Zollgebühren für Handys - Tacheles

  • Hallo,


    Habe eben die Suche bemüht und in allen Threads, in denen es um Handy-Importe geht, taucht auch der Terminus der Zollgebühren auf. Genaue Erfahrungen scheint jedoch niemand damit zu haben. Habe mir mal den entsprechenden TARIC-Code herausgesucht (8525209100) und laut diesem fallen 0% Zollgebühren an. Dass die Mehrwertsteuer bezahlt werden muss, ist selbstredend.


    Deshalb hier die Frage: kann jemand diese Information bestätigen oder hat jemand gegenteilige Erfahrungen gemacht? Bitte, ausdrücklich: keine Mutmaßungen oder "ich habe mal gehört" ;) Nur Frist-Hand Erfahrungen. :)


    Viele Grüße,


    dvd

  • Hi,


    ich kann Dir erstmal diesen Thread empfehlen Versand USA-Deutschland - Hilfe/Erfahrungen gesucht, da dürfte Dir manches klarer werden.


    Mit der Warentarifnnummer, die Du gefunden hast, liegst Du nicht ganz richtig, korrekt ist die 8525 2020 000 wobei Du auf der Seite noch das Herstellungsland des Gerätes angeben mußt und wenn Du dann auf "Zollsätze" klickst bekommst Du angezeigt wieviel Zoll anfällt. Achtung: es interessiert bei der Auswahl des Ursprungslandes nicht, woher der Import kommt, sondern wo die Ware ihren Ursprung hat. Ein aus den USA importiertes Handy, das aber in China zusammengebaut wurde, muß mit den chinesischen Zollsätzen berechnet werden!


    Handys sind tatsächlich meistens zollfrei, aber Du zahlst 16% Einfuhrumsatzsteuer (EuSt). Diese wird nicht nur auf den Warenwert, sondern auch die kompletten (!) Frachtkosten angerechnet.


    Wenn Du nur einmal privat importierst gibt es 2 Möglichkeiten, je nachdem welcher Lieferdienst Dir die Ware bringt: entweder fragen sie nach ob sie die Zollanmeldung für Dich vornehmen dürfen - das ist nur eine Formalität, Du kannst es problemlos bejahen. Dann kommt Dein Paket am nächsten Tag an und zu zahlst dem Paketfahrer die vom Lieferdienst für Dich ausgelegten Gebühren wie sonst irgendeine beliebige Nachnahme-Sendung.


    Oder Du bekommst Tage später eine Benachrichtigungskarte von einem Binnenzollamt in Deiner Nähe. Dort mußt Du dann erscheinen und die Zollanmeldung selber machen, d.h. man fragt was im Paket ist (die Zöllner dürften es auch kontrollieren), Du drückst Geld ab und kannst mit Paket gehen.


    Wenn Du gewerblich importierst und vor hast es mehr als 3x im Jahr zu tun brauchst Du eine Art Kundennummer beim Zoll, das ist die ATLAS Zollnummer - kannst Du bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe anfordern.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Mit der "Zollanmeldung durch den Paketdienst" wäre ich allerdings vorsichtig, da kann z.b. bei UPS nochmal nen recht ordentliches Sümmchen Gebühren draufkommen.


    Ansonsten sehr informativer Post :top:

  • Hi, zufällig habe ich gestern abend selber nach Rat gesucht und habe eine mail an die bande geschickt, hier die mail die ich zurück bekommen habe:


    hinsichtlich Ihrer e-mail erhalten Sie nachstehende Auskünfte.


    Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in das Zollgebiet der
    Gemeinschaft sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu
    entrichten.
    Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer
    des Harmonisierten Systems (HS-Code) ein Produkt zugeordnet wird.
    Sie können die Einordnung in den Zolltarif und Ermittlung des Zollsatzes anhand
    der nachstehenden Ausführungen selbstständig durchführen/nachvollziehen.


    Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät für den zellularen Mobilfunk
    (Mobiltelefone/Handys)
    Code-Warennummer: 8525 2020 000
    Drittlandszollsatz (gültig u.a. für Kanada): frei (0 %)


    Bei der Einfuhrzollabfertigung in Deutschland wird lediglich die
    Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 16% erhoben.


    Die Einfuhrabgaben für zollfreie Waren werden wie folgt berechnet:
    Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender
    (den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll.de/ dann in
    der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)
    + Kosten (insbesondere Porto/Fracht/Versicherung)
    = Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
    = Einfuhrumsatzsteuer


    Bei den genannten Werten müssen Sie mit 30,40 Euro EUSt kalkulieren (16 % von
    190,-- Euro).


    Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig. Ob die Einfuhr für private
    oder gewerbliche Zwecke erfolgt, die Ware neu oder gebraucht ist, hat
    grundsätzlich keine Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze.


    Die Europäische Kommission bietet einen kostenfreien Zugriff u.a. auf den
    Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften (TARIC) an (Java- bzw.
    Javascript Tauglichkeit des PC ist erforderlich).
    Diesen Zugang zum Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften finden Sie
    wie folgt:
    http://europa.eu.int/comm/taxa…s/cgi-bin/tarchap?Lang=DE
    Über die Funktion "Blättern" können Sie im TARIC, nach Auswahl des
    Ursprungslandes, die Warennummer/n bestimmen und den Zollsatz für die Ware/n
    ermitteln.
    Hilfreich bei der Einordnung der Waren ist auch die Funktion Freitextsuche,
    die unter der angegebenen Internetanschrift auf der Seite TARIC-Abfrage (unten)
    angeboten wird.
    Hier können Sie mit Angabe eines Wortes den Einstieg hinsichtlich der
    Einreihung in den Zolltarif vornehmen und sich dann unter Auswahl verschiedener
    angebotener Angaben zur Warennummer und den Zollsätzen sowie ggf. den
    Handelsbeschränkungen durchklicken.
    Die Zollverwaltung bietet ab dem 01. Januar 2006 den Elektronischen Zolltarif
    (EZT) als "EZT-online" im Internet an. Der EZT enthält die Daten des TARIC
    (Tarif Intégré des Communautés Européennes) der Europäischen Gemeinschaft,
    ergänzt durch nationale Daten (z.B. Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuer).
    Auf der Startseite des "EZT-online" haben Sie die Möglichkeit, in die
    Auskunftsanwendung oder in den Webshop zu wechseln und dort Informationen des
    EZT abzurufen.
    Den EZT-online finden Sie wie folgt:
    http://www.zoll.de/ > Zoll und Steuern > Zölle > Zollanmeldung > ATLAS > EZT-
    online
    Mit EZT-online können Sie Waren in den Zolltarif einordnen, die Abgabensätze
    (Zoll/Einfuhrumsatzsteuer/ggf. Verbrauchsteuer) ermitteln, sowie die ggf.
    vorhandenen Handelsbeschränkungen abrufen.


    Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer
    Homepage http://www.zoll.de hinweisen, die zum Thema Zoll einige Informationen bietet.


    Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Zitat

    Original geschrieben von Imp
    Mit der "Zollanmeldung durch den Paketdienst" wäre ich allerdings vorsichtig, da kann z.b. bei UPS nochmal nen recht ordentliches Sümmchen Gebühren draufkommen.


    Das stimmt nicht. Bei UPS ist die Zollanmeldung kostenfrei, es sei denn es wird eine besondere Abfertigung notwendig, die Umstände bereitet und deswegen teuer wird. Beispiele wären eine Veterinärbeschau bei Einfuhr tierischer Produkte oder wenn man tagelang nicht erreichbar ist und die Zollanmeldung dadurch verzögert wird. Es ist relativ aufwändig derartige Pakete aus der normalen, automatisierten Sortierung zu nehmen und in ein Zoll-Sperrlager zu bringen. Außerdem laufen da Fristen zur Gestellung, die nachgehalten werden müssen.


