Autokauf: Welches dieser Autos nehmen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Die unabhängigkeit des Gutachters ist gar nicht so wichtig wie man immer glaubt. Wir haben regelmäßig Gutachter von Versicherungen bei uns und die machen ihre Arbeit vollkommen neutral. Schließlich bringt es nichts zu gunsten des Auftraggebers zu schummeln, der Schaden muss ja regulierbar sein.


    also da muß ich dich mal bestätigen, diese Erfahrung habe ich auch schon gemacht, der Gutachter der von der Versicherung ( allerdings meine Teilkasko nach Wildschaden ) hat mehr gesehen wie meine Werkstatt und das natürlich der Versicherung gemeldet die die Arbeiten nach Gutachten in Auftrag gegeben hat.


    Es ging um einen kleinen Riss im Stoßfänger, etwa 5cm lang von einer Haltschraube ausgehend. Hat die Werkstatt wohl nicht so beachtet und im Kostenvoranschlag den Tausch des Stoßfängers nicht eingerechnet, der Gutachter hat den allerdings in seinem Gutachten erwähnt obwohl er von der Versicherung beauftragt wurde.

  • Anders können sich Gutachter das auch gar nicht erlauben. Ich hab das auch schon erlebt, dass eine Versicherung unseren Kostenvoranschlag in Frage stellte und einen ihrer Gutachter zu uns geschickt hat. Dieser hat dann einen höheren Schaden als veranschlagt festgestellt. Dumm gelaufen für die Versicherung.
    Das kann aber auch daher kommen, dass das eine oder andere Teil aus unserer Sicht nicht getauscht werden muss, der Gutachter aber dieses Teil als Neuteil berechnet...

  • Auf den Rechnungen tauchen ja hinterher auch diverse Schrauben auf, bei denen man aber die alten meistens noch weiter verwenden kann. Kein Riesenposten also, aber Kleinvieh macht auch Mist. ;)

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Heute nachmittag rief ganz überraschend der Verkäufer des Autohauses an, teilte uns mit dass sie gestern sehr lange mit dem Geschäftsführer überlegt hätten, wie Sie uns helfen könnten und sind zum Schluss gekommen, dass sie riesengrossen Mist gebaut hätten und sie den Panda für den Kaufpreis zurücknehmen wenn wir uns für ein Auto dort entscheiden...Sie haben sich vielmals entschuldigt....
    Komisch dass die Einsicht so plötzlich kommt. Einen Tag vorher sah die Sache noch anders aus, da hat der Geschäftsführer teils abgewiegelt...


    Wir waren jetzt eben da, da ein gebrauchter Diesel als Jahreswagen sehr viel Geld kostet und der angebotene total verkratzt war auch mit Parkschaden...und nach etlichen Kalkulationen hin und her ob Diesel oder Benziner und etc., haben wir uns dann dort für einen neuen Benziner also Sondermodell mit Sonderpreis entschieden....


    Puhh, bin froh, aus der Sache einigermassen heil herausgekommen zu sein....Ein bitterer Nachgeschmack bei Autohäusern bleibt...da dies ja nicht gerade ein kleiner Händler war sondern ein riesengrosses Autohaus mit mehreren Zweigstellen in ganz Deutschland...


    Danke euch allen für eure Tipps...ihr habt mir sehr geholfen...

  • Erstmal Gratulation zum Neuen. Hab ich doch richtig verstanden, Du hast Dir jetzt einen Neuwagen gekauft ?! Da kann dann ja mit Sicherheit nichts dran sein. Was ist es denn geworden ?


    Zum Händler:


    Ich denke mal er hat schon genaue Kenntnis von dem Vorschaden gehabt und daher eingelenkt und Dir natürlich auch noch ein Auto verkaufen können. Den Panda kann er ja als Unfallfrei weiter verkaufen ;) Schade dass es solche Händler gibt, die bringen den ganzen Stand in Verruf.


    Aber mal eben nebenbei, sorry aber eine nette Geschichte...
    Ich habe einen Bekannten und der hat vor Jahren seinen Ford Escort Bj. 1988 172.000 km nach einem Unfall bei mir in Zahlung gegeben. Ich habe den Wagen dann an einen Aufkäufer weiter verkauft. Ein paar Wochen später bekam ich einen Anruf von meinem Bekannten, er habe seinen Escort bei einem Händler entdeckt. Dieser stand dort auf dem Hof mit nur 72.000 km und wurde auf Nachfrage als Unfallfrei und Scheckheftgepflegt angeboten...
    So schnell kann es gehen :cool:

  • Ihr schreibt immer, daß man anhand des Briefes den Vorbesitzer feststellen kann.
    Ist es aber bei den "neuen" Fahrzeugpapieren (der Fahrzeugbrief ist jetzt die „Zulassungsbescheinigung Teil II“) nicht so, daß man bei Gebrauchtwagen nur die Anzahl aber nicht die Identität des Vorbesitzers erkennt?


    Da ich in letzter Zeit nur Neuwagen gekauft habe, kann ich auf den Zulassungsbescheinigungen II (=Kfz-Brief) dementsprechend nichts feststellen. Die "neuen" Fahrzeugpapiere eines Gebrauchtwagens habe ich noch nicht gesehen.


    In meinen "alten" Fahrzeugbriefen waren bei Gebrauchtwagen immer alle Vorbesitzer aufgeführt. Wie funktioniert das heute?

  • Richtig, auf den neuen Fahrzeugschein passen nur zwei Halter, ab dem dritten wird es dann ein neuer Fahrzeugschein und man sieht nur die Anzahl der Vorbesitzer, dies betrifft dann immer den 3. 5. 7. usw.
    Also der zweite Besitzer sieht durchaus den ersten Halter, bekäme aber die Auskunft auch vom Verkehrsamt. Die gebendie Daten gemäß der Daten aus dem Fahrzeugschein bekannt.

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