Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Sehr gut,habe dann gestern noch den Code bekommen und jetzt ein funkt. P800 :) .

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Nu hab ich auch ein ein kleines Problem mit nem Ebayer:


    Und zwar geht es um die Auktion hier:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…62211&category=38915&rd=1


    Ich hab dort ein Gerät gekauft mit der Sofortkaufoption.
    Das war am 20.12.
    Das Dort Lieferzeit steht hab ich gesehen.


    LAut aussage des Verkäufers sind die Geräte (vor Weihnachten) bestellt worden, er hat sie aber noch nicht.


    Nun hab ich aber auch keine Lust mehr länger drauf zu warten.


    Darf man bei Ebay eigentlich Sachen anbeiten die einem gar nicht gehören?


    Meiner meinung nach is das schon fast Hehlerei...


    Ich hab ihn gefragt wann ich mit dem Gerät rechen kann (am selben Tag des Kaufes, da hab ich auch bezahlt dann) da hat er geschrieben daß es vor Weihnachten wohl nix mehr wird da die Banklaufzeit auch ein paar Tage dauert.

    grrr...Wenn das doch einmal klappen würde...

  • Unseriös hoch 10


    Daniel_23
    Wer als poppliger Mini-Händler eine 0190ger Nr. als einzigen Kontakt angibt, muß ohnehin ziemlich "knapp" sein ......
    Unseriöser geht es wohl nicht mehr !! :mad:


    Allerdings scheint der Junge ein "gebrandtes Kind" zu sein und aus Fehlern der Vergangenheit gelernt zu haben. In seinem Angebot wird doch u.a. ausdrücklich auf Lieferzeit hingewiesen. Das ist sicherlich u. letztendlich eine juristische Auslegungssache, ändert aber nichts daran, dass Du aus dieser "Nummer" nicht so schnell u. auch nicht so einfach rauskommst ...

    Ich bin zu allem fähig, aber zu nichts zu gebrauchen!

  • Hehlerei ist das sicher nicht.
    Unter Hehlerei fasst man nur Handel mit Diebesgut zusammen.


    Im Moment hast du mit dem Händler problemlos einen Vertrag.
    Im Prinzip könnte ich mich auch jederzeit verpflichten, dir die Freiheitsstatue zu verkaufen. Sie gehört mir zwar nicht, aber ann muß ich eben alles nötige tun, um sie zu beschaffen.
    Zulässig ist das aber schon, da sich der Verkäufer eben nur verpflichtet hat, dir ein Handy XY zu verkaufen. Ob er das erst besorgen muß ist dabei unerheblich.
    Immerhin wurde sogar angegeben, dass mit Lieferzeit zu rechnen ist, was zwischen Weihnachten und Neujahr sowieso etwas dauert.
    Mir sind Überweisungen zum ersten mal bis zu drei Tage hängengeblieben, und Lieferungen über die Feiertage bei der Post gelegen.


    Durch die Feiertage ist natürlich jetzt auch nocht nicht allzuviel sinnvoll.
    Ich würde noch ein paar Tage warten und wenn dann nichts vom Händler kommt eine Lieferfrist von 10-14 Tagen setzen.
    Nach Verstreichen der Frist dann zurücktreten.
    Anders kommst du da nicht raus.


    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


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  • Heyo,
    ich habe ein Problem.
    Ich bin eBay Jungfrau.
    Weil mich mein T610 aber langsam wirklich anekelt muss es weg - bei eBay.
    Ich habe folgenden Text verfasst:



    Is das OK so? Fehlt was? Ist etwas zweideutig oder schwammig?
    Das Gerät hat echt gelitten und is ziemlich verkratzt usw. - Reicht meine Beschreibung der Mängel?


    -SF³

  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensFreak³
    Is das OK so? Fehlt was? Ist etwas zweideutig oder schwammig?
    Das Gerät hat echt gelitten und is ziemlich verkratzt usw. - Reicht meine Beschreibung der Mängel?


    Ich finde die Beschreibung gut und objektiv, zumindestens dann, wenn du noch ein aussagekräftiges Originalbild in die Auktion einbindest.


    Ich würde vielleicht das "leichte" Kratzer weglassen, wenn es wirklich gelitten hat...


    Allerdings solltest du dich schlau machen, ob SonyEricsson seine Garantieleistungen nur ggü. dem Erstkäufer oder auch ggü. jedem Dritten anbietet. Falls auf dem mitgelieferten Kaufbeleg dein Name stehen sollte, könnten die sich gegebenfalls anstellen...


    Und dann hättest du dem Käufer Herstellergarantie zugesichert, was in Wirklichkeit nicht besteht.


    Nochwas: Entferne den Link, sonnst killt ebay dir die Auktion :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Dann ändere das "leider kleine Kratzer" das passt nicht zu Deiner Aussage "es hat echt gelitten".


    Besser ist:
    Das Handy befindet sich im gebrauchten Zustand und weißt entsprechende Gebrauchs- und Abnutzungsspuren auf. (Siehe Bild(er))


    Dann noch ein paar anständige scharfe Fotos und voila nichts kann mehr schiefgehen


    Gruß
    CH

  • Ach sind keine Links erlaubt?
    Darf ich denn Bilder von meinem Webspace einbinden?


    Weiss das zufällig einer mit der Garantie? Ich finde nix derartiges in der Anleitung.


    BTW: Da steht nichtmal mein Name drauf :D


    -SF³


  • Links nein, eigene Bilder ja.



    Wenn die Rechnung nicht personengebunden ist, ist das mit der Garantie natürlich hinfällig...
    Woher soll SE dann wissen, wer Erstkäufer war.


    Vielleicht noch einen Hinwies, dass es auf ebay günstige Originalgehäuse gibt (~ 15€), dann kommt der Bastlertrieb im Käufer hoch und er bietet mehr oder kauf sofort :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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