Jetzt mal OT (steht aber im Zusammenhang):
Die Androhung eines Notars, eine unberechtigte Kostenrechnung über 34,92 Euro durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken zu lassen, hat letzte Nacht zu folgendem geführt:
- Dienstaufsichtsbeschwerde an den Präsidenten des Landgerichts
- Beschwerde an das Landgericht gem § 156 KostO (Kostenbeschwerde)
- Strafanzeige wegen Gebührenüberhebung
- Dienstaufsichtsbeschwerde an die Notarkammer
- Pressemitteilung betr. obige Maßnahmen.
Sämtliche Versuche, die Angelegenheit mit dem Notar selbst auf sachlicher Ebene zu regeln, wurden durch den Notar regelrecht "abgeblockt".
Jetzt die Frage:
Nur 34,92 Euro ... hätte ich deshalb lieber den Besuch eines Gerichtsvollziehers dulden sollen???
Was ich damit sagen will:
Die Höhe des Streigegenstandes kann doch absolut nebensächlich sein. Wer nicht will, der will eben nicht ... und die Sachen sind doch schnell getippt ...
Gruß aus Wedau
Edit:
Hab ja ganz übersehen, dass das LG Essen noch 'ne Präsidentin hat. Die wollte doch längst in Köln sein ...