Autokauf: Welches dieser Autos nehmen?

  • Der Meinung bin ich auch. Klingt doch recht gut und wenn Du die von Hope0815 angesprochenen Punkte abklärst ist es ein schönes Auto an dem Du lange Freude haben wirst.


    Die Steuer sollte (ohne nähere Angaben) bei ca. 216€ liegen, das ist ja auch noch recht harmlos. Bleibt noch zu beachten, dass Dieselfahrzeuge meist schlechter von der Versicherung eingestufft sind, daher würde ich das einfach mal von Deiner Versicherung durchrechnen lassen...

  • Hallo,
    vielen Dank für die Tipps, wir werden uns das Auto anschauen und nachfragen.
    Mich stört nur irgendwie, dass unser Auto erst 2 Jahre alt ist und dieser dann 4!
    Weiss nicht ob das soo relevant ist??
    Aber wenn ich rechne dass unser dann in 4 Jahren 120 000km gelaufen hätte, da wäre der Panda wahrscheinlich schon fast kaputt oder??
    Sind Diesel denn wirklich sparsamer im Verbrauch bzw. langlebiger vom Motor her?
    Danke

  • Hallo,


    ja, ein Diesel ist immer noch bedeutend sparsamer als ein Benziner. Auch wenn die Herstellerangaben sich schon recht nahe kommen, so verbraucht ein Benziner in der Praxis schon meist deutlich mehr. Schön ist auch, dass ein Diesel recht kraftvoll arbeitet. So wird sich ein Fusion mit 68 PS Diesel schon nach deutlich mehr Power anfühlen, da er ein hohes Drehmoment besitzt.
    Du solltest auf alle Fälle mal mit dem Auto vorher fahren, zumal wenn Du noch nie einen Diesel gefahren bist.


    Die Langlebigkeit hält sich mit einem heutigen Benziner in etwa die Waage. Früher waren die Diesel deutlich langlebiger, die Benziner halten heute aber genau so lange.

  • Hallo,
    also wir waren gerade eben beim Händler, der Wagen kommt von einem grossen Konzern, deren Mitarbeiter hat ihn gefahren.
    Also Leasingfahrzeug von grosser Firma in Deutschland.
    Wir sind Probe gefahren, fährt sich prima.
    Er würde noch einen Ölwechsel machen, nächste Inspektion bei 60000. Er hat jetzt 40000 gelaufen.
    Tüv und Au neu, 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie+ Dekra Gebrauchtwagengutachten.


    Nun zum Problem: Den Panda den wir im Febr. bei einem grossen Händler gekauft hatten, steht auch im KAUFVERTRAG als Unfallfrei. Wir finanzieren diesen noch.
    Diesen wollen wir in Zahlung geben für den Fusion.
    Der Händler vom Fusion sah direkt, dass der Wagen wohl ein Heckschaden gehabt haben muss, und seitlich ist Orangenhaut, beide Schäden sind nicht richtig fachmännisch repariert worden. (der eine Schaden ist uns damals soweit ich weiss nur als Parkrempler gesagt worden)..wir wurden also richtig veräppelt, da wir keine Ahnung haben von sowas...
    Es war ein grosses Autohaus damals...


    Er sagte es bliebe jetzt folgendes: Entweder ich müsse mich mit Fristsetzung an den alten Händler wenden und dort um Stellungnahme bitten oder er würde den Panda für 3000 Euro in Zahlung nehmen...bzw. wir müssten einen Rechtsstreit durchfechten....was langwierig sein könnte...je nach Händler...


    Probleme:
    1: Kann man nachweisen dass der Schaden nicht im letzten halben Jahr von uns verursacht worden ist?? Denn das ist definitv ein verschwiegener Mangel und wir waren es nicht.
    2: Was kann man machen? Würdet ihr tauschen also Fusion gegen Panda denn der Panda fängt schon an einigen Stellen an zu rosten und er meinte da würden in ein paar MOnaten der REgen durchkommen, ist vom Unfall wohl...aber der war ja vorher passiert und nicht uns...
    3: Es würde wahrscheinlich ein elender Kampf werden und teuer werden bis wir REcht bekämen, je nachdem wie der Händler drauf ist...
    4. Wir haben auch nur eine Privat und Berufsrechtschutz, gilt denn der Schaden darunter? Oder ist das ein Schaden für die Verkehrsrechtschutz?



    Was tun?


    Bitte um Rat. Danke

  • Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, geh am besten direkt zum Anwalt. Das ganze hier durch zu kauen ohne wirklich ALLE Umstände zu kennen, wäre zu umständlich und führt zu keinem klaren Ergebnis ;)

  • Hallo,
    kann mir jemand sagen, ob man nach 8 Monaten den Unfallschaden so nachweisen kann, dass er nicht von uns kam, oder ist das schon zu lange her....
    Danke


  • Sag mal, dir klebt entweder das Pech wirklich an den Füßen, oder du bist blind! :D


    Das es sich aber nicht um ebay handelt ( ;) ) will ich gerne was dazu sagen, da es nem Kumpel vor nicht allzu langer Zeit ähnlich ging, auch wenn es eigentlich nicht in diesen Thread gehört! --> Suche beenutzen!


    1. Kann "man", nur nicht du, sondern nur ein Gutachter. "Besser" wäre es natürlich wenn ihr noch in den 6 Monaten Gewährleistung gewesen wärt. Aber egal.
    2. Zuerst mit dem damaligen Verkäufer sprechen, mal schauen was der zu den Vorwürfen sagt. Ich könnt zur Sicherheit ja auch noch mal in ner anderen Werkstatt vorbeischauen, damit die den Verdacht des Händlers bestätigen/ widerlegen. Danach ab zum Anwalt! V.a. wenn der Händler nicht einlenkt, und ihr euch nicht "so" einigen könnt! Alles andere bringt nix!!
    3. Jap, das kann es. Meistens knicken die Händler aber irgendwann ein, v.a. wenn du offensichtlich im Recht bist und es durchziehen willst/ wirst...!
    4. Wenn dann unter die Privat, das sollten dir aber die Versicherungsbedingungen (oder dein Versicherungsmensch) sagen können.


    Viel Erfolg!
    :top:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Afaik ist es so, dass man einen Kaufvertrag auch noch nach einigen Jahren anfechten kann, wenn einem der verdeckte Unfallschaden erst zu einem auch sehr späten Zeitpunkt bekannt wurde. Da ist die Rechtslage imho eindeutig. Die Frage ist nur wie man den Nachweis führen kann? Ab zum Händler und dann, falls der Händler sich querstellt, zum Fachanwalt damit. Die Rechte der Autokäufer sind hier ziemlich gestärkt, wenn einem Händler nachgewiesen werden kann, dass der Wagen einen (warum auch immer) verdeckten Unfallschaden haben sollte. Von einem Händler sollte man erwarten können, dass dieser die notwendige Fach- und Sachkenntnis hat, einen reparierten Unfallschaden zu erkennen. Er kann sich nicht einfach damit heraus reden, dass der Wagen lt. Vorbesitzer unfallfrei ist, sondern er muss das selbst prüfen und ggf. dafür gerade stehen. Dies muss man als Privatmann nicht in diesem Maße, weil einem normalen Autofahrer nicht unterstellt werden kann, dass dieser die gleiche Ahnung hat wie ein Fachmann/Händler. ;)


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

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