Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.


  • Schickt der Zoll neuerdings Emails?


    Wenn der Zoll etwas einzieht, dann erfährt dies der Adressat schriftlich. Wenn du hingegen vom Zoll nix gehört hast und der Verkäufer per Email mitteilt, der Zoll habe was eingezogen, dann lügt er mit hoher Wahrscheinlichkeit. Zumal er damit lediglich zu Protokoll gibt, das er eine kriminelle Handlung begangen hat.


    Das berührt aber nicht den Punkt, das du mit ihm einen Kaufvertrag hast. Wenn er den auch nicht erfüllen will oder dir deine Leistungen zurückgeben möchte (sofern du das und nicht den Artikel willst) dann hat er gleich die nächste Anzeige am Hals, was sich in der Kombination sehr schlecht macht.


    Das würde ich ihm einmalig mitteilen und dann auch Taten folgen lassen.

  • die auktion: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…eName=ADME:B:EOIBSA:DE:11


    Verkäufer aus Gronau/Deutschland, nicht mehr bei ebay!!


    Mail vom Verkäufer:


    "Hallo,
    es tut mir leid, wir haben Besuch vom Zoll bekommen und die haben die Ware erstmal wegen Warenkontrolle mitgenommen.
    Ich denke mal weil ich die als Privatverkäufer bei Ebay eingestellt habe in größere Mengen.
    Die Ware liegt also beim Zoll, ich bekomme die erst in ein paar Tage wieder, wenn Sie nicht darauf warten können/wollen, dann schicken Sie mir bitte eine Mail mit ihre Kontodaten Ebayname und Artikelnr damit ich erstmal das Geld zurückbuchen kann.
    ich hoffe Sie verstehen das ich hier nicht viel für kann, und hoffe wir bekommen dies vernünftig ohne negative Bewertungen geregelt.
    mfg verein287"


  • Klingt plausibel, wenn du die Kohle wieder bekommst hast Glück und bist (erstmal?) fein raus! :top:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Nein, geht nicht mehr.


    Gibts was neues oder ist es auch per "Trick" nicht mehr möglich nach 90 Tagen zu bewerten?


    btw.: wie sind eigentlich die Zeitgrenzen bei Kommentaren zu Bewertungen und ab wann gelten sie (ab Bewertung, ab Auktionsende)?


    Danke

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Ebay -Schrank verkauft, Käufer will Geld zurück !


    Hallo,


    habe über Ebay für meine Nachbarn nen Schrank verkauft, es handelt sich um einen schwarzen Barschrank mit Kühlschrank !


    Der Käufer erwarb diesen Schrank für 71 ,-- Euro , die Abholung war Bestandteil der Auktion !


    Der Käufer holte den Schrank 16.6.07 ab , aufgrund einiger kleiner Mängel /Kratzer einigten wir uns auf 21 Euro Preisnachlaß .


    Nun, zwei Tage später Schickte mir dieser eine Mängelliste, und möchte nun sein komplettes Geld zurück, allerdings möchte Er diesen Schrank n i c h t zurückbringen !


    Ich habe Ihm Angeboten , Schrank zurück zu mir und Er bekommt sein komplettes Geld zurück !
    Das ist doch Fair, oder ?
    Was haltet Ihr davon ?


    Er trägt mir Mängel vor , die ich nicht Bestätigen kann(oder nur in geringem Umfang), will sein Geld zurück aber den Schrank nicht zurück bringen !
    Gruß
    Kay

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Das hört sich an wie ein schlechter Scherz :flop:
    Er war bei Dir und hat die Mängel gesehen, drüber verhandelt und will jetzt nochmal handeln??
    Tue mir ein gefallen und reagiere auf solche Arschl...... nicht !! Sorry für den Wort schatz, aber diese dreistigkeit kann doch nicht sein.
    Das hat doch alles nichts mehr mit Geschäft zwischen Handelspartnern zutun.


    Kein geschriebenes Wort und kein gesprochenes Wort mehr an diesen Typen.


    Was mich aber noch interessiert, was war es für ein Typ? Er war ja bei Dir zur abholung.


    Gruß
    Noe

    Das Schlimmste ist nicht: Fehler haben, nicht einmal, sie nicht bekämpfen, ist schlimm. Schlimm ist, sie zu verstecken.
    Bertolt Brecht


    Im Gebrauch; Apple Watch 3 LTE, Iphone X 256er, IPad Air 2, Ipod Touch 6G, Ipad Mini 3 64GB, Mac Mini

  • Eigentlich machte Er einen Recht Sympathischen eindruck! Nett, gepflegt, freundlich ....


    Ich weiß auch nicht so ganz , was ich davon halten soll!


    Gruß
    Kay


    Edit : Er will ja nicht nochmal Handeln, Er will sein ganzes Geld zurück und den Schrank könnte ich bei Ihm abholen. :flop:

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Richtig, u.a. Kühlschrank defekt, innen würde wohl an einigen Stellen sich das Furnier lösen, usw. ! :(



    Edit : Reicht es nicht wenn ich Ihn auf folgenden Passus in meiner Auktion verweise :


    Fragen zum Artikel bitte vor Gebotsabgabe per E-Mail. Aufgrund der neuen Gesetzeslage muss ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ich eine Privatperson bin. Mit der Teilnahme an dieser Auktion verzichtet der Meistbietende/ Auktionsgewinner auf jegliche Gewährleistungs- und Garantieanspruch gegen den Verkäufer. Umtausch/Rücknahme/Reklamation sind ausgeschlossen.Die Abgabe eines Gebotes ist eine Einverständniserklärung. Der Artikel wurde nach besten Wissen und Gewissen beschrieben. Eventuelle Mängel werden sofern bekannt in der Artikelbeschreibung genannt. Mit der Abgabe eines Gebotes akzeptiert der Bieter ausdrücklich diese Bedingungen. Bitte Bieten sie nicht, wenn sie mit den genannten Punkten nicht einverstanden sind.

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Spannende Frage, wie wurde das Ding denn beschrieben?
    Wenn nicht explizit drinsteht, dass der Kühlschrank defekt ist bzw. nicht geht dann hilft Dir Dein Satz in der Auktion auch nicht. Wenn das unwissentlich passiert ist, weil Dein Nachbar "vergessen" hat zu erwähnen, dass das Gerät defekt ist hast Du ein Problem.


    Solange es nur um optische Mängel geht ist der Käufer selbst schuld, vor Ort besichtigt und mitgenommen = Mängel akzeptiert.



    Verlink doch mal die Auktion.

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