Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Du musst dich an Hermes wenden, steht allerdings auch bei den Schadensmeldungen wenn man auf der Hermeseite schaut.


    Da das Paket nicht beschädigt war,wirst du bzw der Käufer allerdings schlechte karten haben da man es auf eine schlechte verpackung schieben wird.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Dass das inzwischen ein Ende hat, begrüße ich ausdrücklich! Und wenn sich ein Verkäufer vor der Auktion nicht mit den Bedingungen vertraut macht, kann nur er das verantworten, wenn ihm der aktuell diskutierte Punkt unbekannt bleibt. Früher nannte man das Lehrgeld ... auch das ist also nicht neu.


    Da machst Du es Dir aber viel zu leicht. Man kann nicht von jemand der bei eBay was verkauft erwarten, dass er ein Jurist ist. Ich hoffe bis dahin sind wir uns schon mal einig.
    Und dann liegt hier der Fehler auch eindeutig bei eBay. Wenn mir eBay die Option des vorzeitigen beenden anbietet, und auch schön beschreibt welche Folgen das hat (für eBay!!) aber in keinem Wort die gesetzlichen Rahmenbedingungen erwähnt, dann ist das schon sehr grenzwertig.
    Hier kann man dem Verkäufer nun wirklich keinen Vorwurf machen.



    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Wetten, wenn der Freund auf der anderen Seite stünde, würde er genauso rumheulen?


    Kommt sehr auf die Person an, ich war auch schon für 1 Euro Höchstbietender bei sehr teuren Artikeln die der VK auch vorzeitig beendet hat.
    Trotzdem hätte ich nicht auf meinem Recht gepocht, wenn ich den Sachverhalt damals schon so gekannt hätte. Man sollte nie vergessen, dass der VK auch nur ein Mensch ist, und das man der Person durch solche Aktionen unter Umständen massiv schadet.

  • Das Gerät wurde in der Originalverpackung verschickt.


    Zitat

    Du musst dich an Hermes wenden, steht allerdings auch bei den Schadensmeldungen wenn man auf der Hermeseite schaut. Da das Paket nicht beschädigt war,wirst du bzw der Käufer allerdings schlechte karten haben da man es auf eine schlechte verpackung schieben wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von Ceres667
    SChau mal da: http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html


    §10 Absatz 1
    Soweit ich es verstanden habe ist kein Vertrag zustande gekommen


    "Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt. "


    Der VK meint nun jedoch ich müsse das Fzg. abnehmen,denn ich hätte ja geboten.


    Klar, recht hat er aber wie gesagt, nachdem ich überboten war, habe ich mir einen anderen Omega gesucht und per Sofortkauf gekauft und abgeholt.


    Ich werde nun einfach die Füße stillhalten und mich nicht mehr melden.
    Er Droht mit Anwalt aber der könnte ja ohnehin nichts ausrichten, wenn man den AGB glauben kann.


    Die Mails, das ich überboten wurden und nach gebotsstreichung wieder höchstbietender bin habe ich zum glück noch.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • gar nicht reagieren bzw. dem VK lediglich eine kurze und knappe Email dass er sich im Unrecht befindet aber sich gerne bei seinem Anwalt informieren darf.

    Gruß
    Flatie

  • Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    Die Mails, das ich überboten wurden und nach gebotsstreichung wieder höchstbietender bin habe ich zum glück noch.

    Bei den beendeten Auktionen habe ich keine mit diesem Fahrzeug gefunden, die zurückgenommene Gebote hatten. Wurden die Gebote vom Bieter selbst zurückgenommen oder von Ebay oder dem Anbieter gestrichen? Du könntest mal in der Bieterliste nachsehen, ob der Überbieter vielleicht mit dem Anbieter zusammenhängen könnte (Gebote auch auf anderen Artikel des gleichen Verkäufers oder vielleicht anhand der Bewertungszahl beim Anbieter erkennbare, frühere Bewertung).


    So oder so wird der Anbieter dir den Kauf nicht aufzwingen können. Soll er's doch dem Zweithöchsten anbieten oder je nach Einschätzung wieder einstellen.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von elknipso
    ...
    Kommt sehr auf die Person an, ich war auch schon für 1 Euro Höchstbietender bei sehr teuren Artikeln die der VK auch vorzeitig beendet hat.
    Trotzdem hätte ich nicht auf meinem Recht gepocht, wenn ich den Sachverhalt damals schon so gekannt hätte. Man sollte nie vergessen, dass der VK auch nur ein Mensch ist, und das man der Person durch solche Aktionen unter Umständen massiv schadet.


    Persönlich habe ich als Käufer auch noch nie auf Rechte aus einer vorzeitig beendeten Auktion bestanden ... ich denke, dass die meisten das nicht tun werden.


    Wenn mir das bei demselben Artikel dann aber drei Mal hintereinander passiert (wie das früher häufig der Fall war), wäre bei mir nach der aktuellen Regelung Schluss mit lustig. Ich denke, dass es genau diese Auswüchse waren, die zur Stärkung der Käuferrechte geführt haben.


    So ist es halt bei Ebay:
    Mißbrauchen etliche Ebay-Nutzer in einer Vielzahl von Fällen eine Regelung zum Schaden der anderen, wird sie geändert ... was dann aber alle trifft - auch diejenigen, die maßvoll gehandelt haben. Wenn dann wiederum die Neuregelung mißbraucht wird, werden die Bedingungen erneut geändert.


    Wer längere Zeit Erfahrungen mit Ebay hat, kennt diese Übung. Zu der Zeit, als wir Käufer dauernd die Gelackmeierten waren, habe ich (wie auch viele andere) Ebay knapp zwei Jahre lang gemieden. Das hat Ebay ganz sicher zu spüren bekommen; das entnehme ich einer Vielzahl von Regelungen, die heute viel käuferfreundlicher sind.


    Bleiben nun die Verkäufer aus, geht es halt wieder in die andere Richtung ... :rolleyes:


    Frankie

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!