Fragen zur Haftpflichtverischerung

  • Da habe ich in der Tat gerade die Haftpflicht mit der Hausrat verwechselt.


    In der Haftpflicht ist wohl die Grobe Fahrlässigkeit kein Ausschlusstatbestand, sondern nur der Vorsatz, vgl. § 152 VVG


    Vielleicht sollte sich aber besser ein Versicherungsspezi zu Wort melden, evtl. gibts auch in der Haftpflicht Billigversicherungen die tricksen.


    Soweit ich weiß reichen aber auch bei der Haftpflicht grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen (ich begebe mich ohne den gerade angerichteten Schaden zu melden 4 Monate auf Weltreise) für eine (teilweise) Leistungsfreiheit aus.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ich häng mich malhier dran.


    Folgendes, ich habe eine wohnzimmertür beschädigt, dabei ist der Rahmen des Glaseinsatzes rausgebrochen. Der Kostenvoranschlag beträgt 350€, die Versicherung hat aber nur den Zeitwert von 250€ bisher erstattet.
    Mehrere Telefonate gingen ins leere und auf die Frage wieman für den Preis die Tür ersetzen sollte wussten die auch keine antwort.
    Hat der geschädigte nicht in diesem Fall das recht den Wiederbeschaffungspreis erstattet zu bekommen?
    Einen Kulanzantrag habe ich bereits gestellt aber bisher noch keine Antwort bekommen.


    Die Versicherung wird eh nach diesem Fall gewechselt, kann ja nicht sein das die Bearbeitung 3-4 Monate dauert und die Versicherung sich so querstellt obwohl man diese seit mehr als 10 Jahren hat und bisher noch keinerlei ansprüche geltend gemacht hat.


    Hat jemand einen Rat für mich?


    MfG


  • Eine Hatfpflichtversicherung zahlt immer nur den Zeitwert!!!.


    Trotzdessen wundert es mich das sich deine Versicherung bei solch einem kleinen Schaden abzüge ermittelt. Desweiteren verliert eine Glasscheibe doch in der Regel nicht an Wert.
    Ich habe in letzter Zeit keinen vergleichbaren SChaden bei uns bearbeitet, aber ich denke wir hätten ihn komplett ersetzt.
    Das deine Versicherung 3-4 monate braucht um den SChaden abzuwickeln ist eine frechheit. So ein Bagetelschaden muss ruck zuck abgewickelt werden.


    MfG


    edit: Kostenvoranschlag? Soll der Schaden ohne Reparatur beglichen werden. Also soll der Schaden ausgezahlt werden? Dann muss man natürlich die MwSt abziehen.

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • Natürlich soll die Tür ersetzt werden, aber die Versicherung brauchte diesen und der Geschädigte hatte keine Lust das Geld vorzustrecken um es sofort reparieren zulassen.

  • Kann denn einer eine Haftpflicht empfehlen, die auch (Isolier-)Glasschäden ersetzt? Habe im Netz mal die großen Versicherungen abgeklapptert. Muss man sowas am besten extra mit dem Versicherungsmenschen verhandeln?

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  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Kann denn einer eine Haftpflicht empfehlen, die auch (Isolier-)Glasschäden ersetzt? Habe im Netz mal die großen Versicherungen abgeklapptert. Muss man sowas am besten extra mit dem Versicherungsmenschen verhandeln?


    Es gibt auch speziellen (unnütze) "Glasbruchversicherungen", vielleicht schaust du da mal wenn dir das so wichtig ist! Bezieht sich das auf ein Gewächshaus, oder was!? :D

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Nein, ist im Mietvertrag gefordert, dass Hausrat- oder Haftpflicht das beinhalten. ;)

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  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Nein, ist im Mietvertrag gefordert, dass Hausrat- oder Haftpflicht das beinhalten. ;)


    Wie gehts das denn...!? :D
    Kein Mensch muss ne Haftpflichtversicherung abschließen, ne Hausrat noch viel weniger!
    Und nochmal die Frage: Um was geht es bei dem Isolierglas!? Ist das das ganz normale Fenster? Das fällt dann nämlich unter die Wohngebäuderversicherung, die selbstverständlich der Hauseigentümer zu bezahlen hat (die Kosten IMHO aber auf die Mieter umlegen kann)!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Das weiß ich sehr wohl :rolleyes:


    Es geht vielmehr darum, dass die Haftpflichtversicherung nicht immer Schäden an gemieteten Räumen trägt, oft eben gerade auch nicht Glasschäden.


    Das kann z.B. sein, wenn es in der Wohnung zieht, die Balkontür zuknallt und das Glas rausspringt. Weiterer, oft angeführter Anwendungsfall: Du rutschst beim Malen mit der Leiter ab; diese knallt dann ins Fenster. Solche Schäden sind bei den meisten Versicherern ausgeschlossen.


    Dann kommt sowas sehrwohl in Frage. Da ich nunmehr ohnehin eine neue Haftpflichtversicherung suche, wollte ich eben wissen, wo man solche Schäden mitversichert bekommt. :top:

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  • und desweiteren zahlt KEINE haftpflichtversicherung wenn ich ne scheibe in meiner wohnung zerdepper^^
    glaßversicherungen gibbets, sind auch gar nicht soo teuer... vorteil ist das sie ne allgefahren deckung haben... sprich zahlt auch wenn du z.b beim putzen ne scheibe einschlägst...
    ach ja, und die glaßversicherung hat naturalersatz, sprich es werden die kosten übernommen die entstehen um z.b die glaßtür mit gleicher art und güte zu ersetzen, also keinen zeitwert wie bei ner haftpflicht...


    soweit ich weiß kann er die gebäudeversicherung nicht auf den mieter verlegen!
    ausser halt durch ne "ganz normale" mieterhöhung^^


    greetz weesel

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