Wieso lässt du dich da noch Runterhandeln
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Ich bin vermutlich nicht der durchsetzungsstärkste Charakter...
Außerdem wollte ich das Thema endlich vom Tisch haben, der Wagen kostet jeden angemeldeten Monat fast 100 Euro und ob man ihn abgemeldet besser verkaufen kann, bleibt fraglich...
Ich hatte ihn außerdem 1 Woche bei mobile eingestellt, haben sich nur 2 Hänlder gemeldet, der eine wollte 1.000 Euro zahlen, der andere 1.300. Wer weiß, ob ich wirklich mehr bekommen hätte?
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Das Problem ist - du hast 200euro verschossen - denn die hätten ihn auch für 1700 mitgenommen
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Zitat
Original geschrieben von Simon21
Die Käufer haben den Wagen inzwischen abgeholt. Es waren 2 Rumänen
Ich hoffe, der oben einst genannte Käufer war dabei und der Kaufvertrag lautet auf seinen Namen und Adresse, sonst könntest du nun ein richtiges Problem haben. -
Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
elknipso:Das predigen Einige inklusive meiner Wenigkeit seit Jahren hier. Ebay täuscht hier geradezu die Verkäufer (wobei es bei ebay mittlerweile entsprechende Hinweise zur Rechtslage gibt, wenn ich mich nicht irre).
Abhilfe: Mit einem Zweitaccount den Höchstbietenden überbieten, dann beenden.
es bedarf keiner halblegalen abhilfen, man muss nur, wie elknipso schon schrieb, unverzüglich dem höchstbietenden den irrtum erklären. sprich; eine mail schreiben "schau mal hier das bild von meinem kaputten Handy/Auto/Fernseher, kann ich jetzt leider nicht mehr verkaufen, bla, bla..." das ist auch keine "chance", sondern wenn die abgabe einer willenserklärung wg. irrtum unverzüglich (=zeitgleich mit beendigung der auktion) angefechtet wird, dann ist das geltend. der grund für die beendigung muss allerdings WESENTLICH sein. also nicht "kleine kratzer gefunden" oder "softwarefehler", sondern "ist runter gefallen und kaputt".
ZitatWer sich bei Abgabe einer Willenserklärung (=Einstellen des Angebotes bei eBay) über das Angebot selbst oder seinen Inhalt geirrt hat, kann seine Vertragserklärung anfechten. Es heißt insofern in § 119 BGB:
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1)Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhaltes überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass sie sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2)Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
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Zitat
Original geschrieben von nehvada
es bedarf keiner halblegalen abhilfen, man muss nur, wie elknipso schon schrieb, unverzüglich dem höchstbietenden den irrtum erklären. sprich; eine mail schreiben "schau mal hier das bild von meinem kaputten Handy/Auto/Fernseher, kann ich jetzt leider nicht mehr verkaufen, bla, bla..." das ist auch keine "chance", sondern wenn die abgabe einer willenserklärung wg. irrtum unverzüglich (=zeitgleich mit beendigung der auktion) angefechtet wird, dann ist das geltend.Bei deiner "Lösung" übersiehst du nur den ganz unwesentlichen (und von elknipso so beschriebenen) Fall, dass der Artikel nach dem Einstellen beschädigt/zerstört wird. Und bezüglich eines Eigenschaftsirrtums wegen vorhander Sachmängel wird es ohnehin schwierig, die Grenze der Verkehrswesentlichkeit zu erreichen.
Ganz nebenbei droht bei einer Anfechtung auch noch die Haftung auf einen evtl. Vertrauensschaden des Höchstbietenden.
PS: Es heißt "angefochten"
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Zitat
Original geschrieben von Latzel2
Ich hoffe, der oben einst genannte Käufer war dabei und der Kaufvertrag lautet auf seinen Namen und Adresse, sonst könntest du nun ein richtiges Problem haben.Inwiefern? Wir haben einen neuen Kaufvertrag erstellt, indem explizit vermerkt wurde, dass jegliche Gewährleistung ausgeschlossen worden ist...
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Wenn der "echte" Käufer auf den Wagen besteht, meint er wohl.
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Ich habe bei eBay angegeben, dass wir uns nicht auf den Kauf einigen konnten, er muss es nur noch bestätigen...
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Moin
Habt ihr auch das problem wenn ihr eine Ebay Auktion drucken wollt das das Produkt Bild nicht mit ausgedruckt wird?
Egal ob Vorschau oder direkt drucken es kommen nicht die Bilder mitt
Das passiert nur beim Firefox beim IE geht das
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