Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von rajenske
    Bin gespannt, wann der erste die Daten von jemand anderem ändert :rolleyes:.


    Vielleicht will Ebay ja auch noch das Passwort am Telefon? Steht aber nirgends ...


    Ich hoffe doch mal, dass die Hotline keinen Zugriff auf das Passwort hat, schließlich ist das sicherlich auch nur ein Call-Center und mein Vertrauen in solche Einrichtungen ist ziemlich begrenzt.


    Allerdings habe ich soeben eine Reaktion auf meine Mail bekommen:



    Na toll. Warum machen die überhaupt ein Texteingabefeld auf ihre Website. Ein großer Button "Schickt mir das, was auf der Website steht auch noch per Mail zu" hätte doch gereicht.
    :flop:
    Und wieso benötigen die für so ein automatisches Reply fast 24 Stunden?


    Wenigstens können die so den größten Teil an Support-Anfragen abblocken, da sicherlich nicht wenige Leute auf so eine Mail gar nicht reagieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von Greyzoner
    Ich hoffe doch mal, dass die Hotline keinen Zugriff auf das Passwort hat, schließlich ist das sicherlich auch nur ein Call-Center und mein Vertrauen in solche Einrichtungen ist ziemlich begrenzt.

    Wohl war.

    Zitat

    Na toll. Warum machen die überhaupt ein Texteingabefeld auf ihre Website. Ein großer Button "Schickt mir das, was auf der Website steht auch noch per Mail zu" hätte doch gereicht.
    :flop:
    Und wieso benötigen die für so ein automatisches Reply fast 24 Stunden?

    Sie mussten das Auktionsende abwarten :D.


    Spaß beiseite: Ebay hat ein sehr dickes Fell. Evtl. (10%) würde ein Anruf bei der Hotline mehr Klarheit verschaffen, dazu habe ich bei den Kosten aber keine Lust.


    Vielleicht sollte man mal PC-Magazine und/oder Verbraucherverbände anschreiben :rolleyes: . Im Moment kann ich aber nicht groß was schreiben, da ich packen muss für den Urlaub ;)


    Gruß, Ralf

    Mit Grüßen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von equinox
    Er hätte einfach den verkäufer fragen können, wozu meint ihr denn gibt es diese funktion?


    Als jemand mit null Erfahrung überliest man sowas nunmal gerne. Wer (der ebay nicht kennt) rechnet auch damit, dass es Leute gibt, die Verpackungen verkaufen? Als gutgläubiger Mensch kann einem sowas schonmal passieren. Und, ganz ehrlich, diese Verpackungsverkäufe zielen in meinen Augen genau auf diese Menschen hinaus. Nix anderes.


    Die Verpackung ist übrigens bis heute nicht angekommen, obwohl sie schon seit 1,5 Wochen unterwegs sein soll. Gibt es einen Weg, über die Nichtlieferung was zu erreichen? Auf emails antwortet er auch nicht mehr. Was sollen wir denn jetzt tun? (totale Verzweiflung)


    PS: Der Verkäufer wurde übrigens von ebay ausgeschlossen, wegen eines weiteren Verpackungsverkaufes. Hilft uns das? Müssen wir unseren Verkauf auch irgendwie ebay melden?

  • Zitat

    Original geschrieben von EsCab


    Die Verpackung ist übrigens bis heute nicht angekommen, obwohl sie schon seit 1,5 Wochen unterwegs sein soll. Gibt es einen Weg, über die Nichtlieferung was zu erreichen? Auf emails antwortet er auch nicht mehr. Was sollen wir denn jetzt tun? (totale Verzweiflung)


    Theoretisch könntest du natürlich auch auf die OVP als Kaufgegenstand abstellen und vom VK Lieferung und Übereignung eben dieser verlangen.


    Du könntest also bei Nichtlieferung der OVP dem VK eine angemessene Lieferfrist setzen, und, sollte die Frist erfolglos ablaufen, vom KV zurücktreten.


    Durch den Rücktritt ensteht ein Rückgewährschuldverhältnis, welches den VK verpflichtet, deinem Bruder den Kaufpreis zurückzugewähren.


    Du hast dabei aber 2 Probleme:


    Zum einen liegt hier ein Versendungskauf gem. § 447 I BGB vor, da anzunehmen ist, dass der VK in privater Tätigkeit verkauft.
    D.h. , die Gefahr des Untergangs der OVP ist mit der Ablieferung der Sache an die Post durch den VK vom VK auf deinen Bruder übergegangen.


    Was für eine Versandart wurde vereinbart?


    Wenn Päckchen, schauts eh schlecht aus.
    Ein Zeuge, der bei der Ablieferung bei der Post dabei war, ist schnell gefunden :D


    Bei Paket, hätte der VK bei Verlust der Sendung Ansprüche ggü. der Post, welche er an deinen Bruder abtreten könnte. Hilft Dir aber aber auch nicht weiter, denn was ist die OVP schon wert...