    In derartigen Fällen halte ich es für nachvollziehbar daß der Aufwand entlohnt werden muß, gerade auch da UPS nicht für die Kosten des Veterinärs herhalten kann, allerdings eine Menge Papierkram und Umstände am Hals hat.


    Was die Auskunft des Zolls angeht: lang und breit erklärt, die einfache Version ist daß man bei Import eines Handys nichts außer 16% Eust auf Warenwert und Fracht zahlt.


    Man kann die Warentarifnummer theoretisch unter TARIC-Abfrage nachschauen, ich halte das allerdings für eine eher theoretische Möglichkeit für Laien. Selbst erfahrene Zollfachleute tun sich oft schwer die richtige Nummer für ausgefallene Waren zu finden, und ein Laie weiß einfach nicht daß er ein Handy unter "Sende- und Empfangsgeräten" suchen muß oder PC's im amtsdeutsch "elektronische Datenverarbeitungsmaschinen" heißen. Insofern wird jeder Ungeschulte auf die Nase fallen wenn er z. B. PC-Komponenten sucht. Das geht mit vielen Dingen so, sie finden sich nicht da, wo man sie als unbedarfter Bürger suchen würde. Insofern: schön daß es die TARIC-Abfrage online gibt und wenn man damit umzugehen weiß eine gute Sache, aber für die wenigsten Bürger wirklich hilfreich.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Sorry, aber es ist so wie ich es geschrieben habe bei UPS, DPD, etc. bzw. so war es zumindest noch vor einem Jahr.


    Wurde aber auch in diversen DVD Foren etc. heftig diskutiert, also um tierische Produkte o.ä. gings auf jeden fall nicht.


    Mir wollte man damals auch, wenn ich mich richtig erinner, ca. 20-30€ zusätzlich zum richtig berechneten Zoll in Rechnung stellen. Hab dann allerdings den richtigen Betrag direkt an den Zoll überwiesen, und nie mehr was von UPS gehört.
    Das man kein Recht zu diesem handeln hat, scheint also durchaus bekannt zu sein...


    Hier ist z.b. ein Link, wo die unrechtmässigkeit dieser Gebühren besprochen wird: http://forum.cinefacts.de/showthread.php?t=111110


    Diese Praxis der zusätzlichen Gebühren gab es wohl zumindest dann mal, falls sie nichtmehr existiert.

  • Ich habe selber lange als Zolldeklarant bei UPS gearbeitet und kenne deswegen sowohl die Zollabwicklung sehr gut als auch die internen Abläufe speziell bei UPS (wobei anderer Kurierdienste ähnlich arbeiten). Es ist immer wieder bemerkenswert mit welchem falschen Halb- und Gar-Nicht-Wissen herumgepostet wird, und das sieht man eben auch an dem von Dir verlinkten Thread.


    Der ganze Zollkrempel ist wie eine kleine Steuererklärung, mit unzähligen Varianten im Einzelfall und unzähligen generellen Bestimmungen. Es ist nicht so einfach wie viele immer glauben, die meinen sie wüßten wie es laufen muß weil sie 3x ein Paket aus einem Nicht-EU-Land bekommen haben. Wie komplex die Materie ist zeigt sich daran daß UPS den Zolldeklaranten langfristig zu einem Ausbildungsberuf machen möchte - das sagt wohl alles.


    Zur Sache selber: Was immer diskutiert wird ist daß Kurierdienste die Zollanmeldung "im Namen und im Auftrag" des Einführers (=Warenempfängers) vornehmen. Dazu brauchen sie aber dessen formale Einwilligung - also muß man mündlich oder schriftlich erklären daß der Paketdienst die Verzollung im Namen des Warenempfängers durchführen darf.
    Geht es nun um relativ kleine Summen sparen sich die Lieferdienste die entsprechende Nachfrage mitunter weil es teurer ist 10x anzurufen und den Vorgang immer wieder neu aufzurufen, als das Paket einfach abzufertigen und womöglich auf 10 EUR sitzen zu bleiben.
    Spart sich der Paketdienst die Nachfrage allerdingsd ist die Verzollung somit nicht vom Paketempfänger authorisiert - und dann kann der Paketdienst natürlich auch nicht die vorgestreckten Einfuhrabgaben vom Kunden einfordern, denn es gab formal keinen Verzollungsauftrag. Das ist alles, was hinter den entsprechenden Diskussionen steckt.


