Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Moin,


    es würde mich sehr interessieren, wie man bei abgelaufenen Powerauktionen die Namen/Nicks der Käufer herausfinden kann.
    Grund: Ich bin sehr an einem Artikel interessiert, jedoch dem Verkäufer gegenüber ziemlich misstrauisch.
    Nun würde ich gerne bisherige Käufer fragen, wie die Abwicklung geklappt hat.
    Merkwürdiger Weise ist nämlich auch von vor drei Wochen abgelaufenen Auktionen noch keine bewertet worden.
    Wäre für eine Lösung sehr dankbar.


    Willi


  • Probiers mal damit, aber keine Garantie obs noch funzt:


    http://cgi3.ebay.de/aw-cgi/eBa…xxxxxxxxxx&category=29022

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Habe ein Problem bei EBay.
    Habe vor kurzem dieses "fast neue" Samsung V200 ersteigert:
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…97454&category=40562&rd=1


    Heute kam es an. Und was ich sehen musste war wirklich erschreckend für mich. Das ganze Gerät weist extreme Kratzer, Abschürfungen usw. auf. An einem der Akkus (dem großen) waren auf allen Seiten 4 bis 5 cm (!!!) lange Kratzer. Der Lack ist da total ab und die Stellen sind ca. 3-4 mm breit.
    Der obere Teile der Klappe weist auch mehrere kleine Kratzer auf und zudem noch einen 2-3 cm langen an der Seite.
    Dann: Die Öse, da wo man ein Halte-Seil reintuen kann ist nicht vur verkratzt, sondern weist eine dicke Beule auf, da, wo das Halteseil saß.
    Über dem Display sind nochmal zwei dicke Kratzer, die wahrscheinlich durch ständiges Zuklappen auf die beiden Gummi-Nippel unter dem Display entstanden sind.
    UNTER dem Display sind nochmals zwei dicke Einkerbúngen. Das Samsung-Logo auf dem Scharnier ist ebenfalls stark verkratzt.
    Im Stecker, wo man das Akku-Ladegerät einsteckt ist es verbogen (!!!). Zudem fehlt der äussere Gummi-Deckel.
    Alles in allem ein mieserabler Zustand! Das ganze als "Fast neu" zu verkaufen ist mehr als dreist!
    Ich habe den Verkäufer bereits angerufen, leider war nur seine Frau im Hause.
    Was meint ihr: Habe ich Chancen, das Geld erstattet zu bekommen? Habe immerhin 250€ ausgegeben, und jetzt hab ich hier so ein absolutes Scheiss-Ding. Was soll ich tun??????

  • An deiner Stelle würde ich einfach so lange dort anrufen, bis der Verkäufer am Telefon ist, damit du mit ihm die Sache klären kannst.


    Manche Menschen haben einfach ein anderes Verständis von einem Neuzustand der Ware , obwohl ich mich in deinem Fall selber maßlos ärgern würde, d.h. vielleicht handelt er gar nicht mit Betrugsabsichten.


    Die Schilderung des Falls deinerseits ist ziemlich dramatisch , vielleicht ist es ja auch gar nicht sooo schlimm, von wegen Beulen und starke Kratzer...


    An deiner Stelle würde ich den Verkäufer weiterhin belästigen, ihm per Email eine Frist von 7 Werktagen setzen, in dem er dir die Ware wie beschrieben zuschicken soll , sollte diese verstreichen, nochmals eine Frist von 7 Tagen setzten , steht alles im Ebay Käuferschutz...


    Im Falle des Super-Gaus dass der Verkäufer sich sturstellt, hoffe ich für dich, dass die Schäden bzw. Gebrauchsspuren sich gut nachweisen bzw. fotografieren lassen, um den Schaden zu beweisen.


    Vielleicht klemmt ja auch eine Taste !?


    Ich hoffe für dich, dass ihr die unangenahme Angelegenheit bald und erfolgreich löst!

  • Re: Re: Ich Bin Sauer


    Zitat

    Original geschrieben von Ufo-2004
    Hi gleiche Problem habe ich mit nem Handy.
    Wenn er nach Deiner Frist (die Du im setzt) dein geld nicht zurückbezahlt, kannst Du nur über Polizei oder Anwalt dein Geld wiederbekommen.



    Hi,


    könntest du mir genauer sagen wie ich das mache?


    Fakten: Ich bin nicht 18 ( 17 bis zum 12.12.) und das Paket wurde (laut dem betrügerischen
    türkischen Mitbürger, der mich jetzt um 186 € geprellt hat) angeblich unversichert gesendet.


    Hab es bis heute nicht bekommen und wenn ich anrufe, geht nur noch sein unfreundlicher, schlecht deutsch sprechender Vater drann und sagt, nix Paket, abgeschickt, nix ärger, ich essen. Baris (so heißt der gute Mann) in Türkei mit Manu (seine Frau, auf deren Konto ich überwiesen habe)


    (ohne Witz, richtig klischeehaft - ich reg mich sowas von auf)


    naja was hab ich für ne chance das Geld wieder zu bekommen?


    brauch ich nen Anwalt oder reicht ne Anzeige bei der Polizei?


    oder doch besser Käuferschutz?



    Danke


    der frustrierte Icebone

  • @ Icebone:


    Aus eigener Erfahrung ist das Alter unwichtig.


    Ich empfehle dir zu allererst die "Lektüre" des Ebay Käuferschutzes .


