Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Habe heute mein ersteigertes P800 bekommen.Soweit alles gut.Nur bei dem Ding fehlt die Rechnung und die zwei CD's.Es stand aber dabei,das das Gerümpel mit an Board ist.Gut,das liese sich ja noch verschmerzen.
Das Schlimmste ist,das das Teil einen Sperrcode hat,den ich logischerweise nicht kenne.Auf E-Mail reagiert keiner.Die Telefonnummer habe ich rausgefunden und den Herren gibt es auch,aber leider war nur der Vater dran,der mich wahrscheinlich kaum verstanden hat,da er sicher dem Namen und der Aussprache nicht aus Deutschland stammt.
Soweit,so gut.Wie kann ich jetzt am besten weiter verfahren? -
Zitat
Original geschrieben von Trauma
Das Schlimmste ist,das das Teil einen Sperrcode hat,den ich logischerweise nicht kenneHi!
Hast Du schon die "0000" probiert? Das ist der Standard-Sperrcode bei S///. Hoffen wir mal, dass der Mensch den nicht geändert hat ...

Viele Grüße, Bianca
EDIT: Habe gerade in nem anderen Thread gesehen, dass Du das bereits weißt ... Sorry

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Zitat
Original geschrieben von Trauma
Habe heute mein ersteigertes P800 bekommen.Soweit alles gut.Nur bei dem Ding fehlt die Rechnung und die zwei CD's.Es stand aber dabei,das das Gerümpel mit an Board ist.Gut,das liese sich ja noch verschmerzen.
Das Schlimmste ist,das das Teil einen Sperrcode hat,den ich logischerweise nicht kenne.Auf E-Mail reagiert keiner.Die Telefonnummer habe ich rausgefunden und den Herren gibt es auch,aber leider war nur der Vater dran,der mich wahrscheinlich kaum verstanden hat,da er sicher dem Namen und der Aussprache nicht aus Deutschland stammt.
Soweit,so gut.Wie kann ich jetzt am besten weiter verfahren?Isses das hier?
Wenn der Verkäufer die OVP mitgeliefert hat dann wird es schon nicht vom Laster gefallen sein. Dann sollte der geänderte Code ja auch von ihm stammen und er wird diesen höchstwahrscheinlich auch noch wissen.
Warte halt, bis du den der deutschen Sprache ja scheinbar mächtigen Sohn an die Strippe bekommst. Vorher würd ich micht nicht aufregen, auch wenn es nicht die feine Art ist, das Ding gesperrt zu verschicken...
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booner
Ja, von Lasterware gehe ich auch nicht aus.Denn wer klaut schon das ganze Sortiment mit.Zumal das wirklich alles used aussieht(also aufgerissene Tüten und leichte Gebrauchsspuren.Bin ja sonst mit allem zufrieden.Ist halt nur ärgerlich, das ich jetzt kein Handy habe nur weil der dusselige Code fehlt.Meine anderen habe ich nämlich nur wegen dem Teil verkauft.Selzi
Kein Problem
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Hallo, brauche wiedermal eure Hilfe bzw. Beratung!
Gestern Abend hab ich ein Motorola A920 ersteigert.
In der Beschreibung stand ganz klar "kein Simlock!!!" (sogar fett).
Heute hab ich die Mail des Verkäufers bekommen.... eben Gratulation und blablabla...
Aber das wichtige: Das Handy ist noch nicht freigeschaltet! Er bekäme den Code erst am 11.1.04.
Was ich wissen will: Ich will nicht so lange warten, aber dadurch das er ja was falsches in die Beschreibung geschrieben hat, könnte ich doch von Kauf zurücktreten oder?
mfg, TT-Leser der für jede Hilfe dankbar ist!
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Mit österreichischem Recht kenn ich mich nicht aus:D
Schau mal ins Kaufrecht im ABGB un ddort unter Rücktritt...
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Es wurde bei ebay.de ersteigert, obwohl wir beide (Verkäufer und ich) aus Österreich kommen
!Dann müsste doch die deutsche AGB gelten?!
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Habe nach einigem hin und her vom Vater des Verkäufers die Handynummer bekommen und doch tatsächlich den Verkäufer erreicht.Der hat sich entschuldigt und ich möchte doch nochmal in 2 Stunden anrufen.Er hat den Code nicht genau im Kopf.Genauso will er mir den restlichen Krempel nachschicken.
Naja, ich bin mal gespannt, ob ich dieses Jahr noch mit meinem P800 telefonieren kann
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Zitat
Original geschrieben von TT-Leser
Es wurde bei ebay.de ersteigert, obwohl wir beide (Verkäufer und ich) aus Österreich kommen
!Dann müsste doch die deutsche AGB gelten?!
Nein!
Auf "euren" Kaufvertrag ist österreichisches Recht anzuwenden, daran ändert nicht, dass der Kauf über ebay.de zustande kam.
So ist das zumindest in D geregelt, hier steht IMHO im EBGB, dass auf Verträge das Recht desjenigen Landes anzuwenden, in dem diejenige Vertragspartei, welche "die typische Vertragspflicht erfüllt", also beim Kaufvertrag wohl der Verkäufer, seinen Wohnsitz hat.
Dies kann in A natürlich anders geregelt sein, aber da sowohl du als auch der Verkäufer aus A stammen sollte wohl österreichisches Recht Anwendung finden.
Die ebay AGB spielen nach Vertragsschluss höchstens noch für das Verhältnis Verkäufer - ebay, nicht aber für das Verhältnis Verkäufer - Käufer ein Rolle.
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