Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.


  • SChau mal da: http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html


    §10 Absatz 1
    Soweit ich es verstanden habe ist kein Vertrag zustande gekommen


    "Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt. "

  • Hallo TTler ,


    ein Freund hat momentan ein größeres Problem mit Ebay. Folgender Sachverhalt :


    Er hat vor ein paar Tagen seine Playstation 3 in die Bucht gestellt. Nach 1 Tag hat er die Auktion ordnungsgemäß beendet da sein kleiner Neffe Sie unbedingt haben wollte. Nach Absprache mit den Eltern hat er Sie Ihm auch kostenlos überlassen unter der Voraussetzung das er Sie jederzeit mit benutzen kann falls ein interessanter Titel erscheint.


    Nun hat sich aber der Höchstbietende zu Wort gemeldet und besteht darauf die PS3 für sein Höchstgebot in der Höhe von 3,50 € zu erwerben ! Er fordert Ihn auf seine Bankdaten herauszugeben und den Versand so schnell es geht abzuwickeln !


    Mein Freund hat ihn darauf hin geschrieben das er die PS3 nicht mehr verkauft da er Sie lieber seinen kleinen Neffen überlassen hat. Daraufhin kam eine "Drohmail" mit lauter § in dem er sich im Recht sieht !


    Was kann man gegen solche Leute tun ? Es kann ja nicht sein das solche Menschen , die nur darauf aus sind anderen Leuten zu Schaden , im Recht sind oder ? Mein Freund nimmt jetzt sicherlich nicht seinen kleinen Neffen die PS weg und verkauft sie für 3,50 ! :mad:

  • Im Recht ist er, sofern er nicht überboten worden war. Da sollte sich der "Freund "vorher schlau machen, welche Erklärungen er abgibt, sobald er etwas bei ebay einstellt.


    Letztendlich ist es eine Frage der Durchsetzbarkeit. Aber theoretisch könnte der Höchstbietende, wenn er nicht anders an die Identität des "Freundes" kommt, einen Testkauf bei ihm machen, sofern er etwas anderes einstellt.


    PS: Erstaunlich, wieviele Freunde hier Probleme haben.
    PPS: Die rechtliche Seite wurde erst vor ein paar Seiten durchgekaut.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von DarkManX
    Was kann man gegen solche Leute tun ? Es kann ja nicht sein das solche Menschen , die nur darauf aus sind anderen Leuten zu Schaden , im Recht sind oder ? Mein Freund nimmt jetzt sicherlich nicht seinen kleinen Neffen die PS weg und verkauft sie für 3,50 ! :mad:


    Rein rechtlich muss er das aber. Der Käufer ist hier vollkommen im Recht. Hatte genau den Sachverhalt hier vor kurzem auch nochmal erwähnt, da ich selbst darüber sehr erstaunt war.



    Hier nochmals der Link zu dem Thema:
    eBay Angebot vorzeitig beenden

  • @ Dauerposter


    Dank dir für deine Meinung. Und in meinen Fall ist es wirklich ein Freund. Ich habe meine hier über TT verkauft weswegen er seine auch abstoßen wollte ;)


    @ elknipso


    Dank dir für den interessanten Link , ich werde diesen weiterleiten.


    Heutzutage muss man echt Aufpassen was mach macht , es gibt einfach zu viele Menschen die nur auf Ihren Vorteil aus sind und damit noch durchkommen. Sieht echt nicht gut aus für meinen Freund.

  • Zitat

    Original geschrieben von DarkManX
    ...
    Heutzutage muss man echt Aufpassen was mach macht , es gibt einfach zu viele Menschen die nur auf Ihren Vorteil aus sind und damit noch durchkommen.
    ...


    Aufpassen musste man schon immer!


    In der Gegenwart hat man es durch die Existenz eines ernstgenommenen Verbraucherschutzes eher einfacher als in der Vergangenheit. Der Verbraucherschutz hat in meinen Augen schon fast den Charakter eines "überdimensionalen Kindermädchens" für mündige Bürger.


    Wer Dinge bei Ebay versteigert ohne sich vorher mit den Bedingungen auseinanderzusetzen, darf doch nicht erwarten, dass seine eigenen Regeln zugrundegelegt werden. Vor Einführung dieser Regelung betreffend die vorzeitige Beendigung war es ein regelrechter Sport mancher Verkäufer, Auktionen wenige Minuten vor deren Ende zu stoppen, wenn ihnen die Gebotshöhe nicht passte. Mir ist das als Käufer Dutzende von Malen passiert - eine regelrechte Masche war das, der man als Interessent hilflos ausgeliefert war.


    Dass das inzwischen ein Ende hat, begrüße ich ausdrücklich! Und wenn sich ein Verkäufer vor der Auktion nicht mit den Bedingungen vertraut macht, kann nur er das verantworten, wenn ihm der aktuell diskutierte Punkt unbekannt bleibt. Früher nannte man das Lehrgeld ... auch das ist also nicht neu.


    Frankie

  • Wetten, wenn der Freund auf der anderen Seite stünde, würde er genauso rumheulen?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Folgender Sachverhalt:


    Verkäufer bietet einen Motorroller mit sehr übersichtlicher Beschreibung an.


    Ich frage nach, ob eine Probefahrt möglich ist, ob der Roller bekannte Mängel hat und ob Inspektionen gemacht wurden.


    Antwort: "ich denke sie ersteigern lieber einen anderen roller auserdem habe ich einen mindestpreis reingesetzt. und der liegt bei einem [Name des Rollers] mit orginal xxx km gelaufen nicht bei 400 500 euro."


    Ich schreibe zurück, dass der Artikelbeschreibung nun mal nicht viele Informationen zu entlocken sind, das ganze auf mich nun so wirkt, als ob er etwas zu verheimlichen hätte und ich einfach mir den Artikel vorab einmal angeschauen hätte, um uns beiden späteren Ärger zu ersparen.


    Antwort:


    "was bist du denn für einer ich bin keine 16 oder 17 ich fahre richtige motoräder 926 supersport und schraube an meinen motorädern selber fals du es schon gemerkt haben solltest ist das der roller von meinem sohn und hör auf mir so einem blödsinn hier zu reden. [...] vieleicht wird der mindestpreis garnicht ereicht du schlauberger also schlaue sprüche kenne ich schon, also ich kenne meine rechte weil ich jeden tag damit zu tun habe. schönen abend noch.


    und noch etwas wenn sie mir nochmal was unterstellen irgendwas zu verheimlichen gibt es ja noch andere möglichkeiten das was sie behauptet haben zu klären . besser wir lernen uns nicht kennen und ausserdem der roller ist immer noch eigentum von mir. "



    Schon heftig, oder? Ob der schon mal ein Verkaufsseminar besucht hat?

  • Fast wia im richtigen leben. Auf der Straße, im Zug, im Fernsehen: Überall wimmelt es vor Assis :D

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  • Hallo,


    ich habe über ebay einen Luftbefeuchter verkauft. Wir haben natürlich vor dem Verkauf einen Funktionstest gemacht und das Gerät getestet. Jetzt meldet sich plötzlich der Käufer, dass das Gerät defekt sei. Er hat es ausgepackt, und es geht nicht. Habe ich hier eine Möglichkeit das über Hermes laufen zu lassen, da das Gerät beim einpacken noch voll funktionsfähig war, es muss also beim Transport irgendwas passiert sein. Die Verpackung hat angeblich keine Schäden. Wer muss wenn überhaupt sich an Hermes wenden, der Käufer oder ich?


    Danke und Gruß
    Bernd

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