Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Aber der Fuss war nicht gut verpackt. Ich glaube der war vorher schon kaputt, weil der SChirm komischerweise heile angekommen ist.


    Wenn der Schirm gut verpackt war, dann ist das doch nur logisch, aber keinesfalls komisch ... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Wenn der Schirm gut verpackt war, dann ist das doch nur logisch, aber keinesfalls komisch ... ;)


    Nur ist der Fuß so schwer, da konnte der SChrim noch so gut verpackt sein...er hätte zerbrochen sein müssen.Der Fuss ist nämlich völlig verbogen.

  • Zitat

    Original geschrieben von keynes7778
    Aber der Fuss war nicht gut verpackt. Ich glaube der war vorher schon kaputt, weil der SChirm komischerweise heile angekommen ist. Das ist nicht glaubwürdig.Versichert ist das Paket, aber warum muss ich als Käufer mich damit rumschlagen dann? Verstehe ich nicht.


    Gegenfrage, warum sollte der Verkäufer sich weiter damit rumschlagen? ;-) Im Prinzip ist bei einem privaten Verkauf der Versand sogar dein Risiko, d.h. ich könnte es sogar eher verstehen, wenn du dich als Käufer darum kümmern musst. Desweiteren kommst du wohl nicht drum herum, den Schaden DHL zu beschreiben - wie diese dann auch immer reagieren mögen, eine mögliche Regulierung verweigern mögen. Dann könntest du dich immer noch wieder an den Verkäufer wenden. Du könntest natürlich von vorneherein dem Verkäufer unterstellen, es wäre nicht ausreichend verpackt gewesen, in dem Fall müsstest du dich wohl direkt an diesen wenden.

  • Zitat

    Original geschrieben von blue
    Gegenfrage, warum sollte der Verkäufer sich weiter damit rumschlagen? ;-) Im Prinzip ist bei einem privaten Verkauf der Versand sogar dein Risiko, d.h. ich könnte es sogar eher verstehen, wenn du dich als Käufer darum kümmern musst.


    In den Risikobereich des Käufers fällt auch bei einem "Privatverkauf" lediglich die zufällige Verschlechterung oder der zufällige Verlust auf dem Versandweg.


    Ist die Verschlechterung aufgrund unzureichender Verpackung durch den Verkäufer eingetreten (was hier ja angeführt wird), hat dieser sie zumindest in fahrlässiger Weise verursacht, womit sie nicht mehr zufällig eingetreten ist. Dann muss der Verkäufer für die Verschlechterung wegen schuldhafter Verletzung einer kaufvertraglichen Nebenpflicht haften.




    schore3000: Wie ist es nun weitergegangen?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Gleichzeitig zitiert den Käufer den Verkäufer aber auch so:

    Zitat

    ... denn wie Sie selbst sagen, war die Verpackugn ja wirklich nciht schlecht ...


    Für mich hat die Frage irgendwie ein Geschmäckle von "mal sehen, ob ich dem Verkäufer nicht doch eine ungenügende Verpackung in die Schuhe und damit den ganzen Ärger auf ihn schieben kann" - denn der Käufer will sich, wie er selbst sagt, damit natürlich nicht "rumschlagen".


    (Und sollte ich damit fehlgehen, dann Asche auf mein Haupt ... ;))

  • Hallo zusammen,


    ein Bekannter von mir hat ein größeres Problem bei Ebay:


    Der Verkäufer (privat) stellt einen Artikel versehentlich, deutlich unter Wert mit Sofortkauf und Preisvorschlag Option ein.
    Der Verkäufer bemerkt den Fehler nach dem Einstellen direkt (weniger als 5 Minuten) und versucht den Preis abzuändern.
    In der Zwischenzeit - 1 Minute nach Auktionsstart, sendet ein Ebayer (privat) einen Preisvorschlag, in der nächsten Minute (2. Minute nach Auktionsstart) kauft dieser Ebayer den Artikel zum "falschen" Preis.
    Der Verkäufer hat keine Chance den Preis zu ändern, da der Artikel bereits 2 Minuten nach Auktionstart verkauft wurde.
    Der Verkäufer sendet daraufhin direkt eine freundliche Email an den Käufer, schildert die Sachlage und den Fehler, schreibt den gängigen Preisrahmen der Ware und bietet dem Käufer am untersten Ende des gängigen Preises eine Einigung bzw. ein Entgegenkommen an, falls der Käufer noch interessiert ist.
    Draufhin droht der Käufer direkt mit einem Anwalt weil er einen rechtskräftigen Kaufvertrag abgeschlossen habe und auf seine Ware besteht.


    Grundsätzlich würde ich ja sagen, dass man in dieser Situation als Verkäufer schlicht den Kürzeren zieht und die Ware einfach abgibt. Da sich das Problem allerdings im vierstelligen Eurobereich abspielt und der Käufer direkt mit Anwalt droht, wäre ein freundliches Entgegenkommen für mich nicht mehr akzeptabel!


    Könntet ihr mir eure Einschätzung der Situation geben und wie Ihr als Verkäufer reagieren bzw. weiter vorgehen würdet?

  • Anfechtung wegen Erklärungsirrtums nach § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB erkären, und zwar so rasch als möglich. Wenn der Käufer darauf nicht antwortet, dann nochmal per Einschreiben.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Vielen Dank für deine Antwort. Per Einschreiben wird nicht möglich sein, da der Verkäufer die Adresse des "Käufers" nicht kennt.
    Der Käufer hat in seiner letzten Email den Verkäufer aufgefordert seine Kontaktdaten mit Abholtermin preiszugeben, damit er "seine" gekaufte Ware abholen und bar bezahlen kann.

  • Vielen Dank.
    Habe gerade mit dem Verkäufer telefoniert und er hat die Anfechtung wg. Erklärungsirrtums direkt via Ebay dem Käufer gesendet.
    Falls bis heute Abend keine Reaktion erfolgt, wird das gleiche nochmal via Einschreiben rausgehen.


    Könnt ihr mir noch sagen, welches Einschreiben, dass sinnvollste für diese Sache ist?
    Eigenhändig, Einschreiben Einwurf, Rückschein?
    Ich habe die Befürchtung, dass der Ebayer das Einschreiben ablehnen könnte...



    Echt zum Kotzen, dass einige Menschen solche Fehler auf diese Weise ausnutzen.
    Ich hatte in der Vergangenheit mal etwas technisches bei Ebay gekauft, was deutlich "zu günstig" war, eine Emailnachfrage an den Verkäufer gesendet und alles war in bester Ordnung. Er war froh, dass ich ihm den Fehler mitgeteilt habe und hat mir dennoch einen super Preis gemacht, mit dem beide Seiten leben konnten. So kann es auch gehen!

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