    Das effektivste wird in deinem Fall deutlich der Ebay Käuferschutz sein.


    Anzeige: Effekt für dich gleich null, selbst wenn es irgendwann mal zu einem Verfahren geben sollte, näher gehe ich da mal nicht drauf ein.


    Anwalt: Für dich mit (hohen) Kosten verbunden, denke nicht, dass die Famile das interessiert.


    Käuferschutz: Dort kriegst du dein Geld fast auf jeden Fall , abzgl. 25 € Anteil.
    Dauert allerding ca 3 Monate, ist aber mit relativ wenig Aufwand verbunden.

  • Re: Re: Re: Ich Bin Sauer




    War das dein erster Post zu deinem Fall oder hast du weiter vorne schonmal was dazu geschrieben?



    Ich halte meinen Beitrag aus bestimmten Gründen mal allgemein:rolleyes:


    In erster Linie kommt es darauf an, was bezüglich des Versandes vereinbart wurde.
    Wurde versicherter Versand vereinbart, und der Verkäufer kann keinen entsprechenden Einlieferungsbeleg nachweisen, ist die Sache eigentlich klar.
    Ebenso wenn versicherter Versand vereinbart wurde und der Verkäufer ohne dringlichen Grund davon abgewichen ist, aber den unversicherten Versand glaubhaft machen kann.


    Wurde bezgl. des Versandweges nichts entsprechendes vereinbart, geht das Risiko des Unterganges der Ware mit der Übergabe der Kaufsache durch den (Privat-)Verkäufer an das Transportunternehmen auf den Käufer über.


    Das heisst aber nicht, dass der Verkäufer bei unversichertem Versand automatisch entlastet ist, wenn er sagt "nix Problem, Paket weg". Sonst würde ja der unversicherte Versand ad absurdum geführt. Der Verkäufer muss hier zumindest beweisen, dass er eine an dich andressierte Sendung an den Frachtführer übergeben hat.


    Weiterhin ist ein 17-Jähriger nur beschränkt geschäftsfähig, d.h., er benötigt für eine Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt bzw. die für ihn rechtlich nicht neutral ist, die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
    Durch die Annahme eines Angebots zum Abschluss eines Kaufvertrages (so wie es hier geschehen ist) verpflichtet sich der Minderjährige zur Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung der Ware. Die vom Minderjährigen abgegebene Willenserklärung ist in diesem Fall also nicht lediglich rechtlich vorteilhaft oder neutral für ihn.


    Von daher kommt es nun darauf an, ob die Eltern dem Kauf des Mobiltelefones zugestimmt haben. Dies kann entweder bereits vor Vertragsschluss durch die vorherige Zustimmung (auch Einwilligung genannt) oder nachträglich durch Genehmigung erfolgen.


    Die Wirksamkeit des vom Mj. geschlossenen KV könnte somit von der Zustimmung seiner Eltern abhängen.
    Mit Vollendung des 18. Lj. aber tritt die Genehemigung des bisher Minderjährigen an die Stelle der Genehmigung seiner Eltern.



    Es gibt allerdings noch den sog. Taschengeldparagraphen. Dieser besagt, dass ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag als von Anfang an wirksam anzusehen ist, wenn der Minderjährige die vertragsgemäße Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.


    Ich kenn die Vermögensverhältnisse des Minderjährigen natürlich nicht. Bekommt er "Taschengeld" von seinen Eltern bzw. von einem Dritten mit Zustimmung der Eltern, das ihm genau zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden?
    Wenn dies der Fall ist, liegt eine konkludente Einwilligung der Eltern vor, der geschlossene Vertrag müsste dann als von vorneherein wirksam angesehehen werden.



    Das Alter spielt also sehr wohl eine Rolle.



    Auf den ebay-Käuferschutz würde ich in so einem Fall nicht hoffen, denn der Mj. hat schon mit seiner Anmeldung bei ebay.de gegen deren Allgemeine Geschäftsbedingungen verstoßen.


    Haben die Eltern eine RSV?


    Am besten wäre noch ein Link zur Auktion...


    Gruss Nick

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.


  • Der von dir zitierte "Super-Gau" ist eingetreten. Nachdem wir den gesamten Abend ungefähr jeweils 8 Mal beim Festnetz angerufen haben und mehrere Male bei den auf Band gesprochenen Handynummern angerufen haben denke ich nun, dass der Verkäufer einen auf stumm macht. Dabei kann es nicht sein, dass sie den ganzen Abend GAR nicht zu erreichen sind, denn als ich das erste Mal angerufen habe war zunächst ein schätzungsweise 4 Jahre altes Kind am Apparat. Und mit diesem Kind geht man sicherlich nicht an einem Mittwoch zu einem Ort, wo man nicht erreichbar ist bis 21:30.
    Wir (also ich und meine Eltern) haben ihm jetzt ein Ultimatum gesetzt (auf den AB gesprochen): Er solle sich bis Samstag melden. Wenn er sich dann einsichtig zeigt werden wir den für Samstag bereits angesetzten Anwalts-Termin wieder streichen.
    GUT, wenn man rechtsschutzversichert ist. In den letzten Wochen wurde die ARG belastet. :)
    Ich glaube aber, dass die Sache gut ausgeht. Denn erstens ist das Handy unvollständig geliefert worden (auf die fehlende Akku-Schnittstellenbedeckung hätte er im Auktionstext hinweisen müssen) und zweitens ist das Handy teils defekt (verbogene Akku-Schnittstelle).

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