Ist die Auktion vor dem 1.5.07 ausgelaufen?
Zu dem Urteil:
In diesem Fall halte ich die Begründung für durchaus zutreffend. Es gab ja schon einmal eine eifrige Staatsanwältin, die pauschal allen "ab-1€-Bietern" bedingten Vorsatz gestohlene Ware erwerben zu wollen unterstellt hat. Aber hier hat sich jemand sicherlich schlau gemacht, wie so ein Navi einzubauen/nachzurüsten ist, er kennt die Herstellerpreise und wahrscheinlich auch die Diebstahlsproblematik um solche Geräte. Und dann noch der Sitz des Verkäufers...