    Die Kurierdienste sind auch nicht blöd und verzollen deswegen inzwischen meist nur noch das, was vom Endkunden authorisiert wurde. Ist der Paketempfänger nicht erreichbar bleibt das Paket liegen - da schneidet man sich also nur ins eigene Fleisch. Ist der Empfänger mehrfach nicht erreichbar geht das Paket zurück weil 1. Lagergebühren fällig werden und vor allem 2. der Zoll Fristen hat, innerhalb derer eine zollrechtliche Bestimmung vorgenommen werden muß.


    Die Einfuhrabgaben bestehen aus Zollbetrag UND Einfuhrumsatzsteuer, es ist also korrekt daß Du mehr als nur den Zoll bezahlen solltest. UPS verzollt generell kostenfrei, man zahlt nur das, was der Zoll kassiert - Gebühren an UPS entstehen nur dann wenn, wie geschrieben, besondere Abfertigungs- oder Handlingverfahren nötig werden.


    Im Gegesatz zur Post KANN UPS bei Privaten gar nicht im Versandverfahren (T1) an ein Binnenzollamt liefern, weil Privatpersonen das T1 nicht schliessen können denn sie haben keine Bewilligung des Zolls dazu. Sowas geht nur über entsprechend berechtigte Speditionen - die aber natürlich Kohle für ihre Dienstleistung verlangen und in dem Fall kassiert auch UPS T1-Gebühren. Ist aber für Privatpersonen wie gesagt sowieso nicht relevant (wäre aber einer der Fälle, wo UPS tatsächlich Gebühren für die Abfertigung kassiert).


    Die Einfuhrabgaben nimmt im Falle UPS das Zollamt am Flughafen Köln/Bonn ein weil das der Europa-Hub für UPS ist - und da geht normalerweise kein Paket an Privatpersonen raus, für das der Zoll nicht kassiert hat. Also muß UPS die Gebühren vorstrecken - und holt sie sich dann eben bei der Lieferung des Paketes an der Haustür zurück. Dagegen ist nichts zu sagen, das ist eine faire Geschichte.


    Wer nun meint mit irgendwelchen Tricks arbeiten zu können hat nicht verstanden wie das System funktioniert und welche Pflichten er hat. Rechtlich ist der Paketempfänger "Zollbeteiligter" und "Zollverpflichteter", es ist ein für beide Seiten vernünftiger Deal daß UPS aber die Anmeldungen für die Leute macht.


    Rechnungen gibt es generell nicht gegenüber Privatpersonen, das geht nur in Einzelfällen. Im Regelfall läuft es wie beschrieben, daß die ausgelegten Gebühren in bar bei Zustellung kassiert werden. Rechnungen gibt es nur bei Gewerbetreibenden - was auch allgemein eine übliche Handhabung im Geschäftsleben ist.


    Dinge wie Vorlageprovision etc. sind nur bei Gewerbekunden ein Thema, und das auch nur dann wenn die Rechnungen nicht zeitnah gezahlt werden.


    Der einzige fundierte und sachlich richtige Artikel in Deinem Link ist der von Alexandre Dumas auf Seite 2, Posting #79. Der Artikel ist dafür um so lesenswerter.


