Wenn Du den Artikel als nicht bezahlten Artikel gemeldet hat, hat sie eine gewisse Zeit darauf zu reagieren, wenn sie das nicht tut kannst Du den Kauf dann rückgängig machen. Steht alles in "mein Ebay" und ist sehr einfach". Dann bekommst Du die Gebühren zurück und kannst 1:1 dasselbe Angebot über die Funktion "Artikel wiedereinstellen" erneut starten.
Oder Du benutzt die Funktion um das Angebot an den Zweitbieter zu machen. Der Form halber würde ich aber der Ersteigerin schriftlich mitteilen, dass der Kauf rückgängig gemacht wird, nicht dass sie danach doch noch zahlt und auf Lieferung besteht.
Oder Du bleibst hartnäckig und bestehst auf Erfüllung des Kaufvertrags, im Zweifel mit gerichtlichem Mahnbescheid. Aber die Mühe lohnt sich nicht, nehm lieber die ersten genannten Alternativen.