Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von nurLeser



    Ist es nicht ausreichend, dass nach den eBay-AGB dies ohnehin so ist?


    Ich kenne den Inhalt der ebay-AGB zu dieser Thematik nicht (sondern nur für den umgekehrten Fall, dass man sich, falls das eigene Gebot einmal überboten wurde auch bei Rücknahme des überbietenden Gebots und dann wieder eigenem Höchstgebot nicht zum Kauf verpflichtet).


    Aber selbst wenn dies dort explizit gergelt sein sollte: Die ebay-AGB gelten jeweils nur im Verhältnis Verkäufer <--> ebay und Käufer <--> ebay (unmittelbar). Im Verhältnis Verkäufer <--> Käufer können Regelungen aus den ebay-AGB dagegen nur mittelbare Wirkung entfalten, etwa bei der Auslegung.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Ein Bekannter hat etwas bei einem gewerblichen eBay Händler gekauft und hat (aus welchen Gründen auch immer) nicht auf die eBay Mail zum Aufheben des Kaufvertrags reagiert. Ist er jetzt weiterhin verpflichtet die Ware abzunehmen?

  • Im schlimmsten fall kommt dann ein "nicht bezahlter Artikel" und dann kann er nochmals mitteilen das er von seinem Rücktrittsrecht gebrauch gemacht hat.
    Damit sollte es erledigt sein

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Ein Bekannter hat etwas bei einem gewerblichen eBay Händler gekauft und hat (aus welchen Gründen auch immer) nicht auf die eBay Mail zum Aufheben des Kaufvertrags reagiert. Ist er jetzt weiterhin verpflichtet die Ware abzunehmen?


    Er hat einen Monat Zeit, sein Widerrufsrecht auszuüben.


    Im Zweifel also Einschreiben an den Unternehmer und Widerrufsrecht ausüben. Ob er den Formalia bei ebay zustimmt oder nicht hat auf seine gesetzlichen Rechte keine Auswirkung.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Das Widerrufsrecht gilt doch in diesem Fall erst mit der Lieferung der Ware?!
    Also ist die Drohung des Verkäufers, rechtliche Schritte einzuleiten nonsens?!

  • Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Das Widerrufsrecht gilt doch in diesem Fall erst mit der Lieferung der Ware?!
    Also ist die Drohung des Verkäufers, rechtliche Schritte einzuleiten nonsens?!


    Mit Lieferung beginnt die Frist (zum Nachteil deines Bekannten) zu laufen.


    Widerrufen werden kann aber bereits unmittelbar nach Abgabe der Willenserklärung, die zum Vertragsschluss führt (also auch bereits vor der Lieferung).


    Etwas anderen gilt, wenn das Widerrufsrecht ausdrücklich durch ein Rückgaberecht ersetzt worden ist, dazu müsste sich aber ausdrücklich etwas im Angebot befinden.


    Die Drohung würde ich mit einer (sachlichen) roten Bewertung honorieren!

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm


    Kurz vor Schluss zieht C sein Gebot zurück, und der Preis fällt auf... Na kommst Du drauf? Richtig auf 11 Euro.


    Nö, in den letzten 12 Stunden einer Auktion kann ein Gebot lediglich mit Zustimmung des Verkäufers zurückgenommen werden!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Nö, in den letzten 12 Stunden einer Auktion kann ein Gebot lediglich mit Zustimmung des Verkäufers zurückgenommen werden!


    ...richtig, aber innerhalb einer Stunde (unabhängig wann Ende ist), kann JEDES abgegebene Gebot zurück gezogen werden.


    Gruss
    Horst

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Er hat einen Monat Zeit, sein Widerrufsrecht auszuüben.


    Im Zweifel also Einschreiben an den Unternehmer und Widerrufsrecht ausüben. Ob er den Formalia bei ebay zustimmt oder nicht hat auf seine gesetzlichen Rechte keine Auswirkung.


    Danke für die Aufklärung. Das mit der negativen Bewertung geht allerdings jetzt nicht mehr, da er eine eBay Verwarnung erhalten hat (aber das ist ja nicht so wichtig).

  • Zitat

    Original geschrieben von Waggl Daggl
    ...richtig, aber innerhalb einer Stunde (unabhängig wann Ende ist), kann JEDES abgegebene Gebot zurück gezogen werden.


    Gruss
    Horst


    Wo steht das in den AGB von eBay?

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

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