Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Nicht wenn das Geld über ebay geht.

    Dann hoffen wir mal, dass das bei "Kleinanzeigen" ("Appname" (unter Icon) wurde schon mal geändert ^^) nicht auch so wird :?:

    Ich nutze: 1&1 | Handyvertrag.de | Sipgate | Satellite | Easybell | Freevoipdeal | AVM | Kubuntu 22.04 | Windows 11 | Android | Fonial | Zoiper | Norisbank

  • Wer zahlt den Rückversand?

    Hallo ich habe bei Ebay etwas gekauft. Laut Beschreibung steht da Käufer zahlt Rückversand.

    Hier ist es nun so, daß der Artikel deutlich von der Beschreibung abweicht, und daher für mich nicht nutzbar ist. Die benötigte funktion war deutlich auch in der Überschrift erwähnt, und für mich Kauf entscheidend. Ist aber nicht da.

    Der Verkäufer hat nun die Rücksendung akzeptiert, aber eben kein Rücksende Etikett bereitgestellt. Ich sehe aber nicht ein, daß ich die Rücksendekosten übernehme, da die Beschreibung falsch war. Kann ich auf ein Rücksendeetikett bestehen?

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  • Verkäufer ist Händler oder eine Privatperson?


    Generell würde ich sagen war dein Vorgehen falsch. Du hättest nicht widerrufen sollen, sondern den Verkäufer zur Erfüllung des Kaufvertrages auffordern müssen. Also das er dir einen Artikel entsprechend der Produktionsschreibung schickt. Es könnte durchaus sein dass er dir nur den Falschen geschickt hat.

  • Das hab ich schon versucht. Verkäufer ist Privatperson. Er Antwortet nur mit Dann schicken sie es zurück. Mehr kommt nicht.


    Nachtrag: Hab mir das Dig auf Ebay nochmal genau angesehen.

    Nirgends findet sich eine Möglichkeit die Paketmarke zu drucken. Es wurde aber vom Verkäufer eine Sendungsnummer angegeben. Nach dieser ist das Paket schon unterwegs. Nur finde ich nirgends die Möglichkeit eine Paketmarke zu drucken.

    Ich denke inzwischen hier liegt das Problem bei Ebay, aber wo genau...

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    Einmal editiert, zuletzt von Brainstorm ()

  • Hängt davon ab wie viel Aufregung du haben möchtest. Du müsstest ihn schriftlich mit Frist zur Nacherfüllung auffordern, da das Produkt nicht der Beschreibung entspricht. Eine gute Dokumentation wäre dazu auch angeraten. Vielleicht weißt du ihn nochmal ausdrücklich drauf hin, das es nicht reicht den Artikel zurück zu nehmen. Er ist in der Pflicht ein korrektes Produkt zu liefern! Ich bin mir gerade nicht sicher ob nach Fristablauf nochmal gemahnt werden müsste. Wenn dann der Verkäufer nicht einlenkt müsstest du wohl zu einem RA. Denkbar wäre Schadenersatz nur für die Rücksendekosten zu fordern. Wie geschrieben, der Verkäufer ist in der Pflicht dir einen Artikel zu liefern der der Beschreibung entspricht. Will heißen, Schadensersatz könntest du auch für den kompletten Kaufpreis eines vergleichbaren Gegenstandes geltend machen, wenn er das nicht kann oder will. Das kann dir aber nur ein RA genau erklären.

  • Hallo Thomas.

    Nur bedingt, das hatte ich ja vorher schon durchgelesen. Und davon taucht das Rücksendeetikett auch nicht plötzlich auf.

    mozart: Klar könnte ich jetzt ein großes Fass aufmachen, und den korrekten Artikel fordern und so. Aber bringt es das wirklich? wenn ich das Ding ohne Kosten zurückschicken kann, reicht mir das. Man muss nicht jedes mal gleich das große Fass auf machen.

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  • Muss ich wohl. In der E-Mail bzw der Nachricht bei Ebay gibt es zwar den Link "drucken Sie das Versandetikett", aber der führt nur zur Seite mit den Einzelheiten zur Rücksendung, nicht zum Etikettendruck...

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  • Ich habe die Tage was bei eBay verkauft (inkl. Versand ~20€, also nichts Weltbewegendes). Käuferin schreibt mir heute eine Nachricht mit der Entschuldigung, dass Sie aufgrund Problemen beim Postbank-Onlinebanking bislang nicht überweisen konnte, morgen aber in die Filiale will, um es zu überweisen. Ich solle ihr dafür doch meine Bankdaten geben...

    Nutzerin mit >500 Bewertungen, 100% Positiv.

    Ich habe ihr dennoch geantwortet, dass sie den Kaufbetrag an eBay zahlen muss.

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