Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Ist die Auktion vor dem 1.5.07 ausgelaufen?


    Zu dem Urteil:


    In diesem Fall halte ich die Begründung für durchaus zutreffend. Es gab ja schon einmal eine eifrige Staatsanwältin, die pauschal allen "ab-1€-Bietern" bedingten Vorsatz gestohlene Ware erwerben zu wollen unterstellt hat. Aber hier hat sich jemand sicherlich schlau gemacht, wie so ein Navi einzubauen/nachzurüsten ist, er kennt die Herstellerpreise und wahrscheinlich auch die Diebstahlsproblematik um solche Geräte. Und dann noch der Sitz des Verkäufers...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Ist die Auktion vor dem 1.5.07 ausgelaufen?


    Keine Ahnung.


    Steht nix im Beitrag. Warum fragst Du?
    Gibt es irgend einen Paragraphen!!!

    Rhabarberkompott schmeckt noch besser, wenn man statt Rhabarber Erdbeeren nimmt.

  • Zitat

    Original geschrieben von engler13
    Keine Ahnung.


    Steht nix im Beitrag. Warum fragst Du?
    Gibt es irgend einen Paragraphen!!!


    Die Frage bezog sich auf das Bewertungsproblem von AD.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Nein die Auktion ist gestern abgelaufen.


    Und heute schon bewerten? :D


    Vielleicht ist ebay einfach schlauer als du und gibt die Schmankerl wie "Versanddauer" und "Übereinstimmmung von Beschreibung und Ware" erst nach Ankunft der Ware frei.


    Oder bist du Verkäufer und man kann Käufer auch schon detailliert bewerten?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Dann muss der Richter aber auch deklarieren wie sich ein unseriöses Schnäppchen definiert. Soll da ein gewisser Prozentsatz vom UVP mind. erreicht werden bzw. eben nicht? Ist die UVP überhaupt relevant oder ist ein Artikel im Nachhinein betrachtet vielleicht gar kein Schnäppchen mehr wenn man den Straßenpreis betrachtet!?


    Seit wann ist das Gebot, das den Zuschlag erhält, vorher bekannt? Nach der Argumentation wäre das Angebot nicht als unseriös erkennbar gewesen wenn der Käufer in der letzten Sekunde überboten worden wäre und er z.B. 2000€ Maximalgebot gehabt hätte. Aber woran soll dies vor Auktionsende erkennbar sein?


    P.S. Den Artikelstandort als unseriöse Quelle zum Ausschlag zu nehmen grenzt m.E. an Beleidigung und Diskriminierung.

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise


    P.S. Den Artikelstandort als unseriöse Quelle zum Ausschlag zu nehmen grenzt m.E. an Beleidigung und Diskriminierung.


    Dann hast du kein Festeinbaunavi oder wohnst auf dem Dorf...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hmm? Bitte erkläre mir den Zusammenhang - ich kann Dir nicht ganz folgen ... - Danke ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    Hmm? Bitte erkläre mir den Zusammenhang - ich kann Dir nicht ganz folgen ... - Danke ...


    Ich kenne jemanden aus Berlin, aus dessen Mercedes das Festnavi zum dritten Mal binnen Monaten gezogen worden ist. Da wurde die ganze Straße systematisch leergeräumt, und zwar professionell durch Schließzylinderstechen, nicht durch Scheiben einschlagen.


    Werden diese Banden gefasst, handelt es sich regelmäßig um EU-Bürger aus dem Baltikum und Polen.


    Man munkelt sogar, dass Polen-/Litauen-Navikäufer über ebay nicht lange glückliche Besitzer sind. Immerhin hat der Verkäufer ja Erfahrung in Sachen Naviklau und deren Adresse...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Und heute schon bewerten? :D


    Vielleicht ist ebay einfach schlauer als du und gibt die Schmankerl wie "Versanddauer" und "Übereinstimmmung von Beschreibung und Ware" erst nach Ankunft der Ware frei.


    Oder bist du Verkäufer und man kann Käufer auch schon detailliert bewerten?


    Ich bin der Verkäufer. Gestern hab ich mich mit dem Käufer getroffen, weil er nur 20 min von mir weg wohnte. Da alles glatt ging, hab ich positiv bewertet - hatte aber keine chance ... Mensch jetzt fällt es mir ein - klar! Ich war doch der Verkäufer, da kann ich das doch soweit ich weiß überhaupt nicht detailliert bewerten. :rolleyes:


    Nehm alles zurück.

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