ZitatOriginal geschrieben von ashd
Wenn dort steht "Handy im TOPP-Zustand: wie neu!!!", dann ist das m.E. ohne weiteres (auch) eine Beschreibung des optischen Zustands (jedenfalls dann, wenn sich aus dem weiteren Text - wie hier - nichts anderes ergibt).
Oder dieser Satz: "... das technisch einwandfrei funktionsfähig ist, in einem erstklassigen Zustand ...".
Der erste Halbsatz bezieht sich ersichtlich auf den technischen Zustand. Nach vernünftiger Auslegung *kann* sich der zweite Halbsatz dann nur auf den optischen Zustand beziehen. Alles andere wäre eine sinnlose Wiederholung.
Das ist der rechtliche Aspekt, von dem Benz-Driver ohne Einlenken des Verkäufers jedoch nicht profitieren wird, auch wenn er noch so im Recht ist.
Oder meinst du, dass ein Österreicher wegen 50€ am Gerichtsstand des deutschen Verkäufers klagen wird?
In der Praxis würde ich solchen Problemen vorzubeugen versuchen, indem ich gar nicht erst ein Angebot annehme, in welchem ich nicht alle meine Voraussetzungen ausdrücklich als erfüllt sehen kann.
Was, wenn er nichts zu verbergen hat, hält den Vk davon ab, "optisch top", "keine Gebrauchsspuren", "kratzerfrei" etc. in die Artikelbeschreibung mitaufzunehmen?
Gerade weil das 6110 schon eine Rarität geworden ist, insbesondere die 6110 in optisch neuwertigem Zustand.
Zitat
Auch ich hätte (trotz einiger eBay-Erfahrung) hier bedenkenlos zugegriffen.
Wenn es mir um irgendein voll funktionsfähiges 6110 gegangen wäre und der Preis i.O. gewesen wäre, ich vielleicht auch.
Aber nicht wenn es mir auf ein neuwertiges Gerät angekommen wäre. Dann entweder aussagekräftiges Foto oder deutlichere Beschreibung ![]()