    Einen Strick könntest du dem VK nur daraus drehen, wenn er entgegen der Abmachung/ und Bezahlung unversichert verschickt hat.


    Also z.B. ausgemacht und bezahlt war Paket, aber er kann keinen Einlieferungsbeleg nachweisen oder hat als Päckchen verschickt.


    Dann ist er für den Schaden verantwortlich.



    Zweitens verbaust du dir, wenn du Lieferung und Übereignung der OVP verlangst, die Möglichkeit zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.


    Schaut dann halt so aus, als wollte dein Bruder wirklich nur die OVP haben, folglich hätte der VK bei ihm keinen Irrtum erregt...



    Zitat


    PS: Der Verkäufer wurde übrigens von ebay ausgeschlossen, wegen eines weiteren Verpackungsverkaufes. Hilft uns das? Müssen wir unseren Verkauf auch irgendwie ebay melden?


    Der Auschluss des VK von ebay tut rechtlich nichts zur Sache.
    Moralisch schon eher:D


    Ebay hat mit eurem zivilrechtlichen Problem wenig zu tun.
    Die werden auch kaum ihren Ar*ch hochbekommen. Nur wenns die Verkäufer zwickt tut sich bei denen was, denn die sind ja die Melkkühe.


    Sie werden dir höchstens dazu raten, einen Anwalt zu nehmen...


    Aber trotzdem melden, vielleicht stimmen ja die Daten des VK nicht, kann später mal nützlich sein.
    Auf jeden Fall die Auktionsseite und sämtliche Konversation mit dem VK ausdrucken/archivieren!


    Wann und wie hat dein Bruder eigentlich genau erfahren, dass er "nur" die OVP gekauft hat?


    Ist dein Bruder rechtsschutzversichert? Oder eure Eltern wenn er noch zuhause lebt?



    Gruss Nick

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • So jetzt hat es eBay geschafft, seinen bescheidenen Ruf bezüglich des Supports erneut zu verteidigen. Aber lest selbst:



    Wie allgemein ist allgemein? Wenn die Frage so allgemein ist, dass keine persönlichen Daten etc. abgefragt werden, sondern lediglich eine Funktion bei eBay, oder so, unklar ist? Dann könnte man sich das auch schenken!


    Zitat

    Bei spezielleren Fragen werden durch unsere Mitarbeiter sowohl die
    Angabe der Adresse, als auch das Geburtsdatum und andere notwendige
    Angaben abgefragt.


    Also zumindest nicht das Passwort. Gut so!


    Zitat

    Angaben wie das Datum der Registrierung werden auf einer Angebotsseite
    nicht angezeigt,
    daher ist ein Missbrauch nicht moeglich.


    Wäre ja auch zu schön gewesen, wenn der Support von eBay das eigene System kennen würde. Das Datum steht nämlich definitiv auf jeder Auktionsseite



    Wie immer halt, wenn irgendwas bei eBay nicht stimmt wird es nicht geändert sondern verleugnet und totgeschwiegen.

  • Hilfe!


    Hallo Leute ich bräuchte mal eueren Rat, und zwar geht es um diese Auktion bei der ich mir die T2 DVD ersteigert habe. Nach dem ich die Zahlungsauforderung erhalten habe, habe ich das Geld noch am selben Tag überwiesen, und dem Verkäufer sogar einen Screenshot davon zukommen lassen. Seit dem Tag warte ich nun auf meine DVD, zweimal hat er mich schon vertröstet, das letzte mal hat er mir das Abschicken für letzten Montag versprochen, und wollte mir sogar noch eine andere DVD mit drauflegen, als Entschädigung. Seit dem hab ich nix mehr von ihm gehört, weder eine Sendung erhalten.


    Meine Frage würdet ihr nun Anzeige erstatten, ich meine es sind zwar "nur" 18€, aber woanders wird man auch angezeigt, wenn man ein Päckchen Kaugummi klaut.


    Bin für jeden Rat dankbar C U

  • So, nachdem ich nochmal versucht habe meinen Geschäftsfreund anzuschreiben, musste ich feststellen, dass die email-Adresse nicht mehr existiert. Der ebay Käuferschutz setzt 30 Tage als Minimum für Hilfe vorraus. Was mach ich jetzt? :(

  • Zitat

    Original geschrieben von EsCab
    Hilfe vorraus. Was mach ich jetzt? :(


    Ihm per Schneckenpost schreiben?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von EsCab
    Woher Adresse haben?


    Kannst du anhand der bei ebay hinterlegten Daten nichts rausfinden z.B. mit Telefonbuch oder so?

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!