    Ich bin heute nicht mehr bei UPS weil das ein für Arbeitnehmer saumäßiger Laden ist, der menschenverachtend mit seinen Mitarbeitern umspringt - man belese sich mal hier.
    Ich bin heute nicht mehr gut auf UPS zu sprechen, nichtsdestotrotz muß man zu Gunsten von UPS anerkennen daß sie größten Wert darauf legen die Zolldeklaranten-Ausbildung absolut hochwertig und sehr anspruchsvoll zu gestalten, da werden tatsächlich kaum Kosten und Mühen gescheut und eine sehr hohe Meßlatte angelegt. In den Schulungen fallen weit mehr als 50% der eh schon stark gesiebten Bewerber durch und schaffen die Schulung gar nicht. Man legt extrem viel Wert auf korrekte Abwicklungen und es passiert oft daß Kunden sich über die im Vergleich zu anderen Lieferdiensten überkorrekte Handhabung "beschweren" - was sich aber spätestens dann seeeeehr auszahlt wenn eine Kontrolle des Zolls stattfindet oder bei Betrieben eine Steuerprüfung...
    Also bei aller Kritik am Unternehmen UPS und trotz persönlicher Wut gegenüber dem Laden - aber die Zollabfertigung ist, wie man neidlos zugeben muß, erstklassig.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Jo, ich will auch Dein Fachwissen nicht anzweifeln, hab schon vorher irgendwo gelesen das Du mal bei UPS warst.
    Mir gings lediglich darum, dass eben der "falsche" Weg des erst verzollens, dann nachfragens, durchaus vorkommt. Eben diesen hat UPS mal gegenüber mir praktizieren wollen, und dann auch später eine Rechnung mit Gebühren für das "Vorlegen" geschickt. Auch das Telefongespräch, dass ich damals mit der Hotline von UPS führte, erweckte durchaus den Eindruck, dass man sowas als "normal" ansieht, mal vom Tonfall abgesehen (selbst da merkte man schon die von Dir angesprochene Stimmung in der Firma...Abteilungsleiter oder ähnliches, der der Frau am telefon die richtigen Antworten "einflüsterte")


    Ob das jetzt Intern als falsche Bearbeitung oder ähnliches gewertet wird, ist dem Kunden ja erstmal egal. Tatsache ist, dass die damals von mir locker das doppelte des rechtmässigen Zolls haben wollten.
    Ne genauere aufschlüsselung der Kosten hab ich logischerweise nie bekommen...


    Keine Ahnung, was das nun bedeutet. Vielleicht ist auch unser UPS Auslieferer hier nur eine Nulpe, auf jeden fall hat der noch die die Zollgebühren direkt kassiert, im Gegensatz zu DHL z.b.


    Das der verlinkte Thread eher niveaulos ist, is klar.


    Wiegesagt, ich wollte nur darauf hinweisen dass es, vielleicht mit etwas Pech verbunden, durchaus vorkommen kann das man nachträglich Rechnungen erhält.


    Mir solls egal sein, ich hab schon lange nichts mehr bestellt, was über UPS geliefert wird.

  • Moin!


    Kann es sein, daß sich die Klassifizierung für Handys geändert hat?

    Zitat

    Original geschrieben von Dolce-Gabbana
    Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät für den zellularen Mobilfunk
    (Mobiltelefone/Handys)
    Code-Warennummer: 8525 2020 000
    Drittlandszollsatz (gültig u.a. für Kanada): frei (0 %)


    Unter 8525 findet sich folgende Beschreibung:
    Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte
    Passender wäre hier folgendes:
    8517: Fernsprechapparate, einschließlich Telefone für zellulare Netzwerke oder für andere drahtlose Netzwerke; andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk), ausgenommen solche der Positionen 8443, 8525, 8527 oder 8528
    Siehe auch hier


    Danke und Gruß,
    Diet

  • Zolltarifnummer sind nicht "starr" sondern unterliegen auch Änderungen im Rahmen der intern. Harmonisierung. Jährlich zum Jahreswechsel erfolgen entsprechende Anpassungen. Von 2006 auf 2007 gab es eine größere Änderung, dabei hat es auch die alte "Handynummer" erwischt. d.h. diese gibt es nicht mehr in der alten Form sondern unter dem neuen Kapitel 8517.

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