ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von agentsnipes
hab auch aktuell nen problem...
habe rasierklingen bestellt und bezahlt, inkl. versand ca. 35,- Euro... keine ware erhalten.... laut email hat zoll mitgenommen... rückzahlung gefordert.... kein erfolg....
was jetzt? polizeiliche anzeige? rechtschutz? es geht nicht nur ums geld, sondern um das prinzip und ehrlichkeit!!
Schickt der Zoll neuerdings Emails?
Wenn der Zoll etwas einzieht, dann erfährt dies der Adressat schriftlich. Wenn du hingegen vom Zoll nix gehört hast und der Verkäufer per Email mitteilt, der Zoll habe was eingezogen, dann lügt er mit hoher Wahrscheinlichkeit. Zumal er damit lediglich zu Protokoll gibt, das er eine kriminelle Handlung begangen hat.
Das berührt aber nicht den Punkt, das du mit ihm einen Kaufvertrag hast. Wenn er den auch nicht erfüllen will oder dir deine Leistungen zurückgeben möchte (sofern du das und nicht den Artikel willst) dann hat er gleich die nächste Anzeige am Hals, was sich in der Kombination sehr schlecht macht.
Das würde ich ihm einmalig mitteilen und dann auch Taten folgen lassen.