Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Hallo,


    Was soll ich nun machen mit meinem Schuh- Verkäufer?
    Er sagt, dass er PrivatMann ist und die Schuhe nicht zurücknehmen will.


    Heute hat er mir eine positive Bewertung gegeben!
    So habe ich, falls ich nun negativ bewerte, immerhin die Sicherheit, dass ich keien Rache- Bewertung zurückbekomme, was unfair gewesen wäre.


    Was aber nun mit den Schuhen machen?



    Chris

  • Kann/Darf ich eine Rechnung schreiben?


    Mal eine Frage zwischendurch.


    Ich hab am Samstag eine MMC versteigert. Die ist auch verkauft worden.
    Heute hat sich der Käufer gemeldet, und gefragt, ob ich eine Rechnung beilegen kann, oder ansonsten meine Adresse bitte angeben soll. Das wär für die Buchhaltung nötig.
    Als Versandadresse ist eine Anschrift einer GmbH angegeben.


    Gut mit Anschrift angeben hätte ich kein Problem. Mach ich sowiso immer.
    Die Original-Rechnung hab ich natürlich nicht mehr. Aber könnte ich einfach so eine Rechnung selbst zusammenbasteln? Muß ich auf der Rechnung nochmal auf den Garantieausschluß Hinweisen?


    Oder soll ich einfach nur so eine Art Quittung machen?


    Wär nett, wenn ich da ein paar Tipps bekäme.


    Auktion

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Re: Kann/Darf ich eine Rechnung schreiben?



    Eine Rechnung darfst du soweit ich weiß nciht schreiben. Lediglich eine Quittung. Aber die wäre genauso sinnvoll wie die Ebay-Auktion. Oder wollte der benannte Mitarbeiter nicht angeben, dass er es bei Ebay gekauft hat ? ;)


    Ein Ausdruck der Ebay-Auktion reicht den meisten Buchhaltungen ;)

  • Re: Re: Kann/Darf ich eine Rechnung schreiben?


    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Eine Rechnung darfst du soweit ich weiß nciht schreiben. Lediglich eine Quittung. Aber die wäre genauso sinnvoll wie die Ebay-Auktion. Oder wollte der benannte Mitarbeiter nicht angeben, dass er es bei Ebay gekauft hat ? ;)


    Ein Ausdruck der Ebay-Auktion reicht den meisten Buchhaltungen ;)


    Als Privatperson darfst du sicher eine Rechnung ausstellen, aber keine Mwst. angeben.

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

  • Danke erstmal.


    Ich denk mal eine Quittung sollte dem auch reichen :). Zumal der Unterschied nicht allzu groß werden dürfte.


    PS: Der "mitarbeiter" hat den gleichen Nachnamen wie der Firmeninhaber. Vorname ist anders. Also kann man davon ausgehen, daß hier der Juniorchef kauft :)

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  • Re: Re: Re: Kann/Darf ich eine Rechnung schreiben?


    Zitat

    Original geschrieben von jabrokoss
    Als Privatperson darfst du sicher eine Rechnung ausstellen, aber keine Mwst. angeben.


    Nachteil:

    Zitat

    Und zwar hat mich jemand darauf aufmerksam gemacht, dass man auch als Privatperson Rechnungen schreiben kann. Es wird dann wohl bei Rechnungsstellung einfach keine Mehrwertsteuer angegeben und man muss die Einkünfte im Lohnsteuerjahresausgleich angeben .


    http://www.php-resource.de/forum/showthread/t-11389.html


  • ähemm... :D


    yox

    Nix..............

  • Problem Abholung


    Folgender Sachverhalt:


    Habe am Samstag einen Artikel ersteigert. In dem Angebot stand drin, dass die Ware nur abgeholt werden kann.
    Das habe ich übersehen.


    Nachdem ich die Kaufabwicklungsmail vom Verkäufer bekommen habe, in dem er um Terminvereinbarung bittet, habe ich ihm sofort geantwortet, dass ich übersehen habe, das die Ware nur abgeholt werden kann. Er ziehe gerade um und wolle den Artikel nicht mehr mitschleppen.
    Ich habe ihn darauf hin höflichst gebeten, den Artikel bitte doch per DHL zu verschicken. Natürlich gegen eine entsprechende Aufwandentschädigung und Übernahme der Portokosten (diese dürften sich bei ca. 9,70 Euro bewegen.)
    Dann kam die Mail, das die Ware nur abgeholt werden kann (wobei ich nicht verstehe warum, weil er laut seiner anderen verkauften Artikel sehr wohl des öfteren per DHL verschickt).
    Darauf hin habe ich dann geantwortet, das es mir dann leid tut, ich aber die Ware nicht abholen kann, zum einen weil der Abholtermin schon verstrichen ist und zum anderen die Entfernung mehrere hundert Kilometer ist.


    Nun, was kann der Verkäufer tun? Kann er mich zur Abholung zwingen?

    Fatal error in reality!
    Reboot universe?

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