Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Ich bin vermutlich nicht der durchsetzungsstärkste Charakter...


    Außerdem wollte ich das Thema endlich vom Tisch haben, der Wagen kostet jeden angemeldeten Monat fast 100 Euro und ob man ihn abgemeldet besser verkaufen kann, bleibt fraglich...


    Ich hatte ihn außerdem 1 Woche bei mobile eingestellt, haben sich nur 2 Hänlder gemeldet, der eine wollte 1.000 Euro zahlen, der andere 1.300. Wer weiß, ob ich wirklich mehr bekommen hätte?

  • Zitat

    Original geschrieben von Simon21
    Die Käufer haben den Wagen inzwischen abgeholt. Es waren 2 Rumänen


    Ich hoffe, der oben einst genannte Käufer war dabei und der Kaufvertrag lautet auf seinen Namen und Adresse, sonst könntest du nun ein richtiges Problem haben. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
      elknipso:


    Das predigen Einige inklusive meiner Wenigkeit seit Jahren hier. Ebay täuscht hier geradezu die Verkäufer (wobei es bei ebay mittlerweile entsprechende Hinweise zur Rechtslage gibt, wenn ich mich nicht irre).


    Abhilfe: Mit einem Zweitaccount den Höchstbietenden überbieten, dann beenden. ;)


    es bedarf keiner halblegalen abhilfen, man muss nur, wie elknipso schon schrieb, unverzüglich dem höchstbietenden den irrtum erklären. sprich; eine mail schreiben "schau mal hier das bild von meinem kaputten Handy/Auto/Fernseher, kann ich jetzt leider nicht mehr verkaufen, bla, bla..." das ist auch keine "chance", sondern wenn die abgabe einer willenserklärung wg. irrtum unverzüglich (=zeitgleich mit beendigung der auktion) angefechtet wird, dann ist das geltend. der grund für die beendigung muss allerdings WESENTLICH sein. also nicht "kleine kratzer gefunden" oder "softwarefehler", sondern "ist runter gefallen und kaputt".


  • Zitat

    Original geschrieben von nehvada
    es bedarf keiner halblegalen abhilfen, man muss nur, wie elknipso schon schrieb, unverzüglich dem höchstbietenden den irrtum erklären. sprich; eine mail schreiben "schau mal hier das bild von meinem kaputten Handy/Auto/Fernseher, kann ich jetzt leider nicht mehr verkaufen, bla, bla..." das ist auch keine "chance", sondern wenn die abgabe einer willenserklärung wg. irrtum unverzüglich (=zeitgleich mit beendigung der auktion) angefechtet wird, dann ist das geltend.


    Bei deiner "Lösung" übersiehst du nur den ganz unwesentlichen (und von elknipso so beschriebenen) Fall, dass der Artikel nach dem Einstellen beschädigt/zerstört wird. Und bezüglich eines Eigenschaftsirrtums wegen vorhander Sachmängel wird es ohnehin schwierig, die Grenze der Verkehrswesentlichkeit zu erreichen.


    Ganz nebenbei droht bei einer Anfechtung auch noch die Haftung auf einen evtl. Vertrauensschaden des Höchstbietenden.


    PS: Es heißt "angefochten" ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Latzel2
    Ich hoffe, der oben einst genannte Käufer war dabei und der Kaufvertrag lautet auf seinen Namen und Adresse, sonst könntest du nun ein richtiges Problem haben. :D


    Inwiefern? Wir haben einen neuen Kaufvertrag erstellt, indem explizit vermerkt wurde, dass jegliche Gewährleistung ausgeschlossen worden ist...

  • Moin


    Habt ihr auch das problem wenn ihr eine Ebay Auktion drucken wollt das das Produkt Bild nicht mit ausgedruckt wird?


    Egal ob Vorschau oder direkt drucken es kommen nicht die Bilder mitt


    Das passiert nur beim Firefox beim IE geht das

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