ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Roadrunner0778
Hatte auf einen Opel Omega B MV6 geboten,
da ich überboten wurde, habe ich einen anderen gesucht und den auch Gekauft.
Nun habe ich eine Mail erhalten in der mitgeteilt wird das ich nun wieder Höchsbietender bin da der vorbieter bzw dessen gebote gelöscht wurden.
Da ich nicht zuhause war und reagieren konnte habe ich das Auto nun auch noch Gekauft :eek:
Wie schaut es da rechtlich aus? muss ich das Fzg. abnehmen?
konnte ja nicht wissen am ende wieder als höchstbieter dazustehen und hab mit reinem gewissen einen anderen gekauft.
SChau mal da: http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html
§10 Absatz 1
Soweit ich es verstanden habe ist kein Vertrag zustande gekommen
"Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt. "