Man müsste eh die Auktion sehen, um das abschließend beurteilen zu können.
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Original geschrieben von Dauerposter
Ich möchte an dieser Stelle kurz darauf hinweisen, dass am 11.06.2010 weitreichende gesetzliche Änderungen im Bereich des Widerrufs- und Rückgaberechts in Kraft treten.Ab dem 11.06. ist es Unternehmern möglich, eine dem Textformerfordernis genügenede Widerrufsbelehrung auch noch unverzüglich nach Vertragsschluss zu erteilen, mit der Konsequenz, dass trotz wirksamer Belehrung erst nach Vertragsschluss für die Ausübbarkeit des Widerrufrechts die zweiwöchige Regelfrist greift.
Für den bei ebay und Co. kaufenden Verbraucher hat diese Änderung eine gravierende Auswirkung:
Sofern der verkaufende Unternehmer gut beraten ist (und es ebay nicht wieder versaut), wird er von dieser unternehmerfreundlichen Neuregelung "über Nacht" Gebrauch machen, und zukünftig nur noch auf diese Weise und ausschließlich über den Zweiwochenfrist belehren.
Die rechtliche Folge ist dann, dass bei ebay ab dem 11.06. in den meisten Fällen nicht mehr die bequeme Monatsfrist für die Ausübung des Widerrufrechts gelten wird, sondern die übliche Zweiwochenfrist.
Mit einiger Sicherheit werden sich deswegen ab Ende Juni hier die ersten Beiträge finden lassen, warum der Unternehmer das Widerrufsersuchen zurückweist, obwohl die bisher übliche Monatsfrist bei Weitem noch nicht verstrichen ist.
Deine Glaskugel hatte Recht :top:
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Hi,
habe leider ein Problem, vielleicht kann mir jemand helfen. Ich habe vorgestern zwei Sommerreifen für mein Auto ersteigert und gestern persönlich abgeholt. Bin zum Reifenhändler vor Ort gefahren und er schlug vor die Reifen nicht zu montieren, da Sie schon fast 9 Jahre alt sind. (Dot-Nummer: 4601) Da die Sicherheit vorrang hat, kann ich mit den Reifen nichts anfangen.
Es war ein Privatkauf und der Verkäufer hat auch die Dot-Nummer angegeben. Ich war etwas voreilig, unwissend (hab noch nie was von einer Dot-Nummer gehört)
und wurde jetzt bestraft oder gibt es noch ein weg daraus. 'Kann ich die 'Reifen einfach weiter verkaufen. ??? -
Was willst du da nun hören? Ja, du bist reingefallen. Ob du einen anderen reinfallen lässt, ist deine Gewissensentscheidung. Ich würde es nicht tun. Aber ich würde bei dem Teil, was mich mit der Straße verbindet auch nicht bei ebay zuschlagen.
/edit: Huch, das wichgste Wort vergessen...
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Das war halt Pech.
Unter Angabe der DOT-Nummer kannst Du die natürlich auch weiterverkaufen.
Trocken und dunkel gelagert, kann man die sicher noch fahren, aber bei Nässe sind die sicher net mehr so dolle. -
Neureifen oder Gebrauchtreifen?
Hast du mal einen Link? Problematisch dürfte hier weniger sein, aus dem Alter einen Sachmangel zu begründen. Jedoch könntest du u.U. durch die Angabe der DOT-Nummer im Angebot in bei Vertragsschluss in grob fahrlässiger Unkenntnis vom Mangel befunden haben, wodurch ein Ausschluss der Mängelrechte droht.
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Zitat
Original geschrieben von flashhawk
Was willst du da nun hören? Ja, du bist reingefallen. Ob du einen anderen reinfallen lässt, ist deine Gewissensentscheidung. Ich würde es nicht tun. Aber ich würde bei dem Teil, was mich mit der Straße verbindet auch nicht bei ebay zuschlagen./edit: Huch, das wichgste Wort vergessen...
Ok. ich bin reingefallen, jedoch finde ich das Verhalten des Verkäufers schon richtig asozial. Da er bei der Übergabe selbst gesagt hat, die Reifen sind fast wie neu.
Im Endeffekt bin ich aber selbst schuld und kann ihm nichtmal eine negative Bewertung geben, da er ja alle wichtigen Daten angegeben hat. Na egal schwamm drüber und ich werde die Reifen entsorgen und natürlich nicht weiterverkaufen.ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
serkosum:Neureifen oder Gebrauchtreifen?
Hast du mal einen Link? Problematisch dürfte hier weniger sein, aus dem Alter einen Sachmangel zu begründen. Jedoch könntest du u.U. durch die Angabe der DOT-Nummer im Angebot in bei Vertragsschluss in grob fahrlässiger Unkenntnis vom Mangel befunden haben, wodurch ein Ausschluss der Mängelrechte droht.
Gebrauchtreifen. Hier der Link. Die Reifen sehen, so weit es ein Laie beurteilen kann, fast wie neu aus. Keine Risse etc.
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Wo und auf welchem Wagen fährst du die Dinger mit welcher Geschwindigkeit denn?
Nur in der Stadt und für kurze Strecken? Dann mach sie drauf und fertich!
Alternativ:
Weiterverkaufen!
Wo ist das Problem? Du gibts natürlich auch alles an und gut ist.OT:
Wie kann man sich nur Reifen bei ebay kaufen, wenn man noch nicht einmal was vom Begriff DOT gehört hat!? :confused:ZitatOriginal geschrieben von serkosum
Ok. ich bin reingefallen, jedoch finde ich das Verhalten des Verkäufers schon richtig asozial. Da er bei der Übergabe selbst gesagt hat, die Reifen sind fast wie neu.
Evtl. ist er auch nur ein Laie?
Und für den Otto-Normal-Verbraucher sind gut aussehende reifen mit gutem Profil eben "fast wie neu"!
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Handy - Branding
Hallo,
mein Schatz ein Handy bei Ebay gekauft.
Im Text stand NEU, OVP, unlocked.
Leider hat sie vergessen zu fragen, ob es ein Branding hat. Es hat leider ein T-Mobile Softwarebranding (SE Vivaz).
Es ist noch nicht verschickt, aber der Verkäufer besteht auf die Abnahme.Ist das Branding ein Mangel, der eine Stornierung rechtfertigt? Beim Verkauf und dessen Angabe mache ich ja sicher Verlust....?!
Muss man ein Branding angeben?
Auf dem Karton steht wohl T-Mobile, aber der war nicht auf dem Bild....
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