Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Ach, die halbe Stunde für den Mahnbescheid kostet zwar auch Geld, erzieht aber auch. Und ich und andere eBay-User haben dann in der Zukunft weniger Probleme. Es ist wie in der Kriminalität; wenn es zu einfach ist, macht man es eben immer wieder.


    Naja, die 23 € für den Mahnbescheid legt man ja zusätzlich noch aus.
    Plus ggfs. Kosten für weitere Einschreiben etc. kommt da auch ein anderer Betrag raus.


    Und selbst wenn dem Mahnbescheid NICHT widersprochen wird, bringt er, solange beim Schuldner nichts zu holen ist, auch nichts.
    Zumal man beim Gerichtsvollzieher ja auch noch in Vorleistung gehen darf.


    Man läuft also immer Gefahr, dem schlechten Geld noch sehr gutes hinterher zu werfen.

    Signatur:
    Die Signatur ist optional und wird am Ende Deiner Beiträge angezeigt (falls Du sie aktiviert hast).

  • Catweasel


    da schliesse ich mich Noe an.


    Eine Anzeige stellen, erfahren das der VK bekannt ist, RA aufsuchen, feststellen, das der VK Illiquide ist, Geld abschreiben und hoffen, das der VK irgendwann sein Geschäftsgebaren einstellen muss, da er seinen "Wohnort", wenn auch vorübergehend, nicht selbst bestimmen kann.


    Dieses ist auch einem Bekannten wiederfahren.


    Fazit:


    Wenn es eben geht per Paypal bezahlen, abholen, dabei aber trotz intakter Siegel bei einem Handyverkauf (neu), im beisein des Verkäufers die Verpackung öffnen, und sich überzeugen das alles dabei ist.


    Letzteres wurde mir bei einem Handyverkauf von einem Käufer geraten, der dieses so erlebt hat. Siegel O. K., Handy?


    Teletipper

  • Hallo zusammen,
    hoffe das ich hier im Thread mit der Frage gut aufgehoben bin.
    Freund von mir hat dummerweise bei eBay bei einem Angebot zugeschlagen wo es 4 Handyverträge zu machen gilt und man dafür ein S4, eine Xbox360 und eine PS3 bekommen konnte. Leider hat er übersehen das bei dem Angebot im kleingedruckten einige Passagen waren mit Mindestumsatz usw..
    Leider hatte er bis dahin schon alle Unterlagen eingereicht und auch die Waren erhalten und wollte dann mittels 14 tägigem Widerrufsrecht aus diesem Kaufvertrag wieder raus. Verkäufer hat ihm dann geschrieben das ein Storno nicht mehr möglich sei da die Verträge schon geschalten worden sind und er die Gesamtsumme aller anfallenden Gebühren auf sein Konto erhält, dieses will er aber nicht und pocht auf sein Widerruf. Wie siehts hier rechtlich aus, was sollte er nun tun um aus dieser miserablen Situation wieder raus zu kommen?

    30 x in der TT-Vertrauensliste

  • Erstmal sollte man darauf achten, was man unterschreibt. Verträge sind grundsätzlich einzuhalten.


    Wenn er in den 14 Tagen nach Widerrufsbelehrung widerrufen hat, hat er kein Problem. Der Händler hat den Widerruf zu akzeptieren.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Ja ist klar, er ärgert sich auch um seine Dummheit, in dem Angebotstext waren der Mindestumsätze auch gut versteckt muss ich auch sagen.
    Ja er ist noch in der Frist das ist kein Problem. Sollte er dann auch gleich die Wäre direkt wieder retournieren oder erstmal warten was passiert? Und wie sollte die Formulierung der Antwort sein die er dem VK schickt? Das ganze am besten weiterhin per EMail oder doch lieber per Einschreiben?

    30 x in der TT-Vertrauensliste

  • Wichtig ist meines Wissens aber auch, dass die Verträge noch nicht aktiv genutzt wurden...

    Vodafone Smart L+
    Fonic (GGfrei)

  • Nein, das ist irrelevant.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von speedster123 . Sollte er dann auch gleich die Wäre direkt wieder retournieren oder erstmal warten was passiert? Und wie sollte die Formulierung der Antwort sein die er dem VK schickt? Das ganze am besten weiterhin per EMail oder doch lieber per Einschreiben?


    Ernsthafte Frage? Widerrufsbelehrung gelesen und verstanden (wahrscheinlich genau so wenig wie den Vertrag)?


    Im Netz und auch hier im Forum ist das Thema erschöpfend behandelt (und das jeden Monat aufs neue).


    Gruß Jörg

  • Das steht im Gesetz. Man hat - richtig belehrt, ausdrücklich zustimmend - lediglich Wertersatz zu leisten.


    § 356 Abs. 4 BGB

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!