicht zugestimmt haben und damit ist das nichtig. Behaupte ich jetzt mal als Nichtjurist.
Problem mit Messagemonster.de
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Vielen Dank.
Nein,meine Eltern haben nicht zugestimmt
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Weitere Infos findest Du auch hier:
http://www.sat1.de/lifestyle_m…n/internet/content/15520/oder auch hier
http://www.sat1.de/lifestyle_m…vestigativ/content/15358/Bei Akte06 lief vor Kurzem ein Bericht über Abzocke im Internet. Ich empfehle Dir, Deine Eltern einzuschalten. Über obigen Link findest Du auch ein Formular (von Anwälten geprüft), mit dem Du bzw. Deine Eltern widersprechen kannst/können.
Gruß,
Dodson -
Naja könnte auch sein, daß er mit 14 Jahren soweit geschäftsfähig ist einen solchen Vertrag abzuschließen. Ca. 10 Euro pro Monat bewegen sich ja im Rahmen des Taschengelds.

Von daher hilft evtl wirklich nur der Anwalt.
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Würde ich denn mit einem Anwalt gewinnen???
Und lohnt sich das wegen ~70€?Sorry-Aber für mich ist das viel Geld -
Ciao,
mit 14 schon nen Giro-Konto? Und sogar soweit das man Geldzurückbuchen kann?
Man da hab ich noch mit Puppen gespielt

Ciao Vito
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Tja, wie sagt man immer, die Jugend heutzutage

Wir hatten doch grade im Werbeforum den Fall, dass ein 16Jähriger bei Ebay eine fünstellige Summe umgesetzt hat und damit ziemlich auf die Nase gefallen ist

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Tja die sind eben frühreif und fangen schon viele eher an Scheiße zu bauen als die Generationen vor Ihnen.
Es hilft eben nur strikte Trennung von Jungen, Mädchen, Computern und Handys bis zum 16.Lebensjahr.

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Re: Messagemonster.de-Abzocke!?!?!
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von hecke
Doch heute in der Post:Zahlungserinnerung=>68 € inklusive aller Mahngebühren.
Ich weiss nicht was ich noch tun soll.
Das Schreiben habe ich sofort zerrissen und es ist in den Müll gewandert.
Es kommt auch noch hinzu,dass ich erst 14 Jahre alt bin und somit nicht geschäftsfähig-oder????Hallo auch!
Du bist mit 14 Jahren beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass du zwar grundsätzlich rechtswirksam Verträge abschließen kannst, dies jedoch nur unter zusätzlichen Voraussetzungen möglich ist, wenn der Vertrag nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist. Da der Vertrag eine Zahlungsverpflichtung enthält, ist er logischerweise nicht lediglich rechtlich vorteilhaft.
Denkbar sind Einwilligung oder Genehmigung durch die Eltern, sowie der sogenannte "Taschengeldparagraph".
Eine Einwilligung der Eltern lag nicht vor, denn dafür hätte man sie ja mal fragen müssen
, die Sache nachträglich zu genehmigen wäre, wenn ich das so sagen darf, ganz schön dämlich.Damit bleibt also die Möglichkeit, dass der Vertrag unter dem Gesichtspunkt des Taschengeldparagraphen wirksam ist (§ 110 BGB).
Dazu müsste aber die Leistung mit Mitteln bewirkt worden sein, die zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden.
Ich weiß nun nicht, in welchem finanziellen Rahmen du dich beswegst, aber wenn z.B. monatlich nicht der hier verbrauchte Betrag von 60€ zur Verfügung steht, könnte dies gegen Wirksamkeit des Vertrages nach §110 BGB sprechen. Genauso, wenn aufgrund der Erziehung gerade eine solche Verwendung verboten war.
Insofern kann man auch nicht zwangsläufig mit §110 BGB eine wirksamkeit des Vertrages annehmen.Da offenbar das Alter nicht abgefragt wird, kann man einen Verstoß gegen die AGB nicht zum Nachteil eines Minderjährigen berücksichtigen, immerhin ist doch gerade der Schutzzweck der Normen die sanfte Heranführung an das Geschäftsleben und die Berücksichtigung der Unerfahrenheit. Oder anders: Wer mir einen Minderjährigen zeigt, der AGBs liest, bekommt einen Preis.

Wende dich an deine Eltern. Die sollen mit dem Unternehmen Kontakt aufnehmen und die Sachlage schildern, also erläutern, dass du minderjährig bist, den Betrag nicht zur Verfügung hast, keine Einwilligung erteilt wurde und auch nicht nachträglich genehmigt wird, sowie sie auch aus erzieherischen Gründen eine Teilnahme an dem Dienst untersagen.
Normalerweise sollte das genügen.Gegebenenfalls gibt es Hilfe bei der örtlichen Verbraucherzentrale.
Viel Erfolg!

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Re: Re: Messagemonster.de-Abzocke!?!?!
ZitatOriginal geschrieben von DaFunk
Insofern kann man auch nicht zwangsläufig mit §110 BGB eine wirksamkeit des Vertrages annehmen.Es handelt sich ja eh um ein Dauerschuldverhältnis, der 'Taschengeldparagraph' spielt insofern hier so oder so keine Rolle.

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